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ATLAS AES 3.0 Beteiligtenkonstellation


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


Olena_Kosa Geschrieben am 04 September 2023



Dabei seit
20 Juli 2021
8 Beiträge
Hallo zusammen,

unser Auftraggeber is DE und der Warenempfänger ist eine Firma in China. Wir liefern die Ware CPT Beijing und stellen eine MRN aus. Meine Frage wäre, welche Beteiligtenkonstellation sollen wir im neuen Release 3.0 eintragen? Bin mir jetzt nicht ganz sicher.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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chichi2701 Geschrieben am 05 September 2023



Dabei seit
20 Januar 2017
82 Beiträge
Hallo,

aus meiner Sicht müsstest du die 1000 eintragen. (Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer ist nicht (zollrechtlicher) Ausführer. Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich nicht direkt vertreten. Ausführer beauftragt keinen Subunternehmer.)

In dem Fall seid ihr zollrechtlicher Ausführer, da ihr die Ware körperlich verschickt und auch das Zollpapier macht. Den Auftraggeber würde ich bei dem Außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer eintragen, da er das Geschäftsverhältnis mit dem Kunden in China hat.

Ich denke das sollte passen.

Liebe Grüße

DocS Geschrieben am 15 Mai 2025



Dabei seit
27 September 2019
7 Beiträge
Hänge mich hier mal dran.
Es geht um ein klassisches Streckengeschäft mit Auftraggeber DE und Empfänger JP (wir versenden und melden die Ausfuhr an). Ich lande auch bei der Beteiligtenkonstellation 1000 mit Auftraggeber DE als abweichendem außenwirtschaftsrechtlichem Ausführer.

Frage1:
Da es 3LLK ja nicht mehr gibt, wie verhält es sich mit der EORI? Ist diese (beim Auftraggeber) verpflichtend anzugeben + was ist wenn der keine hat?

Frage2:
Mit einer Standard-Zollbewilligung (SDE-vereinfachte Ausfuhr) lässt sich ein Streckengeschäft mit Beteiligung eines Auftraggebers aus DE/EU ganz normal abwickeln - sprich: man muss dies nicht noch gesondert beim HZA ankündigen oder gar in die Bewilligung aufnehmen? Ist ja letztlich auch eine Art Vertretung.
Habe sehr viel dazu recherchiert und bin nun irgendwie unsicher...

Brooktor Geschrieben am 16 Mai 2025



Dabei seit
13 August 2013
47 Beiträge
Zu Frage 2:
Es kommt darauf an, womit Du beauftragt wurdest:
1. Mit der Vertretung des Auftraggebers (der dann Zoll-Ausführer ist) bei Abgabe der Ausfuhranmeldung, die du dann in direkter oder indirekter Vertretung abgibst und deine SDE-Bewilligung (je nach Ausgestaltung) auch für den direkt Vertretenen nutzen kannst. Bein indirekter Vertretung bist du selber Anmelder.
oder
2. Selber im eigenen Namen und für eigene Rechnung als Zoll-Ausführer aufzutreten. Wenn du so als Anmelder/ Ausführer auftrittst nutzt du deine SDE-Bewilligung für dich selber. Der Auftraggeber ist dann sehr wahrscheinlich AWR-Ausführer.

DocS Geschrieben am 16 Mai 2025



Dabei seit
27 September 2019
7 Beiträge
Zunächst vielen Dank für die AW.

Gezielt gesprochen wurde tatsächlich nicht, es liegt eine Kundenbestellung (aus DE) vor, in welcher der Warenempfänger die japanische Tochterfirma ist.
Ich würde daher also schon davon ausgehen dass wir bei der Ausfuhr zwar im eigenen Namen handeln (und damit zollrechtlicher Ausführer sind) aber unser deutscher Kunde eben aus AWR-Sicht Ausführer ist.

Und da bin ich mir nun nicht sicher was zu tun ist:
Wenn ich im eigenen Name handle sollte dies m.E. ohne Anpassung der SDE-Bewilligung erlaubt sein. 100% sicher bin ich mir da aber nicht
Reicht es dann aus dies über die Beteiligtenkonstellation 1000 bei der ATLAS-Ausfuhr abzubilden?
Falls ja, muss die EORI des Kunden genannt werden? (Bei 3LLK war dies ja gefordert, sofern vorhanden). Welches Feld wäre das dann?
Und benötige ich evtl. sogar eine schriftliche (Export-)Vollmacht des Kunden?

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