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Verantwortung LKW Beladung Achsgewicht


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


thekeyfa Geschrieben am 16 Januar 2007



Dabei seit
18 Oktober 2006
3 Beiträge
Hallo zusammen,

Spediteur A holt Sendung in Warehouse von Spediteur B ab. Dabei wird die zulässige Achslast des Trucks überschritten. Wer trägt hier die Verantwortung? Der Belader also Spediteur B? Oder der Fahrer also Spediteur A?

Danke schon mal vorab fürs Feedback!

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thomcat Geschrieben am 16 Januar 2007



Dabei seit
26 Januar 2005
213 Beiträge
Hallo,

wenn ich mich noch richtig an unseren Unterricht erinnern kann und richtig verstanden habe ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

Betriebssicher bedeutet:
Fahrzeug und Ladung müssen jeder Verkehrssituation gewachsen sein.

Zu Deutsch:
die techn. Verwendung des Fahrzeuges darf nicht eingeschränkt werden
die Stabilität beeinträchtigt werden

Als Erfüllungsgehilfe des FF fällt die Aufgabe dann dem Fahrer zu.

Gruß
Thomcat

Mayerhofer Geschrieben am 16 Januar 2007



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Der Frachtführer hat für die betriebssichere also die Verkehrssichere Verladung zu sorgen.

Er hat dafür zu sorgen, dass das Beförderungsmittel nach der Verladung während des Transports jeder Verkehrslage gewachsen ist, es dürfen z. B. weder Stabilität noch Bremsverhalten des Beförderungsmittels negativ beeinträchtig werden.

Gemäß § 412 (1) HGB hat der Absender, soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt, die zu transportierende Ware beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) und zu entladen.

Das bedeutet, die Ware darf durch beförderungsbedingte Ereignisse nicht beschädigt werden und ist u. a. gegen Erschütterung, Schwanken, Umfallen, Verschieben, Herabfallen, Notbremsung, Ausweichmanövern, Fliehkräfte bei Kurvenfahrten, schlechte Straßenverhältnisse und übliche Rangierstöße zu sichern.

Ich bin der Meinung, dass es sich hierbei um ein kollektivverschulden handelt und somit Verlader und Frachtführer zur Haftung gezogen werden können!

Die Achslasten lassen sich übrigens entweder durch Nachwiegen oder durch die Verwendung eines Lastverteilungsplans feststellen bzw. errechnen.

MagNet-99 Geschrieben am 16 Januar 2007



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Betriebssichere und beförderungssichere Verladung ist klar.

Erstmal zu den Begriffen:
Meiner Meinung nach kann der Fahrer nicht Erfüllungsgehilfe des Frachtführers sein, sondern steht hier in einem Angestellten- oder Lohnverhältnis weshalb der Chef den Fahrer gegenüber weisungsbefugt ist. Deswegen darf der Fahrer aber nicht alles machen was der Chef sagt, auch wenn sich viele gerne dahinter verstecken.

Der Fahrer alleine ist für die betriebssichere Verladung zuständig.

Im Handelsbrauch hilft der Fahrer auch bei der Ladungssicherung was er vom rechtlichen Aspekt her eigentlich nicht müsste weil der Verlader für die beförderungssichere Verladung die Alleinverantwortung trägt.

Ich glaube weiterhin das es kein Kollektivverschulden gibt, sondern das sich je nach Lage ein Schuldiger finden wird. Abhängig machen würde ich es ersteinmal davon wer wen und wie beauftragt hat und ob die Achsüberladung unbewußt, grob fahrlässig, fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt ist.

Beispiel 1
Dem Fahrer wird gesagt das er 24 tons laden muss, er fährt zur Ladestelle und bei den 24 tons handelt es sich um eine kleinere Maschine die ihm komplett auf eine Achse gestellt wird. Der Fahrer sagt danke, unterschreibt und bewegt sich vom Hof. Klares Verschulden des Fahrers.........

Beispiel 2
Wie oben aber verladen wird palettierte Ware ohne Gewichtsangabe. Der Fahrer weist den Verlader auf eine spezielle Achslast hin (und wären wir in einem Märchen dann würde er es auch noch im Frachtbrief vermerken bevor er die Übernahme quittiert ;-)). Später wird er gestoppt und ist überladen. Verschulden des Verladers.

Spediteur oder Verlader, aber auch Frachtführer können weiterhin über Grobes Organisations- oder Auswahlverschulden stolpern oder über positive Vertragsverletzung.

Nicht immer ist der Verlader der Schlimme.
Oft wissen die trucker einfach auch nicht was ihr Gefährt vertragen kann. Punktlast oder Zurrpunkte sind oft Worte die der Fahrer nie gehört hat.......
Teilweise Ignoranz, oft aber auch schlecht eingewiesen oder geschult.....

Jetzt komme ich langsam in Fahrt, wie war nochmal das Thema....;-)

Gruss
MagNet-99

P.S.
Mal ganz davon abgesehen wusste ich früher genau ob ich überladen war wenn ich mit meinem 210 PS Zug 24 tons Spanplatten geladen hatte und durch die Kassler Berge gefahren bin.....Da hast Du jedes Gramm zuviel gemerkt.......aber heute mit 480 bis 600 PS........

hurgler0815 Geschrieben am 17 Januar 2007



Dabei seit
04 Januar 2007
12 Beiträge
Schliesse mich erstmal den Ausführungen meiner Vorschreiber an.

Allerdings müssen noch weitere Kriterien beachtet werden:

5-Achs Sattelzug 40tozGG
Die Achslast wird bei den klassischen Sattelzügen üblicherweise bei palettisierter Ware an den Achsen der SZM überschritten. Insbesondere bei Kühlsatteln ist eine Komplettladung von 33 Pal. mit einem Pal.-Stückgewicht von 700kg nach meinen Erfahrungen schon als kritisch zu bezeichnen. Nach Teilentladungen passen hier die Achslasten der SZM ohne Verteilung der übrigen Pal. überhaupt nicht mehr. Also ist hier ganz klar der Fahrer in der Pflicht.

Hängerzug
aufgrund der vielen bauartbedingten Möglichkeiten kommt es auf das Ladegut an. Hier ist wiederum in erster Linie der Fahrer gefragt, der i.d.R. dem Verlader die Reihenfolge der zu ladenden Ware/Pal. angibt, weil nur der Fahrer die Achslasten und Möglichkeiten seines Fahrzeuges kennen kann/muß.

Schwerlastkombinationen
hier ist immer der Fahrer/Unternehmer gefragt, weil nur er die Belastbarkeit seines Fahrzeugs kennt. Im Zweifelsfall wird vorher durch ein entsprechendes Programm die Lastmittelverteilung berechnet und dem Verlader samt Datenblatt der Fahrzeugkombination zur Verfügung gestellt.
Kontrollieren muß dann bei der Verladung wieder letztendlich der Fahrer. Im übrigen ist durch Tests mehrfach bewiesen worden, daß keine aktuelle 4-Achs-SZM bei korrekter und voller Ausladung eines aufgesattelten Tiefladesattels die zulässigen Achslasten konstruktionsbedingt einhalten kann.

Im Endeffekt ist, vor allem nach Teilentladungen, immer der Fahrer und damit auch der Unternehmer derjenige, der eine Achslastüberschreitung zu verantworten hat. Eine Mithaftung des Verladers sehe ich nur als gegeben, wenn entweder bewußt und vorsätzlich zuviel Gewicht verladen wird (falsche Gewichtsangabe, Fahrlässigkeit etc.) oder bei Schwerkolli nach eigenem Gutdünken verladen wird, wenn der Fahrer keine Auskunft geben kann.

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