chichi2701 wrote: |
Wir würden wie folgt anmelden.
Art der Anmeldung: 00001300
Beteiligten-Konstellation: 0010
Anmelder: unser Mutterkonzern
zollrechtlicher Ausführer: unser Mutterkonzern
außenwirtschaftrechtlicher Ausführer: unser Mutterkonzern
Vertreter: wir
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Hallo Jan,
inhaltlich entspricht Deine Darstellung in AES 3.0 den Angaben, die ihr wohl jetzt auch in AES 2.4 macht. Insofern könnte man sagen, dass Du wahrscheinlich alles korrekt angegeben hast. Ich habe aber folgende Anmerkungen:
1. Eine Frage der verwendeten Software
Die zertifizierten ATLAS-Softwarelösungen sowie die IAA Plus sind sehr unterschiedlich im Hinblick auf die Menüführung, die ausfüllbaren Felder und deren interne Bezeichnung. Du hast leider nicht angegeben, mit welcher Software Du arbeitest. Wegen der großen Unterschiede in den Anwendungen könnten Ratschläge hier im Forum tatsächlich falsch verstanden werden. Hierzu zwei Beispiele:
a) In SAP GTS kann der Nutzer die Felder "Art der Anmeldung" und "Beteiligten-Konstellation" nicht selbst ausfüllen, er kann sie noch nicht mal sehen. Die Angaben ermittelt SAP GTS im Hintergrund anhand der Dateninhalte. Der Nutzer kann dann lediglich vor Absenden der AM bei der sog. Vollständigkeitsprüfung sehen, welche Codes GTS ermittelt hat.
b) Die grundlegende Programmlogik von ATLAS stammt noch aus den 90er-Jahren und basiert nach wie vor auf dem Prinzip der Datensparsamkeit. Was heißt das? Die Dateien, die tatsächlich an den Zoll übertragen werden, egal ob altes EDIFACT-Format oder XML, sollen so klein wie möglich sein. Die Nachrichtenstruktur versucht sehr oft, redundante Daten zu vermeiden. Wenn z.B. der zollrechtliche Ausführer und der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer dieselbe Person sind (so, wie in Deinem Beispiel), bleibt die Datengruppe "außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer" in der XML-Nachricht zwingend leer.
Es kommt also wieder darauf an, was Deine Software aus den im Frontend erfassten Daten macht.
- Eine gute Software erkennt die Redundanz und lässt die Datengruppe "außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer" in der XML-Nachricht leer.
- Alternativ meldet Deine Software vor Versand einen internen Fehler, z.B. "Der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer wird nur angegeben, wenn er vom zollrechtlichen Ausführer abweicht".
- Eine weniger gute Software füllt die Datengruppen "außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer" und "zollrechtlicher Ausführer" mit derselben EORI-Nummer und Du wunderst Dich dann anschließend über die Fehlermeldung vom Zoll.
2. Eine Frage der SDE-Bewilligung
Aus Deinen Angaben kann ich schließen, dass die Waren im vereinfachten Verfahren mit SDE-Bewilligung angemeldet werden sollen. Da Du das bisher auch schon machst, sollte es hier eigentlich keine Schwierigkeiten geben. Ich möchte aber dennoch darauf hinweisen, dass die SDE-Bewilligung zur Ausfuhranmeldung passen muss, sonst wird die AM vom Zoll abgelehnt. Wenn die Bewilligung auf Deine Firma lautet, muss sie nämlich für direkte Stellvertretung freigegeben sein. Alternativ muss es sich um die SDE-Bewilligung des Anmelders/Ausführers handeln.
3. Warum eigentlich direkte Stellvertretung?
Innerhalb eines Konzerns muss man nicht zwingend mit direkter oder indirekter Zollvertretung arbeiten. Mit internen Unterschriftsvollmachten/Delegationen kann man nach außen auch als Mitarbeitender des Ausführers auftreten. Man hat bildlich mehrere Hüte gleichzeitig auf. In diesem Fall braucht zwar jeder Ausführer (bei Bedarf) eine eigene SDE-Bewilligung, was einen höheren administrativen Aufwand nach sich zieht. Auf der anderen Seite sind die verschiedenen Firmen des Konzerns nicht abhängig von der SDE-Bewilligung des Vertreters. Wenn diese, aus welchen Gründen auch immer, ausgesetzt oder widerrufen wird, leiden nämlich alle.
Saludos
Erzi4