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Elektronische Geräte zur Reparatur nach Hongkong


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


tegeje Geschrieben am 07 Juni 2023



Dabei seit
07 Juni 2023
1 Beiträge
Moin,

ich bin nicht gewerblich, betreibe aber intensiv Elektronikbasteleien.
Jetzt sind zwei elektronische Geräte defekt, der Hersteller in Hongkong hat mir per Mail zusgesagt, diese unkompliziert und günstig zu reparieren, da es sich um häufig auftretende Fehler handelt.

Nach der Reparatur schickt er mir die Teile wieder zurück, in Deutschland wird die Auslieferung dann wohl über DHL gemacht, die dann auch die Zollabwicklung übernehmen, und sich diesen 'Service' vom Kunden (also mir) bezahlen lassen werden.

1. Befürchte ich, dass die erneute Einfuhr der Geräte mit der vollen Umsatzsteuer belegt wird
2. DHL die Servicegebühr dafür kassieren wird.

Meine Idee war, die Reparatur der Geräte in Hongkong dem deutschen Zoll anzumelden, so dass bei der Wiedereinfuhr eben nicht die Frage hochkommt, ob denn jetzt erneut die Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Und ich durch Angabe meiner vorhandenen EORI Nummer den DHL 'Service' aussen vor lassen kann.

Wie stelle ich das jetzt an ? Welche Dokumente muss ich dem Zoll zukommen lassen, damit ich bei Wiedereinfuhr nicht zur Kasse gebeten werde ? Ist ATLAS dafür zwingend zu verwenden oder gibt es ein einfacheres Verfahren (PDFs zum Download), die ich dann ausfüllen kann ?

Falls ATLAS notwendig ist: Was muss ich dann ausfüllen / und wie sind die Formulare zu füllen ?

Ich hoffe, Ihr helft auch einem Amateur ?

Danke
TEGEJE

CARGOFORUM PARTNER

TimoK Geschrieben am 26 Juni 2023



Dabei seit
26 Juni 2023
3 Beiträge
Hallo,

ich würde hier zum Verfahren der passiven Veredelung tendieren. Nach diesem Verfahren sind in der Regel keine Abgaben zu bezahlen, maximal aber den "Mehrwert" der durch die Reparatur entstanden ist. Meiner Erfahrung nach sind mit solchen "spezielleren" Fällen die großen Logistiker wie DHL überfordert. Das ganze selbst in die Hand zu nehmen ist vermutlich auch ziemlich überfordernd. Am besten suchen Sie sich eine Zollagentur, die Sie bei der Sache unterstützt und die korrekte Abwicklung von der Ausfuhr zur Wiedereinfuhr gewährleistet.

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