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Dual Use Güter Verbaut


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Tatjana.B. Geschrieben am 06 März 2025



Dabei seit
06 März 2025
1 Beiträge
Hallo Zusammen

ich habe eine Komplettmaschine, in der diverse Dual Use Güter verbaut werden.

Benötige ich für die Maschine eine Genehmigung und ist es verbaut kein Dual Use mehr? Teile gehen nicht einzeln mit.

Danke für eure Hilfe.

CARGOFORUM PARTNER

Exportmanager Geschrieben am 07 März 2025



Dabei seit
09 März 2016
98 Beiträge
Die Frage, ob deine Komplettmaschine eine Genehmigungspflicht hat, hängt davon ab, ob sie selbst als Dual-Use-Gut eingestuft wird oder durch die verbauten Dual-Use-Komponenten eine Genehmigung erfordert. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Dual-Use-Komponenten in einer Komplettmaschine

- Wenn die Dual-Use-Güter als integraler Bestandteil der Maschine fest verbaut sind und nicht eigenständig weiterverwendet werden können, dann könnte das Endprodukt als Ganzes betrachtet werden.
- Es kommt darauf an, ob die Maschine durch die verbauten Dual-Use-Güter selbst in eine kontrollierte Kategorie fällt (z. B. unter die EU-Dual-Use-Verordnung oder nationale Exportkontrollen).

2. Veränderte Einstufung durch Einbau?

- Einbau bedeutet nicht automatisch, dass die Güter nicht mehr Dual-Use sind.
- Entscheidend ist, ob die Maschine als Ganzes eine genehmigungspflichtige Funktion erhält (z. B. durch spezielle Steuerung, Software oder Präzision, die kritische Anwendungen ermöglicht).
- Falls die Maschine durch die verbauten Teile Funktionen erhält, die eine Dual-Use-Relevanz haben, kann die gesamte Maschine einer Genehmigungspflicht unterliegen.

3. Exportkontrolle & Genehmigungspflicht

- Falls die fertige Maschine nicht mehr unter eine Dual-Use-Nummer fällt, könnte eine Genehmigung entfallen.
- Falls die Maschine weiterhin kritische Funktionen der Dual-Use-Komponenten nutzt, kann eine Genehmigung notwendig sein.
- Auch wenn die Maschine als Ganzes nicht unter die EU-Dual-Use-Liste fällt, könnte eine Genehmigung erforderlich sein, wenn sie in bestimmte Länder exportiert wird.

4. Empfehlung

- Überprüfung der Zolltarifnummer der fertigen Maschine und Abgleich mit der Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821).
- Falls Unsicherheit besteht, sollte eine Voranfrage (Zero-Check) beim BAFA gestellt werden, um Klarheit zu erhalten.
- Falls die Maschine in ein sanktioniertes Land oder an eine kritische Endverwendung geliefert wird, könnte trotzdem eine Genehmigung erforderlich sein.

Fazit:

- Falls die Maschine als Ganzes nicht mehr in die Dual-Use-Liste fällt, könnte eine Genehmigungspflicht entfallen.
- Falls die verbauten Dual-Use-Komponenten weiterhin eine genehmigungspflichtige Funktion haben, könnte die gesamte Maschine genehmigungspflichtig sein.
- Eine Einzelfallprüfung durch das BAFA oder eine Exportkontrollabteilung wäre ratsam.

Viele Konjunktive, daher würde ich zu einem Check durch das BAFA raten.

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