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Summarische Anmeldung / SumA , ASumA, ESumA
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Mia2023 |
Geschrieben am 07 Dezember 2023
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Dabei seit 07 Dezember 2023 1 Beiträge
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Hi zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen,
durch die Umstellung kamen nun doch ein paar Fragen auf, auf welche ich keine richtigen Antworten finde,
bzw. versteh ich es auch einfach nicht.
Kann mir jemand bitte Erläutern was diese Begriffe denn bedeuten?
1.0 Eine SumA wird durch das Gestellen der Ware automatisch generiert, wodurch das Resultat ja meine ATB ist. Ist das richtig?
2.0 Eine ASumA wird durch das Erstellen einer ABD generiert. Ist das richtig?
2.1 Diese ASumA gebe ich in der ABD ja mit an, indem ich die Sicherheit 2 anklicke dadurch ergibt sich ja erst eine ASuma. Ist das richtig?
3.0 ESumA da habe ich gerade überhaupt keine Ahnung
Ich muss auch ehrlich gestehen ich bin total verwirrt, ich habe auch schon hier im Forum darüber gelesen aber ich bekomm es einfach nicht zusammen.
Ich hoffe mir kann das jemand so verständlich wie möglich erklären.
Danke euch im Voraus.
Viele Grüße
Mia
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CARGOFORUM PARTNER
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Brooktor |
Geschrieben am 19 August 2024
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Dabei seit 13 August 2013 43 Beiträge
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Die SumA ist zu trennen von der ASumA und der ESumA.
Die SumA dient der Erfassung der eingeführten Waren und hat den Zweck die Eingangsabgaben zu sichern. Anschließend befindet sich die Ware in der vorübergehenden Verwahrung.
Die ASumA und die ESumA dienen der Sicherheitsrisikoanalyse.
Wenn Sie Waren ausführen, haben Sie im zollrechtlichen Ausfuhrverfahren 2 Anmeldungen:
1. Die Ausfuhranmeldung und
2. die Vorabanmeldung.
Die Vorabanmeldung dient der Überprüfung der Sicherheitsdaten im Rahmen der Riko und wurde mit 9/11 zusätzlich eingeführt.
Wird eine Ausfuhranmeldung (AM) abgegeben, dann wird in DE die Vorabanmeldung mit der Ausfuhranmeldung abgegeben. D.h. die Sicherheitsdaten werden mit der AM angemeldet.
Ist keine Ausfuhranmeldung abzugeben (z.B. bei Ausfuhr aus der vorübergehenden Verwahrung) wird die Vorabanmeldung als ASumA abgegeben.
Ist keine ASumA abzugeben, z.B. weil die Ware nicht länger als 14 Tage in der Verwahrung lag und sich der Empfänger sich gegenüber der ESumA nicht geändert hat, ist eine Wiederausfuhrmitteilung abzugeben. Die Mitteilung ist weder AM noch Vorabanmeldung. Sie dient schlicht der Beendigung der Verwahrung.
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