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Wer ist Ausführer bei Nachlieferung von def.Waren
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
| Törti |
Geschrieben am 10 September 2025
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Dabei seit 18 Oktober 2010 67 Beiträge
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Moin, wir haben einen deutschen Kunden der ins Drittland exportiert hat.
Unser Monteur vor Ort will ein paar Teile tauschen und nachgeliefert bekommen, was unser Kunde theoretisch gar nicht weiss oder wissen braucht. Es sind kostenlose Lieferungen
Muss trotzdem unser deutscher Kunde der Ausführer sein, weil wir kein Vertragsverhältnis mit dem Drittländer haben?
Liebe Grüße
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CARGOFORUM PARTNER
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| Brooktor |
Geschrieben am 12 September 2025
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Dabei seit 13 August 2013 49 Beiträge
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Nein!
1. Rechtslage:
Sie müssen zunächst zwischen AWR- und Zoll-Ausführer unterscheiden:
AWR-Ausführer:
Gem. Art. 2 Ziff. 3 Buchstabe a) Dual Use-VO (AWG gleichlautend) gilt: "wurde kein Ausfuhrvertrag geschlossen oder handelt der Vertragspartner nicht für sich selbst, so gilt als Ausführer, wer über die Versendung der Güter aus dem Zollgebiet der Union tatsächlich bestimmt."
Zoll-Ausführer:
Gem. Art. 1 Nr. 19 b) Ziff. 1 UZK-DA kann jeder Ausführer sein, der die Verbringungsbefugnis besitzt und diese ausübt, also die Ausfuhranmeldung abgibt und den Transportvorgang steuert.
2. Ergebnis:
Wenn Sie als unionsansässige Person die Ersatzteile ins Ausland aus eigenem Antrieb verbringen (lassen) und die AM abgeben (lassen), dann sind Sie AWR+Zoll-Ausführer, auch ohne Ausfuhrvertrag.
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