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Ausfallfracht für Folgetransporte


shakes Geschrieben am 18 Dezember 2023



Dabei seit
27 Januar 2012
27 Beiträge
Hallo Zusammen,

folgender Fall:

LKW Beladung dauerte leider länger als geplant.
Termin war 10 Uhr Laden - 12 Uhr entladen.
Aufgrund von Unvorhersehbarkeiten startete die Beladung erst um 11:30 Uhr mit Auslieferung um 13:30
Der Unternehmer verlangt nun Ausfallfracht für einen Folgeauftrag bei einem anderen Kunden, da er den LKW dafür nicht mehr einsetzen konnte. Ich hätte erwartet, dass wir Wartezeiten per Stunde bezahlen, nicht aber die komplette Ausfallfracht, ich weiß ja auch nicht, ob und in welchem Umfang der Unternehmer Frachten nach uns geplant hat.

Wie ist hier die rechtliche Grundlage, bzw, eure Erfahrung. Was ist richtig?
Danke für eure Unterstützung.
Gruß
Heiko

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Chev Geschrieben am 12 Januar 2024



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Die ADSp und das HGB sprechen soweit ich weiß nur von einer "angemessenen Ladezeit". Wie man diese nun definiert und auslegt, ist manchmal ein Diskussionsthema.
Im Allgemeinen geht man soweit ich weiß von einer angemessenen Ladezeit aus, insofern diese innerhalb von 2 Stunden ab vereinbarten Ladetermin abgeschlossen ist. Geht es beim Beladen jedoch z. B. nur um eine einzige Palette, dann können diese 2 Stunden auch sicherlich (stark) herabgesetzt werden. Dann wäre schon 1 Stunde Wartezeit recht viel.
Meine Einschätzung: Alles, was über 1 Stunde hinausgeht, ist zu viel. 1 Stunde kann ein Fahrer bzw. eine Spedition noch verschmerzen, ab da an kostet aber ein LKW und der Fahrer Geld und Folgeaufträge können ggf. zudem nicht bedient werden, Fahrzeiten gehen kaputt, etc.
Eine Pauschale für die Wartezeit ist im o. g. Fall vertretbar.
Eine Ausfallfracht kann meiner Meinung nach nicht ohne weiteres berechnet werden, da die Verladung nach (etwas) Verzögerung noch stattgefunden hat und der Auftrag nicht kurzfristig storniert wurde. Ausfallfracht entsteht meines Wissens nur dann, wenn ein Speditionsvertrag/Frachtvertrag kurzfristig gekündigt wird. Pauschal ist dann 1/3 der vereinbarten Fracht bis hin zur vollen vereinbarten Fracht zu zahlen, je nachdem wie gut das Fahrzeug/der Fahrer dann noch eingesetzt werden kann (Ersatzladung).

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