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Zollabwicklung bei Ausbesserung
ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?
Stefro |
Geschrieben am 12 November 2024
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Dabei seit 23 November 2021 10 Beiträge
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Ich habe mal eine Frage zu Ausbesserungen in der Garantiezeit.
Wir bekommen bald von uns verkaufte Ware wieder zurück, um sie zu reinigen und dann gehen sie sofort wieder zurück zum Kunden. Es wird nichts daran geändert oder verbessert, es werden nur Kontaminationen runtergewaschen. Der Aufwand ist eig. nicht der Rede wert, aber der Kunde verlangt es von uns und will/kann es nicht selber tun. Die Ware ist zollfrei, aber nicht billig.
Wie wäre hier die richtige Vorgehensweise?
- Zuerst als Rückware importieren und dann mit Geschäftsart 21 wieder ausführen?
- Auf der neuen Zollrechnung dann wieder den vollen Warenwert vermerken (Only for customs purposes only.) und zusätzlich einen Spruch bzgl. der erfolgten kostenlosen Reinigung?
- Bleibt bei einer erneuten Ausfuhr die 10 00 bestehen, oder wird sie zur 10 40?
Es wäre schön wenn jemand dazu eine Meinung hätte.
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HunkyDory |
Geschrieben am 14 November 2024
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Dabei seit 27 Februar 2012 257 Beiträge
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Würde ich genauso abwickeln wie du es beschrieben hast (Verfahren: 10 00)
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LukasQ |
Geschrieben am 03 Januar 2025
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Dabei seit 03 Januar 2025 3 Beiträge
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Ein ehemaliger Studienkollege hatte eine ähnliche Situation mit retournierten Maschinenkomponenten. Diese wurden zur Reinigung zurückgesandt, ohne dass bauliche Änderungen vorgenommen wurden. Er hat es damals wie du abgewickelt: zunächst als Rückware importiert, danach mit der Geschäftsart 21 wieder ausgeführt. Auf der neuen Zollrechnung hat er den vollen Warenwert vermerkt und den Vermerk „Reinigung im Rahmen der Garantie, keine Wertveränderung“ hinzugefügt. Auch bei der erneuten Ausfuhr blieb es bei der 10 00, da es sich weiterhin um unveränderte Ware handelte. Wichtig war ihm, die Dokumentation klar und vollständig zu halten, um spätere Rückfragen beim Zoll zu vermeiden.
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