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Langzeitlieferantenerklärung LLE mit Ursprung Türkei


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Dionysia Geschrieben am 27 Februar 2023



Dabei seit
16 Januar 2020
5 Beiträge
Hallo liebe Kollegen,
ich habe hier eine Verständnisfrage zum Thema Ursprung Türkei:
Ich schildere euch kurz den Fall:
Ich habe bei einem HW-Artikel für 2023 eine LLE mit Ursprung Türkei erhalten.
Beim Artikel handelt es sich nicht um Agrar- oder EGKS-Waren.
Auf der LLE ist kein Hinweis zur Kumulierung vorhanden und es werden ALLE aktuellen Präferenzabkommen angegeben, nicht nur Länder der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone.
Ich stehe jetzt verständnishalber auf dem Schlauch, ob ich diese LLE verwenden als Vorpapier für meine eigenen verwenden kann oder nicht.
Über Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.

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Chev Geschrieben am 27 Februar 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

die Türkei darf, wenn überhaupt, nur den offiziellen LLE-Vordruck verwenden, welcher extra für das Abkommen mit der Türkei im Rahmen der PAN-EUR-MED-Zone geschaffen wurde. Diese LLE ist von einer Standard-EU-LLE zu unterscheiden.
Denn die Türkei ist trotz aller Abkommen/Zollunion/Zollfreiheit weiterhin ein Drittland, somit kann für eine Ware aus der Türkei kein genereller präf. EU-Ursprung vergeben werden, der mal eben in jedes beliebige Abkommensland der EU weitergegeben werden kann.
Die Präferenz aus der Türkei darf nur in bestimmten Fällen / in gewisse Länder der PAN-EUR-MED-Zone im Rahmen der Kumulierung weitergegeben werden. Dazu müssen aber definitiv Angaben zur Kumulierung in der LLE gemacht werden. Zudem dürfen maximal die Länder der PAN-EUR-MED-Zone als berechtigte Länder angegeben werden mit vorheriger Prüfung gegen die entsprechende Listenregel des Abkommens. Zudem existiert für dieses Abkommen eine Präferenzmatrix. Darin sind die zulässigen Länderkombinationen enthalten, welche die Regeln des "Regionalen Übereinkommens" über den PAN-EUR-MED untereinander geschlossen bzw. ich nenne es mal "aktiviert" haben. Es kann dadurch vorkommen, dass somit nicht pauschal alle Länder, die Teil dieses Abkommens sind, in die LLE übernommen werden können - es kommt auf die Kombination der Beteiligten (TR - EU - Empfangsland) an.

Ich würde die vorliegende LLE auf keinen Fall verwenden, da es sich (selbst wenn alles sauber wäre) um ein relativ komplexes Thema handelt. Allein schon wegen der fehlenden Kumulierungsangabe ist der Nachweis für die weitere Verwendung ungültig. Der Nachweis könnte ohne Kumulierungshaken lediglich im Rahmen eines Exportes in die EFTA-Staaten Gültigkeit besitzen, da im Rahmen der "alten" paneuropäischen Kumulierung kumuliert werden durfte/darf, ohne dass darauf in Dokumenten Bezug genommen wird. Aber auch letzteres würde ich hier nicht anwenden, da die LLE insgesamt unfachmännisch erstellt wurde und ihr dann in einer gewissen Mitpflicht seid.

Dionysia Geschrieben am 28 Februar 2023



Dabei seit
16 Januar 2020
5 Beiträge
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Dann war ich auf dem richtigen Dampfer!

Rade2023 Geschrieben am 18 April 2023



Dabei seit
18 April 2023
3 Beiträge
Hallo,

wollte kurz mit auf den "Dampfer" aufspringen.

Haben einen sehr ähnlichen Fall, wie Dionysia.

Wir kaufen Waren in der Türkei und führen diese mit einem A.TR Dokument zollfrei in die EU ein.
Nach Einfuhr werden diese Teile u.a. in der EU verarbeitet, aber auch teilweise unbearbeitet z.B. nach Bosnien und Herzigowina verkauft. Aktuell natürlich ohne Präferenz.

Würden dem Importeur in Bosnien natürlich auch gerne die Abgabe von Zöllen ersparen, daher meine Frage, ob schon das vorliegende A.TR als Ursprungsnachweis ausreichend für die Ausstellung einer EUR.1 bzw. den Präferenzsatz ist, oder muss eine vorher beschriebene LLE für die PAN-EUR-MED-Zone beim Lieferanten angefragt werden?

Vielen Dank im Voraus.

Chev Geschrieben am 18 April 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Das A.TR dient lediglich für den zollfreien Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei.
In einem A.TR kann z. B. auch Drittlandursprung enthalten sein. Die Ware muss somit für das A.TR auch keinerlei Präferenzkalkulationen, Herstellungsschritten oder Vornachweisen standhalten. Demnach kann das A.TR somit niemals ein Präferenznachweis für die Weiterreichung in andere (PAN-EUR-MED)-Länder sein.

Dafür greift dann die besagte LLE mit dem entsprechendem Formular.

Anders wäre es, wenn ihr z. B. innerhalb der EU die türkische Ware (ausreichend) weiterverarbeitet und die Wertschöpfung hoch genug für die jeweilige Listenregel ist. Dann könntet ihr das Erzeugnis EU-präferenziell bekommen, selbst wenn es lediglich aus Drittlandware besteht, aber ausreichend verarbeitet wurde.

Rade2023 Geschrieben am 19 April 2023



Dabei seit
18 April 2023
3 Beiträge
Danke für die prompte Antwort.

Wie verhält es sich nun aber mit der Ausfuhr der türkischen Waren nach Bosnien und Herzigowina?

Die Waren wurden von uns nicht bearbeitet und sie werden von uns in unverändertem Zustand nach Bosnien exportiert.
Unter welchen Umständen kann dann die Ware nach Bosnien versendet werden, wenn wir von unserem türkischen Lieferanten diese LLE EG-Türkei erhalten ( X no cumulation applied), damit in Bosnien kein Zoll fällig wird ?

Stand heute, setzten wir aufgrund von Bewilligung den Satz am Ende einer Rechnung.

The exporter of the products covered by this documents (customs authorization No. ...) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of CEE preferential origin

Würde es dann so richtig sein, bei Kombination von CEE und TR Artikeln in der Rechnung?

The exporter of the products covered by this documents (customs authorization No. ...) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of CEE / TR preferential origin
- no cumulation applied

Danke!

Chev Geschrieben am 19 April 2023



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10 April 2009
1477 Beiträge
Insofern die LLE vom türkischen Lieferanten korrekt ist und die Voraussetzungen erfüllt sind, (z. B. Nennung "BA" als empfangsberechtigtes Land) sowie Angabe über Kumulierung (ja/nein), dann dürfte die Präferenz weitergereicht werden.

Die Ware hat dann weiterhin präferenziellen TR Ursprung, da sie nicht weiter bearbeitet wird. Somit muss in der Ursprungserklärung auch "Türkiye" als präf. Land stehen und nicht "EU preferential origin".

Der Zusatz "no cumluation applied" darf auf der Rechnung nur angegeben werden, wenn dies auch so in der LLE vermerkt wurde (negativer Kumulierungshaken). Andernfalls die Länder, mit denen kumuliert wurde, aus der LLE übernehmen.
Es handelt sich dann um eine EUR-MED-Ursprungserklärung, da ihr eurerseits ebenfalls Angaben zur Kumulierung auf der Rechnung macht / machen müsst.

Ist auf der LLE ein negativer Kumulierungshaken gesetzt, könnte ggf. auch eine EUR.1-Ursprungserklärung auf der Rechnung ausreichen, sprich der Standard Ursprungstext ohne jegliche Angabe über Kumulierung. Dies wäre aber nochmal genauer rechtlich zu prüfen.

Rade2023 Geschrieben am 24 April 2023



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18 April 2023
3 Beiträge
Vielen Dank.

Habe nun die LLE´s in der Türkei angefragt.

Mal sehen was da kommt.

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