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Zollanmeldung für Datenlogger im Container
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
mosc |
Geschrieben am 19 Juni 2018
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Dabei seit 19 Juni 2018 1 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich möchte in einem Container einen Datenlogger befestigen. Der Container wird nach Taiwan ausgeführt. Muss ich den Logger anmelden? Wenn ja, wie?
Vielen Dank und Grüße,
Moritz
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CARGOFORUM PARTNER
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DidiH |
Geschrieben am 21 Juni 2018
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Dabei seit 02 August 2016 22 Beiträge
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Hallo,
generell muß jede gewerbliche Ware die Du in ein Drittland versendest bei der Ausfuhr angemeldet werden.
Außerdem ist es gut wenn der Datenlogger wieder zu Euch zurück gehen sollte wenn Du die Ausfuhr nachweisen kannst.
D.h. für mich auf jeden Fall anmelden, mit Proformarechnung.
Vorab den Kunden informieren dass in dem Container auch noch ein Datenlogger mit drin ist und die Proformarechnung vor Versand des Containers an den Kunden schicken zur „Freigabe“.
So müßte das funktionieren.
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Chev |
Geschrieben am 21 Juni 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hier ein Beispiel-Text für die Proformarechnung:
Data-Tracker XYZ (Herstellername)
S/N: 123...
Value for customs purposes only: ...,00 €
To be re-exported to Germany after usage
Die Serialnummer würde ich dann auch in der ABD-Position mit in die Warenbezeichnung schreiben, um eine Eindeutigkeit bzw. einen Nachweis für den sich anschließenden kostenlosen (zollfreien) Re-Import zu haben.
Beim Export des Datenloggers aus dem Zielland dann umgekehrt wieder mit Proformarechnung arbeiten.
Beim Import in D in der Einfuhranmeldung dann das Verfahren 4010 auswählen.
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Erzi4 |
Geschrieben am 03 Juli 2018
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Dabei seit 02 Dezember 2008 500 Beiträge
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Hallo Moritz,
Datenlogger müssen bei der Ausfuhr aus Deutschland nicht extra in der Ausfuhranmeldung aufgeführt werden, wenn sie nicht selbst die Hauptware sind. Sie dürfen mündlich und auch konkludent angemeldet werden.
Quelle: Dienstvorschrift VSF A0610, Absatz 339, Nr. 22 (anbei ein Auszug):
"(339) In den nachstehenden Fällen dürfen die Ausfuhranmeldungen in Ergänzung zu den in Artikel 137 Absatz 1, 137 Absatz 2 i. V. m. 136 Absatz 1, 140 Absatz 1, 141 Absatz 1 UZK-DA genannten Fällen mündlich oder konkludent abgegeben werden. Die Absicht der Wiedereinfuhr gem. Artikel 137 Absatz 2 UZK-DA ist regelmäßig als erfüllt anzusehen. ...
22. Gegenstände, die zur Erhaltung, Versorgung oder Nachverfolgung der transportierten Waren - ausgenommen Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf - erforderlich sind (z. B. Streumittel für Tiere, Trockeneis für Kühlgüter, GPS-Tracker) oder der Datensammlung dienen (sog. Daten-Logger zur Erfassung von Temperatur, Feuchtigkeit etc.), wenn sie nach Art, Wert und Menge dem handelsüblichen und mutmaßlichen Bedarf für die Dauer der Beförderung entsprechen;"
Beste Grüße
Erzi4
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Chev |
Geschrieben am 07 Juli 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ich würde es sicherheitshalber trotzdem tun, also eine Ausfuhranmeldung abgeben. Nicht zuletzt, um einen schriftlichen Nachweis für den Re-Import mit Zollfreiheit zu haben...
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morlock |
Geschrieben am 26 August 2020
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Dabei seit 04 April 2011 59 Beiträge
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Hallo Erzi, Hallo zusammen
bezüglich der Dienstvorschrift VSF A0610, Absatz 339, Nr. 22, ist diese so noch aktuell,
ich habe leider im moment keinen zugriff auf die Dienstvorschriften, und ich müsste einen Datenlogger(Temperatur) mitgeben.
Kann ich den Datenlogger einfach auf einer Proforma Rechnung aufführen und im Container mitgeben ?
Danke und Gruß
Morlock
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Erzi4 |
Geschrieben am 26 August 2020
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Dabei seit 02 Dezember 2008 500 Beiträge
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morlock wrote: |
Hallo Erzi, Hallo zusammen
bezüglich der Dienstvorschrift VSF A0610, Absatz 339, Nr. 22, ist diese so noch aktuell, |
Ja.
morlock wrote: |
Kann ich den Datenlogger einfach auf einer Proforma Rechnung aufführen und im Container mitgeben ? |
Ja.
Saludos
Erzi4
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morlock |
Geschrieben am 27 August 2020
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Dabei seit 04 April 2011 59 Beiträge
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Josi |
Geschrieben am 13 März 2025
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Dabei seit 13 März 2025 1 Beiträge
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Hallo,
müssen Datenlogger zur Temperaturverfolgung auf der Proforma Rechnung und Ausfuhranmeldung angegeben werden oder ist das eher eine "freiwillige" Thematik und nur sinnvoll wenn der Datenlogger auch wieder nach Deutschland zurück kommt?
Lg
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