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DDP - Einfuhrumsatzsteuer mithilfe von Logistikunternehmen zurückholen?
INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden?
Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus?
Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms?
Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms?
Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?
Lustiger_Astronaut |
Geschrieben am 16 Mai 2023
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Dabei seit 16 Mai 2023 5 Beiträge
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Hallo,
wenn auch mein erster Post, bin ich seit längerem interessierter Mitleser und bin sehr angetan von einem informativen Forum mit kundigen Beiträgen und anschaulichen Beispielen aus der eigenen Praxis!
Hier nun meine Frage:
Bei DDP bin ich als Verkäufer ja neben Aus- und ggf. Durchfuhr auch für die Einfuhr zuständig und muss auch die Einfuhrumsatzsteuer zahlen (oder VAT und Konsorten). In einem anderen Beitrag hieß es, dass dies ein Problem darstellen kann, wenn man im Zielland nicht steuerlich registriert ist (und somit diesen eigentlich als "durchlaufenden Posten" konzipierten Steuerentgelt nicht zurückbekommen kann.)
Wenn ich nun als Unternehmen A einen Spediteur B beauftrage, meine Waren "DDP" zu liefern, und dieser hat eine Dependance im Zielland - kann sich dieser dann "für mich" die Einfuhrumsatzsteuer vom dortigen Staat zurückholen und sie mir - in welcher Form auch immer - gutschreiben? Ich entschuldige mich für die laienhafte Ausdrucksweise, was schlichtweg daran liegt, dass hier ein Laie fragt ...
Vielen Dank vorweg für alle sachdienlichen Hinweise!
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Chev |
Geschrieben am 16 Mai 2023
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Dabei seit 10 April 2009 1442 Beiträge
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Soweit ich weiß, ist dies so gut wie nie möglich. Sonst würden es sicher viele Versender nutzen. Die Problematik liegt darin, dass ein Spediteur, Vertreter, Zollagent, etc. häufig nicht dazu berechtigt ist, die für ein nicht registriertes Unternehmen verauslagte Steuer als Vorsteuer im jeweiligen Land zurückzuholen - das werden wahrscheinlich die meisten Rechtsgrundlagen verbieten.
Auch für D gibt es da entsprechende Gesetze und Urteile, wer überhaupt steuerabzugsberechtigt ist bzw. in Frage kommt.
Eventuell gibt es Ausnahmen. Bei einem DDP-Versand in die Schweiz z. B. kann ggf. über einen Fiskalvertreter die verauslagte EUSt "zurückgeholt" werden. Fiskalvertretung ist aber je Land unterschiedlich. Ob es z. B. eine Fiskalvertretung für UK gibt, entzieht sich schon wieder meiner Kenntnis. Es kommt letztendlich auch auf die jeweiligen Steuergesetze des Landes an.
Zuletzt bearbeitet von Chev am 16 Mai 2023 - 17:18, insgesamt einmal bearbeitet |
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Lustiger_Astronaut |
Geschrieben am 16 Mai 2023
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Dabei seit 16 Mai 2023 5 Beiträge
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Danke für die Antwort!
Hab fast geahnt, dass es durchaus knifflig sein könnte. Weshalb wohl DDP in
vielen Fällen nicht die optimale Wahl ist.
Vielleicht am ehesten, wenn eine niedrige VAT den Verlust verschmerzen lässt ...
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WiMa |
Geschrieben am 17 Mai 2023
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Dabei seit 08 Oktober 2009 206 Beiträge
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Probiere es einmal mit DDP - LESS VAT
Wenn der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird ihn das LESS VAT nicht stören, vor allem wenn man ihm erklärt,
dass mein Verkaufspreis DDP (sein Einkaufspreis DDP) um die VAT höher ist, als bei DDP - LESS VAT.
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Lustiger_Astronaut |
Geschrieben am 17 Mai 2023
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Dabei seit 16 Mai 2023 5 Beiträge
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WiMa wrote: |
Probiere es einmal mit DDP - LESS VAT
Wenn der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird ihn das LESS VAT nicht stören, vor allem wenn man ihm erklärt,
dass mein Verkaufspreis DDP (sein Einkaufspreis DDP) um die VAT höher ist, als bei DDP - LESS VAT. |
Ja klar, natürlich, guter Tipp! Die Incoterms kann man ja eh anpassen, wo es sinnvoll scheint (natürlich mit
allen Risiken, bewährte Standards zu verlassen).
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Lustiger_Astronaut |
Geschrieben am 17 Mai 2023
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Dabei seit 16 Mai 2023 5 Beiträge
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WiMa wrote: |
Probiere es einmal mit DDP - LESS VAT
Wenn der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird ihn das LESS VAT nicht stören, vor allem wenn man ihm erklärt,
dass mein Verkaufspreis DDP (sein Einkaufspreis DDP) um die VAT höher ist, als bei DDP - LESS VAT. |
P.S. Hab nun gelesen, dass dies wohl - je nach Fall - oft nicht funktioniert, da das jeweils geltende Landesrecht vorschreibt, wer die VAT zu entrichten hat. Und dass es wohl kein Zufall ist, dass der Zusatz bei den Incoterms 2010 zum Thema "Zahlung VAT individuell vereinbar zwischen den Vertragspartnern" in der 2020 Version gestrichen wurde.
Und dass jedes EU-Land individuell (!) regeln kann, wer für die Zahlung der VAT verantwortlich ist. DDP - es ist kompliziert ;-)
Erhellend dazu:
www.linkedin.com/pulse...n-leeuwen/
Beste Grüße!
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WiMa |
Geschrieben am 18 Mai 2023
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Dabei seit 08 Oktober 2009 206 Beiträge
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VAT (Umsatzsteuer) ist eine Letztverbrauchersteuer.
Falls die VAT vom Verkäufer bezahlt werden muss, ist es keine Letztverbrauchersteuer.
Falls die VAT nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden darf, ist es keine Umsatzsteuer.
INCO-Terms haben keine Gesetzeskraft.
Jedes Geschäft kann zwischen Käufer und Verkäufer individuell vereinbart werden.
Wenn überhaupt das Interesse besteht, ein Geschäft zu machen, sollte man sich als Verkäufer Gedanken machen,
wie man konkurrenzfähig bleibt oder wird. Ein Weg ist, Kostenfaktoren (wie die VAT) dorthin zu bringen, wo sie
hingehören. Und die VAT gehört der endverbrauchenden Privatperson und nicht dem Verkäufer und nicht dem Käufer (Firma).
Wenn es aber das Interesse ist, die eigene Konkurrenzfähigkeit zu reduzieren, ist der Ansatz - INCO-Terms dürfen nicht angepasst werden - sicher eine gute Möglichkeit.
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Chev |
Geschrieben am 18 Mai 2023
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Dabei seit 10 April 2009 1442 Beiträge
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Zitieren:: |
P.S. Hab nun gelesen, dass dies wohl - je nach Fall - oft nicht funktioniert, da das jeweils geltende Landesrecht vorschreibt, wer die VAT zu entrichten hat.
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Es gibt in der Tat Länder, in denen der Incoterm DDP (gesetzlich) nicht zugelassen ist. Daneben gibt es Länder, in denen DDP schwierig und mit Registrierungspflichten des Verkäufers/Versenders verbunden ist - z. B. USA.
Unabhängig der Frage, ob das "DDP unversteuert" ein gangbarer Weg ist (was es durchaus sein kann), bedeutet DDP eine Maximalverpflichtung für den Verkäufer in Punkto Kosten und Gefahrtragung gegenüber dem Käufer sowie evtl. auch Haftungstragung gegenüber Behörden im jeweiligen Drittland.
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WiMa |
Geschrieben am 19 Mai 2023
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Dabei seit 08 Oktober 2009 206 Beiträge
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Nur als stinkstiefelige Bemerkung: In Ländern, in denen DDP gesetzlich nicht erlaubt ist, ist das Problem "VAT bei DDP" auch nicht zu lösen.
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Lustiger_Astronaut |
Geschrieben am 22 Mai 2023
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Dabei seit 16 Mai 2023 5 Beiträge
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Vielen Dank noch einmal für die ergänzenden Bemerkungen.
Tatsächlich ist es wenig überraschend, dass so manche Instanz
generell empfiehlt, den Incoterm DDP nicht zu verwenden.
(Sofern man die Wahl hat, natürlich, und es nicht vom Käufer gefordert wird).
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