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Incoterm 2020 FOB - Beschädigte Ware
INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden?
Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus?
Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms?
Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms?
Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?
deraper |
Geschrieben am 08 Februar 2023
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Dabei seit 08 Februar 2023 1 Beiträge
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Hallo,
ich habe mal eine theoretische Frage zu einem Fall.
Lieferant aus China verschickt die Ware nach Deutschland über den Seeweg. Für die Verpackung ist der Lieferant zuständig.
Die Ware kommt äußerlich unbeschädigt an. Aber verostet, weil die Verpackung wohl unzureichend war.
Im Vertrag sind die Incoterm 2020 FOB Klauseln vermerkt und zusätzliche noch eine weitere Klausel.
"Der Lieferant stellt sicher, dass seine Ware so verpackt wird, dass diese in der vereinbarten Qualität in die Fertigungsprozesse des Unternehmens einfließen kann"
Jetzt weigert sich der Lieferant die Kosten dafür zu tragen. Weil laut Ihm das Transportrisiko, ab Verladung aufs Schiff, auf den Käufer wechselt. Aber es gibt ja noch diese Zusatzklausel. Und der Grund für die Beschädigung ist ganz klar die unzureichende Verpackung.
Wer trägt eurer Meinung nach hier die Kosten?
Liebe Grüße
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CARGOFORUM PARTNER
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Peterchen |
Geschrieben am 13 März 2023
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Dabei seit 23 August 2007 32 Beiträge
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Moin,
wenn die Zusatzklausel so im Kaufvertrag steht, dann gilt sie auch. Man müsste dann noch wissen, was "in der vereinbarten Qualität" im Einzelnen bedeutet, aber sicherlich wurde ja mindestens festgeschrieben, dass die Ware unbeschädigt = nicht verrostet zu sein hat.
Der Käufer hat ja sicherlich eine Transportversicherung abgeschlossen. Schaden melden, dann kümmert sich die Versicherung um das weitere, prüft auch, ob der Schaden wirklich auf die unzureichende Verpackung zurückzuführen sein kann und nimmt ggf. irgendwann den Lieferanten in Regress.
Falls keine Versicherung eingedeckt wurde, viel Erfolg beim Verklagen des Chinesen.
Aber es ist ja zum Glück nur ein theoretischer Fall.
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