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Frachtausfall


Martoni Geschrieben am 25 März 2025



Dabei seit
25 März 2025
1 Beiträge
Hallo,

welches Gesetz tritt ein, wenn der LKW bereits an der Ladestelle steht und es dann KEINE WARE gibt!?!?
weil dann kann ja § 415 HGB nicht zählen oder?

CARGOFORUM PARTNER

Exportmanager Geschrieben am 26 März 2025



Dabei seit
09 März 2016
98 Beiträge
Sehr gute Frage! Die Situation ist speziell, und die Regelung hängt vom genauen Sachverhalt ab. Lass uns das mal im Kontext des Handelsgesetzbuches (HGB) anschauen.

Ausgangslage:
Ein LKW (Frachtführer) steht, pünktlich oder vereinbarungsgemäß, an der Ladestelle bereit zur Verladung – aber es gibt keine Ware, weil z. B. der Absender sie nicht bereitgestellt hat.

Normalfall: § 415 Abs. 1 HGB
"Wird der Frachtvertrag nach dem Eintreffen des Frachtführers an der Ladestelle aufgehoben (...), so kann der Frachtführer ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen."

ABER:
Dieser greift nur, wenn der "Frachtvertrag aufgehoben wird", also "einvernehmlich beendet" wird.
Wenn die Ware "nicht bereitgestellt wird", ohne dass der Vertrag "aufgehoben" wurde, dann:

Relevanter ist § 420 HGB in Verbindung mit § 304 BGB (Annahmeverzug):

§ 420 HGB – Ergänzende Vorschriften
„Im Übrigen finden die Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts Anwendung.“

§ 304 BGB – Ersatz von Mehraufwendungen bei Annahmeverzug
„Macht der Gläubiger (hier: Absender) die Annahme der angebotenen Leistung nicht möglich, kann der Schuldner (hier: Frachtführer) Ersatz der "erforderlichen Mehraufwendungen" verlangen.“

Also: Der Frachtführer "hat Anspruch auf Standgeld / Leerfahrt-Kosten / Schadensersatz", "nicht" auf pauschal 1/3 Fracht wie in § 415 HGB, sondern auf "konkreten Schaden" durch Annahmeverzug.

Fazit:
Wenn der LKW ordnungsgemäß zur Verladung erscheint, "aber keine Ware bereitgestellt wird", ohne dass der Vertrag aufgehoben wird:

§ 415 HGB greift NICHT.
Es liegt ein "Annahmeverzug" (§ 293 BGB ff.) vor.
Der Frachtführer kann nach "§ 304 BGB i. V. m. § 420 HGB" "Schadenersatz bzw. Standgeld verlangen."

Was sagt Ihr zu meiner Einschätzung?

Badenser Geschrieben am 26 März 2025



Dabei seit
01 August 2023
3 Beiträge
@Exportmanager

Moin,

schön erläutert und dementsprechend ganz deiner Meinung...
Es ist zumindest nach meiner Erfahrung auch gängige Praxis in solchen Fällen Leerfahrten / Standgeld zu belasten.

Grüßle

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