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Erstattung und Erlass bei einer Ersatzlieferung aus dem Drittland


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


Lindner1947 Geschrieben am 01 Oktober 2024



Dabei seit
01 Oktober 2024
1 Beiträge
Hallo,

Ich habe ein Thema bei dem ich mir nicht ganz sicher bin, evtl. kann mir jemand von Euch weiterhelfen.

Wir haben eine Lieferung aus einem Drittland erhalten und haben nun nach kurzer Zeit festgestellt, dass die gelieferten Teile defekt sind bzw. nach einer gewissen Zeit defekt werden.

Wir haben diese Lieferung bei unserem Lieferanten reklamiert und werden nun eine Ersatzlieferung erhalten.
Wir werden nichts für diese Ersatzlieferung bezahlen außer den Transportkosten EXW.

Nun meine Frage. Welcher Warenwert muss auf der Rechung des Lieferanten zur Verzollung angegeben werden?
Den tatsächlichen Wert, welchen wir ursprünglich bezahlt haben?
Oder aber kann auch ein reduzierter Wert angegeben werden?

Habe wir bei den defekten Teilen noch eine Chance auf Ersattung oder Erlass des Zolls?
Ich vermute das wir nur eine Chance auf Erstattung und Erlass haben wenn wir die defekten Teile vernichten.

Hat irgendjemand Erfahrung damit und kann mich unterstützen?

MfG

CARGOFORUM PARTNER

b.a.nause Geschrieben am 17 Oktober 2024



Dabei seit
07 September 2021
74 Beiträge
Hallo Lindner1947,

deine Anfrage liegt zwar schon ein paar Tage zurück, hier trotzdem meine Antwort: Der Warenwert auf der Rechnung muss dem ursprünglichen Wert entsprechen. Das ist offensichtlich der realistische Wert, was Anderes interessiert den Zoll in diesem Fall nicht. Dass ihr ggfs. weniger bezahlt als "Wiedergutmachung" ist eine kommerzielle Absprache zwischen euch und dem Lieferanten und hat keine Auswirkung auf den Warenwert für die Verzollung.

Bzgl. Erstattung kann ich dir nicht weiterhelfen, gehe aber auch davon aus, dass ihr nur eine Chance bei Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung habt.

Viele Grüße

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