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Exportkontrolle und das BAFA - Wo findet Ihr was?
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
Carsten |
Geschrieben am 16 Oktober 2014
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Dabei seit 18 Januar 2005 801 Beiträge
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Exportkontrolle und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Was finde ich wo? Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen.
Das deutsche Exportkontrollsystem baut auf die Eigenverantwortung jedes Unternehmens. Unternehmen entscheiden selbstverantwortlich, Verträge zu schließen, Waren, Software und Technologie zu exportieren, Dienstleistungen im Ausland zu erbringen und Know-how auszutauschen etc.
Bei seinen Entscheidungen muss ein Unternehmen auch die Beschränkungen und Genehmigungspflichten im Außenwirtschaftsverkehr beachten. Von besonderer Bedeutung ist die Verfügbarkeit von Erläuterungen, die Möglichkeit Auskünfte einzuholen und das schnelle Auffinden der vielfältigen Informationsquellen. Das BAFA bietet zahlreiche Hilfestellungen an, die allen Beteiligten, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen den Umgang mit den einschlägigen Regelungen erleichtern und Neulingen einen strukturierten Einstieg in die Materie eröffnen.
Das BAFA bietet dem Antragsteller unter anderem auch die Transparenz, in welchem Stadium des Verfahrens
sich der jeweilige Vorgang befindet. Dieses Merkblatt erläutert umfassend die Informationsmöglichkeiten und -quellen und zeigt die jeweiligen Ansprechpartner auf.
Abgebildet werden die Informationsmedien, die gerade aus Unternehmenssicht von besonderem Interesse sein dürften.
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CARGOFORUM PARTNER
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Zollamt |
Geschrieben am 12 März 2024
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Dabei seit 13 September 2022 13 Beiträge
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Hallo,
ich stöbere gerade im Forum durch, ob ich irgendwo einen Hinweis finde, wie man die Exportkontrollprüfung am besten macht.
Gibt es vielleicht eine Art Checkliste, die ein sinnvolles Abarbeiten der Prüfung vorgibt?
Meiner Meinung nach verliert man zwischen den ganzen Möglichkeiten (EZT-Online, der Seite vom Zoll, etc.) irgendwann den Überblick. Das Amtsdeutsch ist auch leider nicht immer verständlich.
Aus diesem Grunde würde ich mir eine Art Checkliste wünschen.
z.B. Gehe als erstes in EZT-Online, mache dieses oder jedes. Prüfe sicherheitshalber noch einmal hier oder dort...
Unser Produkt, KN 84439199 ist nicht als Dual Use gelistet, trotzdem bin ich manchmal unsicher bei Prüfung der Länder, speziell aktuell Iran und Russland, ob man liefern dürfte. Wir liefern weltweit und es kommen regelmäßig neue Länder dazu, die wir beliefern möchten. Wir liefern nicht nach Russland, auch wenn die Personen etc. nicht gelistet sind. Mein Chef erzählt mir allerdings, dass unsere Konkurrenz nach Russland liefert und erwartet dann von mir eine spezifische Aussage, ob wir das auch dürfen. Hier bin ich dann unsicher und möchte natürlich eigentlich eine konkrete Aussage treffen können.
Die Sanktionslistenprüfung ist außen vor und findet separat statt.
Vielleicht hat ja jemand, wie gesagt, eine Art Checkliste, step by step, wann er was nacheinander prüft.
Danke für eure Hilfe
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b.a.nause |
Geschrieben am 15 März 2024
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Dabei seit 07 September 2021 72 Beiträge
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Hallo,
um deine Frage direkt zu beantworten: Nein, eine Checkliste kenne/habe ich nicht.
In deinem Fall würde ich die ZTN bei EZT Online eingeben und schauen, was bei dem Empfangsland angezeigt wird. In deinem konkreten Fall wird für Russland angezeigt, dass die Ware der Ausfuhrkontrolle unterliegt (no surprise) und, dass es hier drei versch. Ausfuhrgenehmigungen gibt die in Frage kommen oder du eben mit Y833 angeben kannst, dass die Verbote nicht gelten...
Meiner Meinung nach musst du dir die genannten Artikel der Verordnung durchlesen, um zu verstehen ob eure Ware versendet werden darf. Also so würde ich es zumindest angehen.
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Smart-Mellon |
Geschrieben am 20 März 2024
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Dabei seit 06 Juni 2008 154 Beiträge
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Hallo,
im ersten Augenblick klingt es für mich als hättest Du noch nicht viele Berührungspunkte mit der Exportkontrolle gehabt. Ich empfehle daher dringend eine entsprechende Schulung.
Es gibt aber auch eine Vielzahl von Informationen auf der BAFA Webseite.
Einführung in die Exportkontrolle
Und sehr gute Merkblätter zB.
Merkblätter - INFOTHEK
Empfehlen kann ich Dir:
- Außenwirtschaftsverkehr mit Embargoländern
- Die neue EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821)
- Merkblatt Firmeninterne Exportkontrolle (ICP)
Damit hast Du erst einmal genug zu schmökern ;-)
Viele Grüße
SM
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