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ATLAS Release - Zollanmeldung in direkter Vertretung


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


chichi2701 Geschrieben am 05 Mai 2023



Dabei seit
20 Januar 2017
82 Beiträge
Hallo zusammen,

mit dem neuen ATLAS Release kommt ja nun bei der Zollanmeldung der Außenwirtschaftsrechtliche Ausführer hinzu.
Bei uns ist ATLAS 3.0 noch nicht freigeschaltet. Aber in Vorbereitung dessen stellt sich die Frage:
Nun haben wir das ein oder andere mal, dass wir für unseren Mutterkonzern in direkter Vertretung Sendungen zolltechnisch anmelden. (da Sie von unserem Lager abgehen)

Bisher haben wir dieses Geschäft immer wie folgt angemeldet

Art der Anmeldung: AMe
Beteiligten-Konstellation: 0100
Anmelder: unser Mutterkonzern
Ausführer: unser Mutterkonzern
Vertreter: wir

Aber wie sieht das nun mit ATLAS 3.0 aus? Wir würden wie folgt anmelden.

Art der Anmeldung: 00001300
Beteiligten-Konstellation: 0010
Anmelder: unser Mutterkonzern
zollrechtlicher Ausführer: unser Mutterkonzern
außenwirtschaftrechtlicher Ausführer: unser Mutterkonzern
Vertreter: wir

Wie seht Ihr den Fall. Stimmen meine Annahmen und Codierungen?

Vielen Dank vorab

Jan

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 09 Mai 2023



Dabei seit
02 Dezember 2008
495 Beiträge
chichi2701 wrote:

Wir würden wie folgt anmelden.

Art der Anmeldung: 00001300
Beteiligten-Konstellation: 0010
Anmelder: unser Mutterkonzern
zollrechtlicher Ausführer: unser Mutterkonzern
außenwirtschaftrechtlicher Ausführer: unser Mutterkonzern
Vertreter: wir

Hallo Jan,
inhaltlich entspricht Deine Darstellung in AES 3.0 den Angaben, die ihr wohl jetzt auch in AES 2.4 macht. Insofern könnte man sagen, dass Du wahrscheinlich alles korrekt angegeben hast. Ich habe aber folgende Anmerkungen:

1. Eine Frage der verwendeten Software
Die zertifizierten ATLAS-Softwarelösungen sowie die IAA Plus sind sehr unterschiedlich im Hinblick auf die Menüführung, die ausfüllbaren Felder und deren interne Bezeichnung. Du hast leider nicht angegeben, mit welcher Software Du arbeitest. Wegen der großen Unterschiede in den Anwendungen könnten Ratschläge hier im Forum tatsächlich falsch verstanden werden. Hierzu zwei Beispiele:
a) In SAP GTS kann der Nutzer die Felder "Art der Anmeldung" und "Beteiligten-Konstellation" nicht selbst ausfüllen, er kann sie noch nicht mal sehen. Die Angaben ermittelt SAP GTS im Hintergrund anhand der Dateninhalte. Der Nutzer kann dann lediglich vor Absenden der AM bei der sog. Vollständigkeitsprüfung sehen, welche Codes GTS ermittelt hat.
b) Die grundlegende Programmlogik von ATLAS stammt noch aus den 90er-Jahren und basiert nach wie vor auf dem Prinzip der Datensparsamkeit. Was heißt das? Die Dateien, die tatsächlich an den Zoll übertragen werden, egal ob altes EDIFACT-Format oder XML, sollen so klein wie möglich sein. Die Nachrichtenstruktur versucht sehr oft, redundante Daten zu vermeiden. Wenn z.B. der zollrechtliche Ausführer und der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer dieselbe Person sind (so, wie in Deinem Beispiel), bleibt die Datengruppe "außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer" in der XML-Nachricht zwingend leer.
Es kommt also wieder darauf an, was Deine Software aus den im Frontend erfassten Daten macht.
- Eine gute Software erkennt die Redundanz und lässt die Datengruppe "außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer" in der XML-Nachricht leer.
- Alternativ meldet Deine Software vor Versand einen internen Fehler, z.B. "Der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer wird nur angegeben, wenn er vom zollrechtlichen Ausführer abweicht".
- Eine weniger gute Software füllt die Datengruppen "außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer" und "zollrechtlicher Ausführer" mit derselben EORI-Nummer und Du wunderst Dich dann anschließend über die Fehlermeldung vom Zoll.

2. Eine Frage der SDE-Bewilligung
Aus Deinen Angaben kann ich schließen, dass die Waren im vereinfachten Verfahren mit SDE-Bewilligung angemeldet werden sollen. Da Du das bisher auch schon machst, sollte es hier eigentlich keine Schwierigkeiten geben. Ich möchte aber dennoch darauf hinweisen, dass die SDE-Bewilligung zur Ausfuhranmeldung passen muss, sonst wird die AM vom Zoll abgelehnt. Wenn die Bewilligung auf Deine Firma lautet, muss sie nämlich für direkte Stellvertretung freigegeben sein. Alternativ muss es sich um die SDE-Bewilligung des Anmelders/Ausführers handeln.

3. Warum eigentlich direkte Stellvertretung?
Innerhalb eines Konzerns muss man nicht zwingend mit direkter oder indirekter Zollvertretung arbeiten. Mit internen Unterschriftsvollmachten/Delegationen kann man nach außen auch als Mitarbeitender des Ausführers auftreten. Man hat bildlich mehrere Hüte gleichzeitig auf. In diesem Fall braucht zwar jeder Ausführer (bei Bedarf) eine eigene SDE-Bewilligung, was einen höheren administrativen Aufwand nach sich zieht. Auf der anderen Seite sind die verschiedenen Firmen des Konzerns nicht abhängig von der SDE-Bewilligung des Vertreters. Wenn diese, aus welchen Gründen auch immer, ausgesetzt oder widerrufen wird, leiden nämlich alle.

Saludos
Erzi4

chichi2701 Geschrieben am 09 Mai 2023



Dabei seit
20 Januar 2017
82 Beiträge
Hallo Erzi,

vielen Dank für deine Antwort. Ich denke mit deiner Aussage, dass ich mit den Codierungen für ATLAS 3.0 richtig liege und damit alles für unseren Umstieg vorbereitet ist.

zu deinen Fragen:

1. Wir arbeiten mit der AEB SE Software "Export Filing: ATLAS 5.0" ohne Schnittstelle und als SaaS Version. Diese Software sticht durch seine guten Möglichkeiten von Vorlagen und fest definierten Felder hervor. (P.S.: keine WERBUNG :-))
Leider kann ich vor der Umstellung nicht sagen, ob das Feld außenwirtschaftlicher Ausführer nur anzugeben ist, wenn dieser vom zollrechtlichen Ausführer abweicht.

2. Ja, unsere SDE Bewilligung wurde um die direkte Vertretung erweitert.

3. Wir haben uns mit einem Berater und dem Zoll unserer Firmengeflecht (alles rechtlich eigenständige Firmen) angeschaut und aufgrund dieser Konstellationen wurde einstimmig beschlossen, in die direkte Vertretung zu gehen. Hier war auch ganz klar die Haftungsfrage im Vordergrund. Wir wollten, trotz internem Verhältnis, mit dem Mutterkonzern nicht in die Haftung gehen. Wichtig zu wissen ist vielleicht auch, das unser Mutterkonzern in Dänemark sitzt.

Aber wenn soweit alles stimmt, bin ich erstmal zufrieden.

Danke nochmal für deine Unterstützung.

Grüße

Jan

franziM Geschrieben am 21 Februar 2024



Dabei seit
27 Mai 2022
12 Beiträge
Hallo

Wir haben einen ähnlichen Fall wollen aktuell in direkter Vertretung für unserer Tochterunternehmen anmelden haben die direkte Vertretung in unserer ZA(Vereinfachte Zollanmeldung) bewilligt. Können wir diese Bewilligung dann trotzdem nur die für und bewilligten warennummern und Warenorte nutzen bzw. Müssen wir den Warenort des vertretenden dann erst in die Bewilligung mit aufnehmen ?

chichi2701 Geschrieben am 22 Februar 2024



Dabei seit
20 Januar 2017
82 Beiträge
Hallo Franzi,

du kannst nur den bewilligten Warenkreis und die bewilligten Ladeorte für deine direkte Vertretung nutzen (in Verbindung mit deiner ZA / SDE Bewilligung). Im Zweifelsfall musst du eine Gestellung außerhalb des Amtsblatzes beantragen.
Wir haben alles genehmigen lassen , da unsere Tochtergesellschaften / Muttergesellschaft den selben Warenkreis, nur unterschiedliche Ladestellen haben. Bis jetzt funktioniert alles. Sprich bitte ggf. mit deinem HZA, die helfen dir da wirklich weiter.

Liebe Grüße

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