Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.070 registrierte User - 0 User online - 57 Gäste online - 61.098 Beiträge - 5.516.554 Seitenaufrufe in 2022



Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Kruemel Geschrieben am 29 August 2024



Dabei seit
29 August 2024
1 Beiträge
Hallo,

bei uns im Betrieb kam die folgende Frage bzw. der folgende Fall auf:

Unser belgischer Kunde möchte seine Bestellung bei uns (Firma in D) an sein Lager nach Luxemburg liefern lassen.
Lieferterm: DPU vereinbartes Lager
Rechnung geht ohne Steuer nach Belgien (mit belgischer UID-Nr.)
Normalerweise gehen die Lieferungen an ein anderes Lager in Belgien. Hier stellt sich die Frage ja nicht.
Handelt es sich um ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft?
Müssen wir als Lieferant irgendwas beachten? z.B. Angaben auf der Rechnung etc. ?
Ich bin leider im Netz sonst nicht wirklich schlau geworden weil es EU-innergemeinschaftlich ist und kein Drittland berührt; daher meine Frage.

Danke für eine Rückmeldung

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 05 September 2024



Dabei seit
02 Dezember 2008
492 Beiträge
Hallo Krümel,

bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft muss sich der Erste in der Reihe, also ihr, eigentlich keine Gedanken machen, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für ein Dreiecksgeschäft erfüllt sind oder nicht. Das ist in dem beschriebenen Fall ausschließlich Sache des belgischen Kunden. Ihr habt die Voraussetzzungen für eine steuerfreie ig-Lieferung erfüllt. Die Ware gelangt in einen anderen Mitgliedstaat (Luxemburg) und ihr fakturiert an ein Unternehmen mit USt-ID in einem anderen Mitgliedstaat (Belgien). Land der Faktura und Bestimmungsland müssen umsatzsteuerrechtlich nicht dasselbe sein. Da ihr DPU liefert, werdet ihr auch sicher keine Probleme haben, eine Gelangensbestätigung o.ä. zu erhalten.

Fazit: alles ok bei euch!

Saludos
Erezi4

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich