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Dreiecksgeschäft - Kunde (Drittland) und Lieferung (EU)


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


chichi2701 Geschrieben am 17 Mai 2023



Dabei seit
20 Januar 2017
61 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Unsere Exportabteilung hat einen Kunden in Kasachstan. Der hat uns einen Lieferort in Polen (Incoterm FCA Polen) genannt, von dem er die Ware übernimmt und dann über die Grenze transportiert. Wir transportieren nach Polen und stellen dem Kunden die Frachtkosten dafür in Rechnung (Ich weiß entspricht nicht unbedingt FCA, aber okay).
Rechnungsempfänger ist Kasachstan und Lieferort ist Polen.

Nun hat die Exportabteilung eine Zollanmeldung erzeugt für den Kunden in Kasachstan. Wir haben sogar einen Ausgangsvermerk erhalten. Aus meiner Sicht ist dies nicht korrekt.
Bei Empfänger in Feld 8 der Zollanmeldung wurde der Kunde in Kasachstan angegeben.

Steuerrechtlich interessiert mich jetzt weniger, der zollrechtliche Aspekt ist wichtiger.

Wie seht Ihr das? Aus meiner Sicht ist der Lieferort in Polen und damit keine Drittlandslieferung. Darum darf auch kein Zollpapier erzeugt werden.

Unter welchen Umständen wäre es doch möglich bzw. richtig für diesen Vorgang eine Zollanmeldung zu erzeugen?
Was sollten wir mit der erzeugten Zollanmeldung machen?

Vielen Dank vorab

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Erzi4 Geschrieben am 17 Mai 2023



Dabei seit
02 Dezember 2008
475 Beiträge
chichi2701 wrote:

Nun hat die Exportabteilung eine Zollanmeldung erzeugt für den Kunden in Kasachstan. Wir haben sogar einen Ausgangsvermerk erhalten. Aus meiner Sicht ist dies nicht korrekt.
Doch doch. Zollrechtlich ist hier alles richtig gemacht worden. So wie ich den Sachverhalt verstehe, ist Polen nicht der Lieferort, sondern der Ort, an dem die Waren dem Spediteur des Kunden übergeben werden. Es stand aber von Anfang an fest, dass die Waren für Kasachstan bestimmt sind und auch nach Kasachstan gehen. Ihr seid als in der EU ansässige Vertragspartner auch der zollrechtliche Ausführer. Der Kasache kann nicht zollrechtlicher Ausführer sein, da er nicht in der EU ansässig ist.

chichi2701 wrote:

Steuerrechtlich interessiert mich jetzt weniger, der zollrechtliche Aspekt ist wichtiger.
Siehe oben. Das Ausfuhrverfahren beginnt bereits bei Euch. Anders wäre es, wenn es sich um eine gebrochene Beförderung handeln würde. Dann müsste es aber einen polnischen Erwerber geben (das kann auch der Kasache sein, sofern er seine polnische VAT-ID angegeben hat), an den die Waren tatsächlich zuerst geliefert werden und an den auch fakturiert wird.

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 17 Mai 2023



Dabei seit
10 April 2009
1442 Beiträge
Schließe mich Erzi an.
Dies ist letztendlich eine Ausfuhr und so wahrscheinlich steuerseitig auch der bessere Weg. Denn die Ausfuhr ist Umsatzsteuerfrei - es liegt zudem kein Reihengeschäft vor.

Würde man Polen als Warenempfänger hinterlegen und keine Ausfuhr "erzeugen", dann würde es sich um ein innergemeinschaftliches Verbringen handeln. Das wiederum hätte die Auswirkung, dass wenn der Kasache nicht zufällig eine polnische UST-ID hat, es sich um eine steuerpflichtige Lieferung handelt, welche am Beginn der Lieferung - somit in DE - steuerpflichtig ist. Ihr müsstet dann also 19% UST an den Kasachen berechnen, die er sich ohne Registrierung dann auch nicht zurückholen kann.

Darüber hinaus hätte der Kasache dann das Problem, dass er - wie von Erzi erwähnt - einen in Polen ansässigen Vertreter bräuchte, der dann die Ausfuhranmeldung aus Polen heraus erstellt.

Wenn der Ausgangsvermerk vorliegt, ist alles rundum sauber.

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