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Fehler bei der Zollanmeldung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
vHBhv |
Geschrieben am 17 Juni 2024
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Dabei seit 17 Juni 2024 3 Beiträge
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Hallo und Moin in die Runde!
Ich habe hier mal eine Frage und verspreche mir ein wenig Hilfe zu bekommen.
Ich habe einen Fehler bei einer Anmeldung zum freien Verkehr gemacht. Genauer gesagt hätten wir in Vertretung für einen Kunden eine Ware aus Norwegen einführen sollen. Diese wird dann zum freien Verkehr abgefertigt. Hier sind wir jetzt aber, durch einen Fehler, als Zollanmelder, Einführer genannt. Käufer ist der Kunde.
Der Einfuhrabgabenbescheid ist jetzt auf uns ausgestellt und musste beglichen werden (Verzugszinsen!).
Jetzt geht es mir hier um den Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer.
Das Finanzamt sagt, wir sind nicht Käufer der Ware, jedoch Zollanmelder. Da wir nicht Käufer sind, dürfen wir die Vorsteuer nicht ziehen.
Der Kunde darf die Vorsteuer nicht ziehen, da er nicht gezahlt hat, auch nicht wenn wir ihm den Betrag in Rechnung stellen.
Wie löst man sowas??
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vHBhv |
Geschrieben am 18 Juni 2024
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Dabei seit 17 Juni 2024 3 Beiträge
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Mir ist absolut klar, dass das der klassische Deppenfehler ist. Aber mir ist nicht klar wie sowas gelöst wird.
Es kann doch nicht angehen das der kleine Bearbeitungsfehler nicht mehr zu korrigieren ist.
Ich schreibe "kleiner" Fehler weil die Umstellung von falsch auf richtig bei mir einfach eine "0" auf eine "2" in der Anmeldung gewesen wäre.
Jemand schon mal das gleiche Problem gehabt?
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vHBhv |
Geschrieben am 26 Juni 2024
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Dabei seit 17 Juni 2024 3 Beiträge
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Ernsthaft? Keiner? Oder habe ich den Thread im falschen Oberforum eröffnet?
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