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Frage zu Haftung bei Beladung LKW
Effektive Lagerlogistik: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für bessere Prozessabläufe. Unser Forum Lagerlogistik und Flurförderzeuge behandelt Fragen wie, welche Flurförderzeuge eignen sich am besten für den Einsatz in meinem Lager? Welche Vorschriften gibt es bei der Verwendung von Flurförderzeugen in der Lagerlogistik? Welche Lagertypen gibt es und welcher eignet sich am besten für meinen Bedarf? Wie optimiere ich den Platzbedarf in meinem Lager? Welche Vorschriften gibt es bei der Einrichtung und dem Betrieb von Lagern? Welche Soft- und Hardware ist die beste Lösung für mein Lager?
| Flip |
Geschrieben am 01 Oktober 2025
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Dabei seit 01 Oktober 2025 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Haftung beim Beladen des LKWs mit Paletten, die von verschiedenen Mitarbeitern im Lager bestückt werden.
Ich bin Lagermitarbeiter und auch Staplerfahrer. Ab und zu belade ich auch den LKW mit der Ware (Autozubehör - und Bedarf) und muss am Ende dem LKW Fahrer unterschreiben. Das macht immer der Jenige, der gerade den LKW beläd.
Nun habe ich gestern erfahren, das ich dann auch dafür hafte und zur Rechenschaft gezogen werden kann (zB mit einem Bußgeld), wenn Kollegen die Paletten falsch bestücken (Gefahrengut - Autobatterien und Öl zB. zusammen). Von außen lässt sich das aber nicht so einfach erkennen und die Paletten auseinander nehmen und selbst kontrollieren macht keinen Sinn, da viel zu viele und zu aufwendig.
Stimmt es überhaupt, das ich, der nur beläd dafür haftet, wie Andere die Paletten bestücken oder ist das völliger Quatsch und eher Angstmacherei?
Unter den Kollegen findet sich darum nämlich kaum Jemand, der die Verantwortung tragen möchte.
Haftet nicht wenn das Unternehmen?
Ich hoffe ich bin hier nicht ganz falsch mit meiner Frage und danke euch schonmal!
Flip
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CARGOFORUM PARTNER
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| trailerman |
Geschrieben am 02 Oktober 2025
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Dabei seit 15 Februar 2006 391 Beiträge
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Hier gilt §412 Handelsgesetzbuch, nach dem hat "...der Absender das Gut beförderungssicher zu laden zu stauen und zu befestigen." Für dieses Geschäft hat der Firmeninhaber einen Verantwortlichen zu bestimmen. Tut er das nicht, ist er selbst verantwortlich.
Werden Vorschriften des Gefahrgut-Rechts nicht befolgt, kann das sehr teuer werden. Der Erfüllungsgehilfe des Absenders ist für die Veranstaltung erst mal nicht verantwortlich. Das ist anders beim Lkw-Fahrer, der eine Gefahrgut-Ausbildung machen muss, sonst darf er das Zeug nicht fahren.
Als Betroffener/Beschäftigter eines inkompetenten Absenders kann ich mich immer darauf berufen, das ich zur Sache keine Ausbildung und keine Anweisung erfahren habe. Im Fuhrgeschäft stellt man sich möglichst dumm. So machen wir Lkw-Fahrer erfolgreich schon ein Jahrhundert.
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| Flip |
Geschrieben am 02 Oktober 2025
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Dabei seit 01 Oktober 2025 2 Beiträge
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Ich nehme an der vom Firmeninhaber bestimmte Verantwortliche wäre eine feste Person und nicht, je nachdem wer den LKW beläd, diese Person. Desweiteren gehe ich davon aus, daß diese Person auch davon weiß, evt. dafür unterschreibt und dementsprechend geschult ist. Dann gibt solch eine Person bei uns nicht. Dann verstehe ich die Aussagen und "Angst" der Kollegen nicht.
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