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Info: Winterreifenpflicht


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Mayerhofer Geschrieben am 05 November 2006



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Braucht man eigentlich Winterreifen?

§ 2 Abs. 3a StVO
"Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"

»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«


Man sieht, der Begriff "Winterreifen" kommt nicht ausdrücklich vor, sondern es muss sich um "geeignete" Bereifung handeln. Es fehlt aber eine zwingende Definition in Abhängigkeit vom konkreten Straßenzustand. Diese vage formulierte Vorschrift dürfte deswegen extrem auslegungsbedürftig sein.

In einer Pressemitteilung vom 21.12.2005 schreibt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:

"Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen."

Wenn ein Wagen dann auch noch den Verkehr behindert, weil es mit Sommerreifen über die Straße schlittert oder liegen bleibt, macht das 40 Euro und einen Punkt im Flensburger Zentralregister. Von Winterreifen-Pflicht ist in dieser Neuregelung zwar ausdrücklich nicht die Rede. Wer bei Schnee und Eis mit Sommerpneus unterwegs ist, muss sich allerdings nicht nur fragen lassen, ob das die richtigen Reifen für das Wetter sind, sondern kann auch gehörigen Ärger mit seiner Versicherung bekommen.

Jedoch ist die Änderung der StVO mehr als schwammig...

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