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Haftung Containerbeschädigung


JoschTosch Geschrieben am 02 März 2023



Dabei seit
02 März 2023
2 Beiträge
Guten Tag,

ich habe folgende Konstellation in einem Schadensfall und hoffe, hier in der Community, hat jemand eventuell schon Erfahrungen in ähnlich gelagerten Fällen gemacht und kann vielleicht helfen:

Hier die Fakten:

- Importcontainer aus FE wurde hier in Deutschland bei Entladung beschädigt

- Mein Chef meldet den Fall der Versicherung, die sich generell bereit erklärt die Kosten zu übernehmen

- Reeder schickt nach Eingang und Inspektion vom Leerdepot einen Kostenvoranschlag mit den Kosten zur Reparatur (ohne Mwst) und entsprechende Rechnung

- Rechnung des Reeders an die Versicherung weitergeleitet, die wollen aber eine Rechnung für die Reparatur vom Depot an den Reeder als Beleg haben, ansonsten könne nicht übernommen werden

- Rechnung beim Reeder angefragt, dieser weigert sich, und verweist auf BGB § 249, demnach wäre er nicht verpflichtet einen Nachweis über eine tatsächlich ausgeführte Reparatur zu erbringen, aber berechtigt die Kosten für die Beschädigung ohne MwsT in vollem Umfang zu beanspruchen (diese sind von der Sache her auch nicht fraglich)

Nun sitzen wir zwischen den Stühlen, da hier Versicherung/ Reeder auf seine jeweiligen Standpunkte bestehen. Hat jemand schonmal eine ähnliche Lage gehabt? Ist hier wirklich das BGB gesetzgebend? Im HGB und/oder Konnossement Regelungen gemäß Haager/Visby Vereinbarung haben wir nichts verbindliches finden können.

Würde mich freuen, falls jemand hierzu einen Tipp hat - erstmal vielen Dank!

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Peterchen Geschrieben am 13 März 2023



Dabei seit
23 August 2007
42 Beiträge
Interessanter Fall. Die Argumentation der Reederei klingt so ähnlich, wie es bei KFZ-Schadenfällen geregelt ist. Da kann man ja vom Unfallgegner auch die veranschlagten Reparaturkosten (ohne MwSt.) einfordern, selbst wenn man das Fahrzeug letztendlich gar nicht hat reparieren lassen. Als Beleg reicht dann ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.

Ob das für euren Fall ebenfalls anwendbar ist, müsste wohl ein Anwalt klären.

Schreib mal bitte, wie das ganze ausgegangen ist.

Summertime Geschrieben am 14 März 2023



Dabei seit
05 Juli 2019
28 Beiträge
Der Grund, weshalb die Reederei keine Reparaturrechnung vorliegen will, ist relativ einfach. Der Kostenvoranschlag wird von einem Depot in Deutschland angefordert und weist aufgrund der hier geltenden Lohnkosten i.d.R. einen sehr hohen Betrag aus. Die Reparatur selbst wird i.d.R. natürlich nicht in einem Hochlohnland wie Deutschland gemacht, sondern woanders; wenn überhaupt. Damit versucht die chronisch defizitäre Container-Kontrollabteilung zusätzliche Einnahmen zu generieren. Gleiches gilt für zusätzliche Entgelte, für angeblich nicht gereinigte Container o.ä.

Chev Geschrieben am 14 März 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Der oben genannte BGB § 249 ist doch aber auch sehr allgemein gehalten.

Ich würde dem Reeder klar mitteilen, dass er einen entsprechenden Nachweis zu erbringen hat, ansonsten erhält er kein Geld.

Wenn du einen KFZ-Schaden hast, schreibst du ja auch die Rechnung nicht selbst, sondern derjenige, der das Fahrzeug repariert hat - im Regelfall eine vom Versicherer zertifizierte Vertragswerkstatt.

JoschTosch Geschrieben am 16 März 2023



Dabei seit
02 März 2023
2 Beiträge
Moin allerseits!

Vielen Dank für die Antworten! Mein Chef ist hier weiter am Ball. Er hat von einem Freund, der Anwalt ist (allerdings kein Experte auf diesem Gebiet) auch die Auskunft bekommen, dass hier wohl tatsächlich BGB § 249 greift. Nun muss er nur
noch die Versicherung überzeugen. Wie gesagt, der Fall als solcher ist klar und das Depot, dass das Estimate erstellt hat, ist
auch akzeptiert (ähnlich einer zertifizierten KFZ Werkstatt). Somit gibt es eigentlich keine Handhabe hier die entstandenen
Kosten abzulehnen, vorausgesetzt hier greift tatsächlich das BGB. Es fühlt sich aber nicht richtig an und ich hätte nicht gedacht,
dass eine solche Situation dann immer nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes erfolgt und nicht zumindest über die Konnossement Bedingungen, die ja ansonsten sehr viele Dinge regeln.

Falls ich hier etwas vom Chef höre, gebe ich natürlich weitere Info, aber bin weiter gespannt, ob hier doch noch andere Kenntnisse gepostet werden.

Schönen Tag Euch allen!

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