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Einfuhr aus Übersee mit Zolllager und stückweiser Entnahme


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


PJScherf Geschrieben am 16 Oktober 2023



Dabei seit
16 Oktober 2023
1 Beiträge
Guten Tag zusammen,

ich wende mich an dieses Forum, weil ich ein wenig ins kalte Wasser geworfen werde. Ich habe vor einer Woche als dualer Student bei einem mittelständischen Logistikdienstleiser angefangen. Im Projektmanagement angekommen, soll ich direkt ein sehr ambitioniertes Projekt betreuen, und mich über die Feinheiten der Zollbestimmungen informieren. Die Kollegen hier würden zum ersten Mal tatsächlich selbst die Einfuhr übernehmen, weshalb ich keine guten Ressourcen habe um darauf zurückzugreifen.

Die Situation:
Firma A schließt einen Vertrag über mehrere Jahre mit Firma B ab, der eine konstante Belieferung durch Automobilteile umfasst. Firma A mit Sitz in China wird mit einem chinesischen Spediteur die Ware im Vorlauf und Hauptlauf bis zum Port of Arrival in Slowenien bringen lassen. Ab hier sollen wir als Partnerspediteur des Chinesen den europäischen Transit, die Lagerung und die JIT-Belieferung des Automobilherstellers übernehmen. Entsprechend Incoterm DAP Fabrik wird die Einfuhr vom Automobilhersteller übernommen, der uns jedoch auch damit beauftragen wird.

Firma A und B haben sich darauf geeinigt, die Ware in die Union zu transportieren, dort in einem Zolllager, das dafür errichtet werden soll, zu verwahren, umzupacken und erst bei Abruf durch den Automobilhersteller aus dem Zolllagerverfahren herauszunehmen, zu verzollen und zum Werk zu transportieren. Das Zolllager soll von uns in Betrieb genommen werden, finanziert durch die chinesische Firma A.

Ich habe mich bereits soweit in das Thema eingearbeitet, dass ich viele Eckpfeiler dessen durch habe. Am Abgangshafen wird das T1 eröffnet, mutmaßlich durch uns, um den Transit von Slowenien bis zum Zolllager am Bestimmungsort zu durchlaufen. Dort wird das T1-Verfahren abgeschlossen, weil die Ware ja ins Zolllagerverfahren überführt wird. Unter Art. 220 UZK soll dann eine Umverpackung der Ware stattfinden, um sie auf die Sequenzierung durch den Automobilhersteller im Werk vorzubereiten.Bei Abruf erfolgt dann die Beendigung des Zolllagerverfahrens durch die Überführung in den zollrechtlich freien Gebrauch inklusive Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer-Abgaben, und der Transport zum Endkunden.

Die Probleme:
Die theoretische Anwendung ist mir klar, die praktische Erfahrung fehlt mir jedoch: Tritt der Spediteur, in diesem Sinne wir, in Vorleistung, wenn es um die Hinterlegung der Sicherheit für das T1 geht? Wenn es um die letztendliche Verzollung am Ende des Zolllagerverfahrens geht? Ist die Abfolge, wie ich sie herausgefunden habe, überhaupt so umsetzbar, beziehungsweise in der Praxis anwendbar?

"Überfordert" bin ich gerade noch mit den Unterschieden zwischen dem Inhaber des Zollagers und dem Bewilliger des Verfahrens. Muss der Endkunde eine dieser Positionen ausfüllen oder kann alles der Spediteur übernehmen?

Letztendlich wird unsere Firma Fachangestellte einstellen, die diesen Vorgang überwachen und durchführen, jedoch ist in diesen frühen Planungsstufen noch kein Zollexperte vorgesehen - und die Arbeit fällt mir in Recherche zu, um dem Partnerspediteur ein SOP vorzustellen, wie es ablaufen soll.

Vielleicht könnt ihr mir ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße,
Phil

CARGOFORUM PARTNER

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