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Rechnung aus England - Lieferung aus Polen direkt nach DE


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


Regina Geschrieben am 25 Juli 2024



Dabei seit
04 Juli 2022
3 Beiträge
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand mit folgender Konstellation weiter helfen:

Lieferant sitzt in GB und auch die Rechnung kommt von dort.
Fertigung und Lieferung in und ab Polen direkt nach DE.

Bei EU Ursprungsware (benötige ich eine LLE?) fällt dann ja kein Zoll an, richtig?

Da aber die Rechnung aus GB kommt müssen meiner Meinung nach 19 % MWST abgeführt werden?

Wäre super wenn ich zu Zoll und/ oder Steuer Erfahrungen von Euch bekäme.

Viele Grüße
Regina

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 06 August 2024



Dabei seit
02 Dezember 2008
492 Beiträge
Hallo Regina,

wenn es sich um Waren des freien Verkehrs der EU handelt, die aus Polen versandt werden, gibt es keine zollrechtlichen sondern nur umsatzsteuerrechtliche Fragen und Anforderungen.

Regina wrote:
Bei EU Ursprungsware (benötige ich eine LLE?) fällt dann ja kein Zoll an, richtig?
Unionswaren von Polen nach Deutschland = ig-Lieferung innerhalb der EU. Eine LE/LLE brauchst Du nur, wenn Du aus welchen Gründen auch immer einen Nachweis benötigst, dass es sich um EU-Ursprungswaren handelt.

Regina wrote:
Da aber die Rechnung aus GB kommt müssen meiner Meinung nach 19 % MWST abgeführt werden?
Dass die Rechnung aus Großbritannien kommt, ist nicht das Problem. Der Brite braucht allerdings eine USt-ID-Nummer eines anderen EU-Mitgliedstaats als Deutschland, damit er eine Rechnung ohne Umsatzsteuer für eine ig-Lieferung ausstellen darf. Im Idealfall sollte der Brite eine polnische USt-ID haben, aber es geht auch jedes andere EU-Land außer Deutschland. Liegen die Voraussetzungen beim Briten vor, ist der Erwerb als innergemeinschaftlicher Erwerb in Eurer Umsatzsteuervoranmeldung anzumelden. Hat der Brite aber keine EU-USt-ID, kann er nicht steuerfrei aus Polen liefern. Dann müsste er mit polnischer Umsatzsteuer fakturieren, die ihr nur umständlich (wenn überhaupt) in einem Vergütungsverfahren erstattet bekommt. Fakturiert der Brite steuerfrei und ohne USt-ID, ist das am Ende sein Problem und ggf. das Problem des polnischen Lieferanten, aber nicht Euer Problem.

Saludos
Erzi4

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