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Ausfuhrzölle außerhalb EU - Mehrwertsteuer innerhalb EU


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


supreme78 Geschrieben am 14 Dezember 2006



Dabei seit
14 Dezember 2006
3 Beiträge
Hallo!

Bin neu hier im Forum und muss euch gleich mit 2 Fragen nerven!

Ich hab mich schon ein bisschen im Forum eingelesen und Einiges gefunden aber Vieles eben auch nicht.

Ich habe seit 2 Monaten ein Nebengewerbe angemeldet und verkaufe Autoteile über ebay. Zierleisten aus Kunststoff.

Jetzt hatte ich schon einige Anfragen von außerhalb der EU z.B. Ukraine, Malaysia, Australien.
Ich gehe mal davon aus, dass man für diese Länder Ausfuhrzölle, sowie der jeweilige Käufer Einfuhrzölle zahlen muss! Hab aber nirgends, auch sonst wo im Internet, etwas gefunden wie man diese Zölle berechnet. Gibts da vielleicht eine Formel oder so? Ich hab bis jetzt nur rausgefunden, dass wohl alles in Zolleinheiten umgerechnet werden muss und ich mit meinen EUR-Preisen da nicht weit komme.
Mein Steuerberater hat mir auch lediglich einen Auszug aus einen Gesetzbuch geschickt. Das Beamtendeutsch verstehe ich aber schon garnicht!

Der Interessent aus der Ukraine meinte, dass dort Einfuhrzölle um die 80% gelten sollen und will die ganze Zeit, dass ich ihm die Waren als Geschenk schicke. Dass werd ich natürlich nicht tun! Glaube aber auch nicht das die Einfuhrzölle dort wirklich so hoch sind. Bekommt man das irgenwo für die einzelnen Länder raus? Gibts da vielleicht Übersichtstabellen?

Kommen sonst noch irgendwelche weiteren Kosten hinzu?


Das zweite Problem kam mir erst beim suchen hier im Forum.
Die Mehrwertsteuer bei Geschäften innerhalb der EU fällt weg und ich muss Nettorechnungen ausstellen? Dachte das gelte nur für Geschäftspartner, also ebenfalls Gewerbetreibende, die die Mehrwertsteuer aus meinen Rechnungen abführen können! Muss ich jetzt auch Privatpersonen im europäischen Ausland Nettorechnungen ausstellen?
Muss ich für diese Transaktionen innerhalb der EU überhaupt Mehrwertsteuer abführen?

Bin etwas verwirrt! Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte!

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penelope Geschrieben am 14 Dezember 2006



Dabei seit
19 Oktober 2006
38 Beiträge
Hallo supreme78,

zu deiner Frage, ob man tatsächlich bei Verkäufen von Waren innerhalb der EU ohne Umsatzsteuer fakturieren kann:

Ja, aber Vorraussetzung ist, dass der Käufer eine Umsatzsteuer ID-Nr. vorweisen kann. ( Achtung: diese bitte prüfen!)Diese muss du dann auf deiner Rechnung angeben. Sowie folgender Satz muss auf der Rechnung vermerkt werden:

Rechnungsempfänger ist Schuldner der Umsatzsteuer
Reverse-Charge-Verfahren.

D.h. der Käufer muss die in seinem Land übliche Umsatzsteuer abführen.
Verlagerung des Leistungsort in das Land des Käufers.

Kann der Käufer diese USt-Id-Nr. nicht vorweisen, dann muss du mit der deutschen Umsatzsteuer fakturieren.

Und zu deiner Frage "Verkäufe in Drittländer": Wieviel Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in dem jeweiligen Drittland anfällt, ist für dich nicht wichtig. Auch dann muss die Rechnung ohne Umsatzsteuer fakturiert werden, da in dem jeweiligen Importland Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Was du dann ausstellen musst, ist eine Ausfuhrerklärung. Frag da doch mal beim Zoll nach, dann bist du auf der sicheren Seite.

Hoffe, ein wenig zur Klärung beigetragen zu haben.

Grüße
penelope

Zeemo Geschrieben am 15 Dezember 2006



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hi supreme78,

Ausfuhrzölle gibt es im Moment keine in der EU, und die Einfuhrabgaben des Empfangslandes sind tatsächlich von hier aus schwierig zu ermitteln. Dein Empfänger sollte das selbst wissen, als Privatperson ist das natürlich nicht so einfach. Du kannst Dich natürlich durch die Websites der jeweiligen Zollverwaltungen "wühlen" - das ist aber natürlich keine Gewähr dafür, dass das am Ende auch genau so rauskommt, kein Mensch hat den Überblick über alle Zollgesetzgebungen der Welt. Hier heißt es: Erfahrungen sammeln!

Hier ist ein guter Startpunkt für Zoll-Websites:

www.wcoomd.org/ie/En/C...sites.html

Was die sonstigen Kosten anbelangt, hängt das natürlich davon ab, welche Transportwege Du wählst - bei den sogenannten Integratoren wie z.B. FedEx (*g*) fallen neben der Fracht, die ja Haus-Haus gilt, keine weiteren Kosten an, auch nicht für die Zollabfertigung, sofern diese nicht besonders aufwändig ist, was z.B. bei sehr vielen Positionen (also mehr als 10 Warennummern z.B.) oder besonderen Zollverkehren (Veredelungen, temporäre Ausfuhr usw.) der Fall wäre.

Bei "normaler" Luftfracht sieht das natürlich anders aus, je nach Lieferbedingung bzw. Vereinbarung, da kannst Du Dich an Deinen Spediteur wenden.

Gruß
Zeemo

supreme78 Geschrieben am 15 Dezember 2006



Dabei seit
14 Dezember 2006
3 Beiträge
Hallo!

Danke für die Antworten! Hilft mir sehr weiter! Einen Ausfuhranmeldung werde ich nicht benötigen, da es sich um geringwertige Waren handelt. 20 - höchstens 100 EUR brutto.

Ich fasse nochmal das zusammen was mir als für mich wichtig erschien; nur damit ich's begriffen habe!

Innerhalb der EU werde ich also die deutsche Mehrwertsteuer berechnen, da ich im Normalfall nur mit Privatpersonen handele, die nicht über eine UsId verfügen.

Außerhalb der EU werden nur die Einfuhrzölle anfallen! Keine Ausfuhrzölle für mich und keine weiteren Kosten, abgesehen vom Versand!


Vielen Dank nochmal und Grüße!
Eric

supreme78 Geschrieben am 15 Dezember 2006



Dabei seit
14 Dezember 2006
3 Beiträge
Ach so!
Und ich muss außerhalb der EU auch Nettorechnungen ausstellen und dann auch gar keine Umsatzsteuer abführen?

penelope Geschrieben am 15 Dezember 2006



Dabei seit
19 Oktober 2006
38 Beiträge
Hallo supreme78,

ja genau. Nur erkundige dich bei deinem Finanzamt, was die benötigen, damit bewiesen ist, dass du in Drittländer exportiert hast und deswegen keine Umsatzsteuer berechnet hast.


Folgendes muss meiner Meinung auf jeden Fall auf deiner Rechnung stehen:

STEUERBEFREIT AUFGRUND PARAGR. 4
NR. 3A USTG

Viel Glück
penelope

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