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Reihengeschäft?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Line7985 Geschrieben am 02 August 2024



Dabei seit
02 August 2024
1 Beiträge
Hallo alle zusammen,
ich hätte eine Frage zum Reihengeschäft.

Wir haben einen Kunden in GB und sollen aber unsere Ware direkt in die Ukraine verschicken.

Liegt ein Reihengeschäft vor? Kann ich in der Zollsoftware angeben, dass der Empfänger in der Ukraine sitzt, der Anmelder wir sind und der Versender unserer Kunde in GB? Wie sieht es dann mit dem zollrechtlichen Ausführer aus?

Danke für eure Hilfe.

lg

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Erzi4 Geschrieben am 06 August 2024



Dabei seit
02 Dezember 2008
492 Beiträge
Bei dem beschriebenen Sachverhalt handelt es sich zwar vom Rechnungsfluss her um ein Reihengeschäft, jedoch nicht im steuerrechtlichen oder zollrechtlichen Sinne.

Die Ware wird von Euch physisch in ein Drittland verbracht. Zollrechtlich seid Ihr als einziger EU-ansässiger Vertragspartner der Ausführer (und der Anmelder und der Versender*) und dadurch auch verpflichtet, eine Ausfuhranmeldung abzugeben. Umsatzsteuerrechtlich handelt es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Dass der Rechnungsempfänger in einem anderen Drittland ansässig ist als der Warenempfänger, ist in diesem Fall unerheblich. Als Empfänger ist in der Ausfuhranmeldung der tatsächliche Warenempfänger in der Ukraine anzugeben. Der Brite wird in der Ausfuhranmeldung nicht erwähnt*.

Saludos
Erzi4

* Es sei denn, der Brite beauftragt selbst den Spediteur zur Abholung der Waren in Deutschland. Dann wären Name und Adresse als vom Ausführer/Anmelder abweichender Versender anzugeben.

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