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Gebrauchte Maschinen nach China verkauft - Langzeitlieferantenerklärung LLE
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
| Nils-Hamburg |
Geschrieben am 24 Juli 2025
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Dabei seit 24 Juli 2025 1 Beiträge
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Hallo + Guten Tag,
wir haben für Namen und Rechnung eines Kunden einige gebrauchte Maschinen nach China verkauft. Jetzt hat der chinesische Kunde uns um eine EUR 1 bzw. Langzeitlieferantenerklärung LLE ersucht.
Hierzu folgende Fragen :
1.) Eine Langzeitlieferantenerklärung LLE kann doch gar nicht durch uns als "Makler" gezeichnet werden, wenn wir für Dritte in deren Namen und Rechnung verkaufen?
2.) Gibt es überhaupt "Präferenzen/Abkommen" zwischen China/EU, dass es überhaupt Sinn macht, hier eine EUR1 zu erwirken?
3.) Müssen da sonst nicht immer von den jeweiligen Herstellern Erklärungen gefertigt werden ?
4.) Ein Hersteller ist in der Schweiz ansässig. Wie verhält es sich überhaupt mit einer Maschine welche in der Schweiz hergestellt worden ist, seinerzeit mal nach Deutschland gekommen und nun nach China verkauft worden ist ?
Vielen Dank für entsprechende Antworten.
mfg Nils
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| Schrotti |
Geschrieben am 20 August 2025
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Dabei seit 07 November 2011 76 Beiträge
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Hallo Nils,
zu 1: korrekt: Ihr dürft keine Erklärzung zeichnen
zu 2: es gibt kein Präferenzabkommen EU / CN, somit macht eine EUR1 und/oder eine Lieferantenerklärung keinen Sinn.
zu 3: wir erstellen eine Herstellererklärung, dass "die Maschinen im Rahmen unseres Produktionsprogramms gefertigt wurden und deutschen Ursprungs sind"
zu 4: Herstellererklärung des Schweizer einfordern, wenn die Maschine im großen und ganzen unverändert nach CN verkauft wird. Ursprung bleibt Schweiz. Wenn die Maschine extrem modifiziert wurde (in Anlehnung an das Präferenzrecht) dann Ursprung DE.
Dabei nicht das Konformitätsthema außer Acht lassen.
Mfg
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