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Verarbeitungsliste CH - Kap 39
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
Zanna91 |
Geschrieben am 13 Dezember 2024
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Dabei seit 18 November 2014 198 Beiträge
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Hallo zusammen,
im WUP habe ich folgende Verarbeitungsliste:
Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
Das bedeutet:
1- der Usprungsregel fordert einen Positionswechsel
2- Wertklausel 20% (VoU)
Also wenn ich richitg verstehe, sind es 2 Ursprungsregeln, die erfüllt werden müssen? Korrekt?
Danke.
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Erzi4 |
Geschrieben am 15 Dezember 2024
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Dabei seit 02 Dezember 2008 498 Beiträge
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Hallo Zanna,
ich konnte im Kapitel 39 für die Schweiz die von Dir beschriebene Produkt-Ursprungsregel nicht finden. Kannst Du bitte etwas konkreter werden und die HS-Position nennen? Außerdem, ob die alte PEM-Ursprungsregel oder die alternative Ursprungsregel gemeint ist. Vielen Dank!
Saludos
Erzi4
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Zanna91 |
Geschrieben am 15 Dezember 2024
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Dabei seit 18 November 2014 198 Beiträge
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Hallo Erzi,
sorry es geht um Kapitel 3912
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Erzi4 |
Geschrieben am 16 Dezember 2024
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Dabei seit 02 Dezember 2008 498 Beiträge
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Sehr schön.
Wie schon von Dir geschrieben, lautet die Regel: "Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet."
Wie ist das zu lesen?
Bei der Herstellung von Cellulose und ihrer chemischen Derivate in Primärformen der Position 3912 darf der Ausgangsstoff, aus dem die Cellulose gewonnen wird (z.B. Baumwolle), in unbegrenzter Menge aus einem Drittland stammen. Falls der Ausgangsstoff aus der EU stammt, ist hierfür keine LE/LLE erforderlich. Das Beimischen von zugekaufter Cellulose bzw. Cellulose-Derivaten der Position 3912, die aus einem Drittland stammt bzw. für die keine LE/LLE vorliegt, ist zulässig, jedoch nur bis zu einem Höchstwert von 20% des ab-Werk-Preises der hergestellten Cellulose.
Saludos
Erzi4
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Zanna91 |
Geschrieben am 17 Dezember 2024
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Dabei seit 18 November 2014 198 Beiträge
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Danke Erzi!
3912 das Material ist 100% USA. Das Material wird nach Zusatz von Weichmachern zu Granulat verarbeitet.
Wo kann man recherchieren, wie der Text zu lesen ist? Ich wäre alleine nie draufgekommen.
Aber ich hätte dazu ein paar Fragen:
Erzi4 wrote: |
Bei der Herstellung von Cellulose und ihrer chemischen Derivate in Primärformen der Position 3912 darf der Ausgangsstoff, aus dem die Cellulose gewonnen wird (z.B. Baumwolle), in unbegrenzter Menge aus einem Drittland stammen. |
Bei dem obenstehenden Satz muss ich leider nachfragen. Das bedeutet, dass ich einen Kapitel/Positionssprung brauche, korrekt?
Danke.
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Erzi4 |
Geschrieben am 30 Dezember 2024
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Dabei seit 02 Dezember 2008 498 Beiträge
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Ich verstehe Deine Ausführungen so, dass das Vormaterial aus den USA stammt und in dieselbe HS-Position eingereiht wird, wie das fertige Erzeugnis, nämlich 3912, weil der Zusatz von Weichmachern und das Granulieren an der Einreihung nichts ändert. In diesem Fall müsste der Wertzuwachs in der EU mindestens 80% betragen, sonst wäre die Ursprungsregel nicht erfüllt.
Saludos
Erzi4
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