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Rechnung - IHK beglaubigung - dazwischen Ursprünge ohne richtigen Nachweis


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Törti Geschrieben am 26 November 2025



Dabei seit
18 Oktober 2010
67 Beiträge
Hallo zusammen,

früher haben wir pauschal als Ursprungsland QU (Ursprung unbekannt) in unseren Rechnungen angegeben,
wenn wir einen Ursprung ohne Nachweis verschickt haben, also ohne eine Lieferantenerklärung oder ein UZ vom Lieferanten.

Seit Zoll AES Release 2.4 möchte der Zoll keine QU Angaben mehr haben.
Seit dem geben wir auf unseren Rechnungen die Ursprünge an die wir haben, zb. auch den Ursprung den uns der Lieferant auf seiner Rechnung angibt.

Das reicht natürlich nicht als Nachweis für ein Ursprungszeugnis und diese Positionen können wir nicht im Ursprungszeugnis aufführen.

Das ist alles kein Problem, jedoch wenn wir für die arabischen Länder das Ursprungszeugnis haben wollen, muss die Rechnung ebenfalls beglaubigt werden.

Wir haben versucht diese Positionen zu kennzeichnen, z.b. mit FR** und dann den Hinweis gegeben das diese **-Positionen nicht belastbar sind und kein Ursprungszeugnis dafür geschrieben werden kann,
jedoch sagt unsere IHK das es so nicht geht.

Auch Ursprungsangaben auf der Rechnung müssen nachgewiesen werden.

kann ich irgendwie nur teilweise nachvollziehen, denn für den Ursprung an sich haben wir extra das Ursprungszeugnis.
Alle Positionen dort können wir explizit nachweisen.

Alle Ursprünge auf der Rechnung können wir auch erklären, aber sind teilweise halt nicht konform um als gülter Nachweis zu dienen, was wir aber extra groß erklären auf der Rechnung.

Ist für mich irgendwie alles unglücklich.
Der Zoll möchte den Ursprung genannt bekommen, aber die IHK beglaubigt solche Rechnung nicht, bzw müsste ich dann die Ursprünge extra rausnehmen für diese Positionen

Gibt es bei euch Erfahrungen? Könnt ihr mir Tipps für die Praxis geben?

LG

CARGOFORUM PARTNER

Törti Geschrieben am 26 November 2025



Dabei seit
18 Oktober 2010
67 Beiträge
Leider lässt sich die IHK irgendwie nicht darauf ein, aber sonst brauchen wir doch kein Ursprungszeugnis.
Dann würde ja die Rechnung reichen wenn da genauso die Nachweispflicht herrscht wie beim UZ.

Wir können alles Belegen, aber leider nicht alles beweisen wie beim UZ erforderlich ist.

Dafür gibts doch das Ursprungszeugnis. ach man.. ich ärger mich auch irgendwie :)

Der Zoll will kein QU, sondern den nicht belastbaren Ursprung, aber die IHK beglaubigt ihn nicht, trotz des Hinweises.

hmmpf

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