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AEOC Zertifikat - Codierung in den Zollanmeldungen?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


chichi2701 Geschrieben am 19 September 2023



Dabei seit
20 Januar 2017
82 Beiträge
Hallo zusammen,

wir sind ab dem 25.09.2023 Inhaber eines AEO - C Zertifikates.

Muss / bzw. sollte dieses in den Zollpapieren codiert werden? Wenn ja, wo muss ich das bei ATLAS Filing hinterlegen?

Wie verhält es sich bei Einfuhren? Muss ich alle Dienstleister informieren, dass zukünftig in allen Zollanmeldungen die AEOC Bewilligung codiert werden muss? Welche Codierung ist dafür zu nutzen?

Vielen Dank vorab für eure Informationen

Mit freundlichen Grüßen

Jan

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 19 September 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ein AEO muss meines Wissens in Zollanmeldungen nicht codiert werden.
Die Frage ist, ob dafür überhaupt eine (Unterlagen)codierung existiert. Bewilligungen und Nummern werden generell nicht in Form von Codierungen gepflegt, sondern in entsprechend dafür vorgesehenen Feldern.

Für Zollanmeldungen sind eher Bewilligungen wie SDE / Zugelassener Ausführer wichtig und auch auszuwählen (Feld: Bewilligung).

Erzi4 Geschrieben am 20 September 2023



Dabei seit
02 Dezember 2008
491 Beiträge
Hallo Jan,

es gibt zurzeit keine fachliche Verpflichtung, in einer Zollanmeldung anzugeben, dass man eine AEO-Bewilligung hat. In Ausfuhranmeldungen kann man die Information auch gar nicht unterbringen, es gibt hierfür weder ein zugelassener Feld noch einen Unterlagencode. Dies gilt sowohl für AES 2.4 als auch für das neue Release AES 3.0.

Bei Versandverfahren, Einfuhranmeldungen zum freien Verkehr oder E-SumAs sieht die Sache schon anders aus. Hier besteht zwar auch keine Pflicht zur Angabe, aber gleichwohl die Möglichkeit über einen Unterlagencode. Beispiele finden sich im aktuellen Merkblatt Zollanmeldungen, das auf zoll.de verfügbar ist.

Abhängig von der Rolle des Beteiligten stehen hier die Codes Y022 bis Y029 zur Verfügung. Bei Abfertigung zum freien Verkehr kann der Code in der Datengruppe 12 04 000 000 - Sonstiger Verweis erfasst werden (siehe Merkblatt Zollanmeldungen 2023, Seite 68). Die zulässigen Codes und Rollen ergeben sich aus den dynamischen Codelisten, bei Einfuhren z.B. aus Codeliste I0200.

Saludos
Erzi4

chichi2701 Geschrieben am 25 September 2023



Dabei seit
20 Januar 2017
82 Beiträge
Vielen Dank euch beiden

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