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doppelte Codierung - X061 UND Y901 - strafbar oder Formfehler


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


Logistika Geschrieben am 15 Mai 2024



Dabei seit
18 Februar 2009
30 Beiträge
Hallo zusammen,
Da ich im Netz so wie hier im Forum mithilfe der Suchfunktion nichts finden konnte frage ich hoffnungsvoll die Cargo-Forum-Schwarmintelligenz.
Im Nachhinein zu einer Dual-Use-Ausfuhr in die USA fiel uns auf dass zur X061 (EU001) Codierung unnötigerweise zusätzlich Y901 eingetragen wurde.
Die Sendung ist seit gut acht Wochen zugestellt und der Ausgangsvermerk ist ebenfalls schon lange da.

Wir fragen uns intern: Ist das ein Formfehler (Arbeitsfehler wg. Unaufmerksamkeit aus Gründen) mit dieser doppelten Codierung oder eine strafbare Handlung?
Die Ausfuhr wurde im Anschluss wie es sein soll bei der BAFA gemeldet (ja ich weiß, seit Neuesten ist rückwirkend zum 01.01.24 keine Meldung bezüglich EU001 nötig - hab ich auch heute erfahren).

Alles was ich finden konnte war was passiert wenn gar nichts angegeben ist oder der falsche - leider nichts zu doppelter Codierung.

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Logistika Geschrieben am 15 Mai 2024



Dabei seit
18 Februar 2009
30 Beiträge
Wir müssen uns gegenüber der GL erklären und da wollen wir keine Möglichkeiten für unnötige Diskussionen lassen.
Da die GL äußerst ängstlich, panisch und cholerisch ist, würde die bei einer "doppelten Codierung" heftigst reagieren und uns erzählen dass die ZA Bewilligung verloren geht und so weiter.
Deshalb wäre es äußerst hilfreich zu wissen ob es ein Formfehler oder eine strafbare Handlung ist.

chichi2701 Geschrieben am 16 Mai 2024



Dabei seit
20 Januar 2017
82 Beiträge
Hallo,

aus meiner Sicht liegt hier keine Strafbare Handlung vor. Es geht ja lediglich um eine doppelte Codierung (die sich gegenseitig aufhebt), aber das sollte max. als Formfehler gewertet werden. Man kann euch keinen Vorsatz vorwerfen und damit ist eine strafbare Handlung vom Tisch.

Da aus meiner Sicht aber der komplette Vorgang inkl. BAFA erledig ist, würde ich es darauf beruhen lassen.
Wenn ihr gar zu ängstlich seit, wendet euch an euren Zoll und fragt dort nach. Dort würde ich aber immer von "versehentlich" sprechen. GGF. kann es passieren, dass Ihr die Zollanmeldung nachträglich korrigieren sollt.
Wen ja solltet ihr das dann mit eurem ATLAS Provider besprechen.

Also keine Angst, alles halb so schlimm.

Liebe Grüße

Zollfragen Geschrieben am 17 Mai 2024



Dabei seit
09 Januar 2011
88 Beiträge
Hallo chichi2701,

ich sehe das ähnlich und würde den Fall auf sich beruhen lassen. Wegen einer falschen Codierung kommt kein Kopf ab oder man verliert eine Bewilligung.

Aber man sollte doch den Fall genau analysieren. Warum konnte das passieren? Die Codierungen widersprechen sich ja. Welche Vorkehrungen kann ich treffen, damit es zukünftig nicht mehr passiert? Sollte es bei einer Prüfung beanstandet werden, hat man hier auch gleich einen Lösungsvorschlag.

Gruß

Zollfragen

Logistika Geschrieben am 17 Mai 2024



Dabei seit
18 Februar 2009
30 Beiträge
Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten - das hilft uns weiter.

Die Analyse ist schnell passiert - den Arbeitsfehler habe ich fabriziert, die Ängstlichkeit kommt seitens meiner Kollegin (1 Jahr bei mir) bzw. geht es eher um 101% schwarz auf weiß sicher sein Macke und parallel spielt die GL stets panisch von der Seite - aus Unwissenheit und produziert so unnötiges WirrWarr.

Meinereiner ist nicht schlampig oder ungenau, doch nach 18 Jahren hier ist eine gewisse Ruhe am Start.
Das mir trotz besseren Wissens so etwas passiert - keine Ahnung. War keine Absicht.

Schöne Pfingsten allen

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