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Doppelte Ausfuhranmeldung durch Spedition


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Schlaumeierchen Geschrieben am 28 April 2023



Dabei seit
28 April 2023
2 Beiträge
Hallo zusammen,

wir beliefern einen Kunden in GB und erstellen für unsere Sendungen immer eine Ausfuhranmeldung, welche wir an die beauftragte Spedition mit der Exportrechnung senden.

Die Spedition, die sie dorthin befördert, sammelt mehrere Sendungen, auch von anderen Verladern und erstellt dann ein eigenes Ausfuhrbegleitdokument ABD.
Darin sind dann zwar alle Ausfuhranmeldungen der Sammelladung aufgelistet, aber wir bekommen keinen Ausgangsvermerk. Und außerdem werden unsere Sendungen damit doppelt angemeldet, was die Außenhandels-Statistik verfälscht.

Kann ich darauf bestehen, daß die Spedition unsere ABDs verwendet, damit wir für unsere Sendungen keine Nachforschungen vom Zoll bekommen? Denn die Bearbeitung bedeutet einen unnötigen Mehraufwand für uns.

Viele Grüße
Schlaumeierchen

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Erzi4 Geschrieben am 03 Mai 2023



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Schlaumeierchen wrote:

wir beliefern einen Kunden in GB und erstellen für unsere Sendungen immer eine Ausfuhranmeldung, welche wir an die beauftragte Spedition mit der Exportrechnung senden.

Die Spedition, die sie dorthin befördert, sammelt mehrere Sendungen, auch von anderen Verladern und erstellt dann ein eigenes Ausfuhrbegleitdokument ABD.
Wenn der Spediteur für die Waren tatsächlich eine neue Ausfuhranmeldung abgibt, läuft etwas gehörig schief. Das ist rechtlich nicht zulässig. Man kann ein gültiges ABD nicht einfach so gegen ein Neues ersetzen.

Aber: ganz sicher, dass der Spediteur das auch wirklich macht? Oder überführt der Spediteur die Waren, zusammen mit den erwähnten anderen Sendungen, vielleicht in ein Versandverfahren T2? Dies wäre rechtlich nämlich bei Sendungen von Unionswaren nach Großbritannien möglich. Anstelle eines ABD tritt dann hier das sog. VBD. Sieht ähnlich aus, hat auch eine MRN, aber rechtlich eine völlig andere Bedeutung. Die MRN des ABD müsste dann aber mit der Versandanmeldung T2 vernetzt werden. Wenn das richtig gemacht wird, würdet Ihr auch einen Ausgangsvermerk erhalten, sobald das Versandverfahren ordentlich erledigt wurde. Die Details hierzu kann man in der ATLAS-Verfahrensanweisung (verfügbar auf zoll.de) unter Kapitel 4.9.7 nachlesen. Da Du schreibst, dass Du keinen AGV bekommst, läuft definitiv etwas nicht richtig.

Schlaumeierchen wrote:

Kann ich darauf bestehen, daß die Spedition unsere ABDs verwendet, damit wir für unsere Sendungen keine Nachforschungen vom Zoll bekommen? Denn die Bearbeitung bedeutet einen unnötigen Mehraufwand für uns.
Falls der Spediteur tatsächlich neue Ausfuhranmeldungen abgibt, solltest Du auf alle Fälle mit ihm reden, denn das geht so nicht (s.o.).

Saludos
Erzi4

Schlaumeierchen Geschrieben am 03 Mai 2023



Dabei seit
28 April 2023
2 Beiträge
Super, vielen Dank für die Antwort.
Ich werde nochmal mit dem Spediteur sprechen.

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