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Wie ist die Rechtslage??? ADSp
Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?
Tron |
Geschrieben am 16 November 2006
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Dabei seit 20 März 2006 134 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich hab da mal folgendes Problem:
Spedi A beauftragt Spedi B mit einem Transport.
In dem schriftlichen Auftrag von Spedi A ist ein Ladedatum genannt und der Auftrag enthält folgende Klauseln:
"Bei Abliefer- bzw. Beförderungshindernissen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen"
"Der Transportauftrag gilt auch ohne Ihre schriftliche Rückbestätigung als verbindlich vereinbart."
Spedi B nimmt den Auftrag ohne schriftliche Bestätigung an.
Der eingeplante LKW fällt wegen eines Motorschadens aus und Spedi B hat, trotz intensiver Bemühungen, keine Möglichkeit die Ware zu transportieren. Spedi B teilt die Problematik unverzüglich Spedi A telefonisch mit, beide Parteien verbleiben in der Hoffnung das Spedi B ein Ersatzfahrzeug finden wird.
Spedi A storniert schriftlich den Auftrag nach Ablauf der im Auftrag genannten Frist mit der Bitte um Rückruf.
Spedi B ruft an und bekommt die Info das der Auftrag anderweitig vergeben worden ist. Der Transport wurde von Spedi A zu einem höheren Preis, als mit Spedi B vereinbart, vergeben. Spedi A fordert von Spedi B die Erstattung des Differrenzbetrags.
Ist diese Forderung berechtigt?
Bitte um Eure Antworten mit Begründung.
Vielen Dank an jeden der zur Lösung beiträgt!!!
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Erderwärmer |
Geschrieben am 16 November 2006
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Dabei seit 09 November 2006 28 Beiträge
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Hallo alleine,
diese Frage ist nicht in einem Wort zu beantworten, zuerst gilt es verschiedene Fragen zu klären:
Handelt es sich bei Spedi B um einen Spediteur oder einen Frachtführer?
Für Spediteure gilt Grundsätzlich ADSP 12.1 :
"Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich des Spediteurs zuzurechnen sind, befreien ihn für die Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfülling unmöglich geworden ist.
Im Falle der Befreiung nach Satz 1 sind der Speditieur und der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, auch wenn der Auftrag schon teilweise ausgeführt worden ist.
Tritt der Spediteur oder der Auftraggeber zurück, so sind dem Spediteur die Kosten zu erstatten, die er für erforderlich halten durfte oder die für den Auftraggeber von Intresse sind."
Ebenso wichtig ADSP 22 Haftung hier 22.2:
"Soweit der Spediteur nur den Abschluß der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Verträge schuldet, haftet er nur für die sorgfältige Auswahl der von ihm beauftragten Dritten."
Dem entsprechend ist es also wichtig zu wissen ob SpediB Spediteur oder Frachtführer ist.
"Bei Abliefer- bzw. Beförderungshindernissen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen"
"Der Transportauftrag gilt auch ohne Ihre schriftliche Rückbestätigung als verbindlich vereinbart."
Ob ein Vertrag zustande kommt hängt einzig und allein darann ob zwei übereinstimmende Willenerklärungen abgegebne wurden. Ein Vertrag kann also nur durch Antrag und Annahme zustande kommen. Eine Annahme kann nicht vorrausgesetzt werden, also nicht ohne schriftliche Rückbestätigung als vereinbart gelten. Es wäre also intressant zu wissen ob der Vertrag telefonisch vereinbart wurde. Dann sollen wohl die Beförderungsbedingungen als vereinbart gelten. Hier gilt, es gelten die Bedingungen die als letztes zugegangen sind. Nachweisen muss es der, der sich darauf beruft.
Alles klar?
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Tron |
Geschrieben am 17 November 2006
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Dabei seit 20 März 2006 134 Beiträge
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Bei Spedi A und B handelt es sich um "ordentliche" Spediteure!!!
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Erderwärmer |
Geschrieben am 17 November 2006
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Dabei seit 09 November 2006 28 Beiträge
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Na dann ist die Lage doch klar oder?
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Tron |
Geschrieben am 20 November 2006
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Dabei seit 20 März 2006 134 Beiträge
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Aus meiner Sicht muss Spedi B nichts an Spedi A zahlen da, da Spedi B seine Sorgfaltpflicht eingehalten hat. Der Mororschaden kann nicht verantwortet werden da dies nicht vorhersehbar war. Siehst Du das auch so Erderwärmer?
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Erderwärmer |
Geschrieben am 20 November 2006
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Dabei seit 09 November 2006 28 Beiträge
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