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Zollwert bei beigestelltem Material
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Stefro |
Geschrieben am 19 September 2023
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Dabei seit 23 November 2021 8 Beiträge
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Wir, ein kleines Halbleiterunternehmen, stellen Chips her und nutzen dafür gewöhnlich Silizium-Wafer aus unserem Lager, die auch anteilig im Verkaufspreis enthalten sind. Soweit der Normalfall bis jetzt.
Für spezielle neue Technologien stellen uns jetzt einige Kunden ihr Material zur Verfügung, weil wir diese nicht selbst beziehen möchten/können wg. u.a. dem hohen Materialpreis. Am Ende kostet gefühlt das beigestellte Material fast genau soviel wie unsere Dienstleitung für die Erstellung der Strukturen bzw. der Chips auf diesen Wafern. Der Wert ist also nicht unerheblich.
Wie muss dem Sachverhalt Rechnung getragen werden im Bezug auf den ausgewiesenen Wert auf der Zollrechnung und was wenn wir den Wert des beigestellten Materials gar nicht kennen oder er uns sogar "verheimlicht" wird. Wir könnten ja die Einkaufspreise dieser Firmen kennen und damit Unfug anfangen...
Grüße
StefRo
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 19 September 2023
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Dabei seit 10 April 2009 1471 Beiträge
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Das heißt, ihr bekommt von eurem Kunden im Prinzip das Vormaterial (=die Wafer) kostenlos aus dem Drittland beigestellt / zur Verfügung gestellt, bearbeitet diese und führt diese dann zum gleichen Kunden wieder aus?
Klingt für mich nach einer "Aktiven Veredelung". Wie wertmäßig damit zu verfahren ist, kann ich jedoch nicht genau sagen.
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Stefro |
Geschrieben am 19 September 2023
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Dabei seit 23 November 2021 8 Beiträge
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Der Waferhersteller(CN) wird von unserem Kunden(US) beauftragt uns die Wafer nach DE direkt zu liefern.
Wir liefern dann die fertigen Chips auf diesen Wafern zu unserem Kunden(US), oder einem seiner Assembly Partner in z.B. Asien.
Eine zweite Frage zum Thema Exportabwicklung:
In der Ausfuhranmeldung gibt es bekanntlich zwei Felder: Den Verkaufspreis und den statistischen Warenwert.
Der Verkaufspreis wäre der Wert für unsere Dienstleistung, und der statistische unsere Dienstleistung + Vormaterial?
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Bödefeld |
Geschrieben am 19 September 2023
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Dabei seit 04 Oktober 2007 101 Beiträge
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Hallo Stefro
Ich habe keine Ahnung wie so ein Chip hergestellt wird :-), aber
Ihr stellt Eurem Kunden lediglich eine Rechnung über Eure Kosten aus - also den Chip incl. den Arbeitslohn für das Aufbringen der Waver.
Euer Kunde muss dann allerdings bei der Einfuhrzollanmeldung auch die beigestellten Waver wertmässig beachten - aber das war ja nicht die Frage :-)
Zu Deiner Frage zur Exportabwicklung kann ich leider nicht viel sagen - aber Deine Erklärung scheint sinnvoll und richtig zu sein.
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b.a.nause |
Geschrieben am 20 September 2023
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Dabei seit 07 September 2021 66 Beiträge
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Hallo StefRo,
ergänzend zur letzten Antwort möchte ich anmerken, dass "Beistellungen" im Wert zu berücksichtigen sind. In den KuM zu USA heißt es wie folgt:
"Die Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Einzel- und Gesamtpreise (evtl. zuzüglich weiterer Angaben zu Werten, die in das Produkt direkt oder indirekt eingeflossen sind, ohne im Preis zu sein, dazu gehören z.B. Beistellungen)"
Wir lassen uns den Wert der Beistellung vom Kunden aufgeben und bewerten dann intern, ob es sich um eine realistische Angabe handelt oder nicht. Nicht immer einfach, da die Kunden i.d.R. nicht naiv genug sind, uns die Lieferantenrechnung zu schicken und wir uns auf deren Aussage verlassen müssen. Aber eine andere Lösung als diese kenne ich für das Thema auch nicht. Am Ende gilt sowieso wie immer, dass bei Ausfuhr eine Nichtberücksichtigung des Wertes "nur" Auswirkungen auf den statistischen Warenwert hat. Bei Einfuhr handelt es sich um Hinterziehung von Einfuhrabgaben, wenn ein Wert zu niedrig deklariert wird.
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Stefro |
Geschrieben am 20 September 2023
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Dabei seit 23 November 2021 8 Beiträge
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Moin b.a.nause,
also verstehe ich dich richtig das der Wert des Vormaterials auch nur in einem Textfeld ausgewiesen werden kann und muss nicht direkt den "Zoll"-Rechnungswert erhöhen? Wie der Importeur das dann bzgl. Importabgaben handhabt ist nicht unsere Baustelle, oder? Hauptsache wir haben es offiziell erwähnt.
Das andere Szenario wäre, das der "Zoll"-Rechnungswert eben u.U. das doppelte oder mehr beträgt, was dann auch so im Frachtbrief vermerkt sein müsste. Auch hier müsste man das sicher auf der Rechnung erwähnen.
Wie handhabt ihr das?
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b.a.nause |
Geschrieben am 20 September 2023
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Dabei seit 07 September 2021 66 Beiträge
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Wir kalkulieren den Wert unserer Customs Invoice tatsächlich so, dass das beigestellte/verwendete Rohmaterial Teil des Gesamtwertes ist. Der Wert wird nicht separat ausgewiesen oder lediglich erwähnt, sondern fließt in den Warenwert ein.
Ob das so richtig ist, kann ich dir aber leider auch nicht 100%ig sagen :-D
Viele Grüße, Andi
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