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Einstufig, zweistufig
juergen2 |
Geschrieben am 25 Oktober 2006
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Dabei seit 20 Oktober 2005 307 Beiträge
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Hallo,
v.a. @Mayrhofer:
Schreib die Antwort auf deine im Zollforum gestellte Frage hierher weil ja doch die meisten Prüflinge auch ein Interesse daran haben.
Zweistufig ist das Regelverfahren, heisst der Ausführer geht im Binnenland zu seiner Zollstelle und reicht dort die Exemplare 1,2,3 der AM zur Vorabfertigung ein.
Wobei Ex.1 bei der Binnezollstelle verbleibt und Ex. 2 zum Stat. Bundesamt geschickt wird.
An der Ausgangszollstelle wird dann nur noch Ex.3 mit dem Vorabfertigungsstempel vorgelegt.
Einstufig ist die Erleichterung hierzu, für Sendungswerte bis 1000 Euro reicht die Vorlage der Handlesrechung an der Ausgangszollstelle, bis 3000 Euro (und keine VuB) kann man sich die Vorabfertigung ersparen und reicht alle 3 Exemplare erst bei der Ausgangszollstelle ein.
Unvollständige AM:(Hiess früher mal VAE, Versandausfuhrerklärung)
Meist bei Dreiecksgeschäften, wenn der Ausführer die Ware nicht von seinem Standort, sondern von jemand Dritten ins Ausland liefern lässt und dieser nicht alle Angaben zur vollständigen AE-Erstellung hat oder haben darf (Geschäftsgeheimnisse wie Warenwert)
Ablauf ist dann, daß die uAM wie oben beschrieben vom Lieferanten ausgefertigt wird und der Ausführer dann binnen 10 Tagen die vollständig ausgefüllte AM an seine Ausfuhrzollstelle nachzumelden hat.
Gruss
Juergen2
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Mayerhofer |
Geschrieben am 27 Oktober 2006
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Hallo Jürgen2,
danke für die schnelle Antwort :D
Beim Thema Zoll habe ich noch nachholbedarf.... :lol:
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