Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
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Zollwertberechnung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Nazli Geschrieben am 25 September 2006



Dabei seit
10 April 2006
97 Beiträge
Hallo.
Befinde mich in der Ausbildung als Speditionskauffrau und wir haben in der Schule mit den Einfuhrabgaben begonnen.
Viele meinten dass dies sehr einfach wäre, aber irgendwie komme ich mit der Berechnung und den Incoterms nicht klar.
Kann mir jemand ein paar hilfreiche Tipps verraten? :D

LG

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Stefan1531 Geschrieben am 25 September 2006



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30 Juni 2006
495 Beiträge
Der Zollwert ist der CIF-Wert.
Der CIF-Wert ist:
Kaufpreis der Ware incl. aller Transport- und Versicherungskosten zu eintreffenden Hafen.

Beispiel: ein Deutscher kauft in den USA Ware im Wert von 10.000 EUR. Der Transport vom Hersteller zum Hafen New York kostet 500 EUR. Der Schiffstransport nach Hamburg kostet 1400 EUR. Die Versicherungsprämie beträgt 100 EUR. Also ist der CIF-Wert 12.000 EUR.

Wie hoch der Zollsatz ist, findest Du hier: ec.europa.eu/taxation_...arhome.htm

Für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (derzeit 16 %) rechnest Du:
CIF-Wert + Zölle = Grundlage für die EUSt.

Fragen ? Fragen !

Nazli Geschrieben am 25 September 2006



Dabei seit
10 April 2006
97 Beiträge
DANKE!
Hmm ja muss man dafür alle Incoterms können? Was ist zb. mit DDP?
Wie wird es dann berechnet?

Stefan1531 Geschrieben am 25 September 2006



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Grundsätzlich ändert sich nichts. DDP bedeutet nur, daß der Absender die Duties, also Zollabgaben, bezahlt und nicht der Empfänger. Die EUSt zahlt jedoch bei DDP der Empfänger. Sonst wär's "free house delivery" (auch wenn das kein wirklicher Incoterm ist).

Eine Übersicht über die Incoterms bekommst Du hier: www.ihk-oldenburg.de/d...oterms.pdf

Du mußt die Incoterms natürlich nicht auswendig lernen - aber die Grundsätze von C+F, CIF, DDP, DDU, EXW und FOB solltest Du verstanden haben.

Man muß nicht alles wissen. Man muß nur wissen, wo man es nachschlagen kann ;-)

Nazli Geschrieben am 27 September 2006



Dabei seit
10 April 2006
97 Beiträge
Hallo...
Ich komme aber irgendwie immer noch nicht klar damit. :(

Stefan1531 Geschrieben am 27 September 2006



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Zitieren::
Ich komme aber irgendwie immer noch nicht klar damit.
Wenn Du Genaueres wissen möchtest, solltest Du Dich konkreter ausdrücken.

michaelm Geschrieben am 27 September 2006



Dabei seit
12 Dezember 2005
904 Beiträge
Hallo Nazli,

anders als Stefan bin ich der Meinung, dass die Incoterms unbedingt auswendig zu lernen sind. Die Tabelle, welche Stefan verlinkt hat, ist eine der am häufigst verwendeten und auch leicht zu verstehenden.
Hier im Forum die Incoterms einzeln zu behandeln, ist eine Lösung. Wenn Du aber Schwierigkeiten haben solltest, bitte dies auch in der Klasse ansprechen! Den Lehrer durchkauen lassen bis das sitzt. Incoterms sind für diesen Beruf Grundlage.

Nazli Geschrieben am 29 September 2006



Dabei seit
10 April 2006
97 Beiträge
Hallo Michaelm...

haben die Incoterms in der Klasse ja besprochen aber irgendwie sitzen die immer noch nicht richtig. Problem ist, dass ich die nicht so ganz verstehe. Jedoch bin ich in der Klasse nicht alleine mit dem Problem...
:(
Hast du irgendeinen Tipp wie ich die am besten verstehe?

flo84 Geschrieben am 29 September 2006



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31 März 2006
22 Beiträge
Hallo Nazli,

gerade wenn mehreren bei euch in der Klasse die Incoterms noch nicht so richtig geläufig sind würde ich euren Lehrer einfach bitten nochmal näher darauf einzugehen. Das würd er im Normalfall dann hoffentlich auch machen :wink:

michaelm Geschrieben am 29 September 2006



Dabei seit
12 Dezember 2005
904 Beiträge
Ich schick' Dir eine Mail.

Gast Geschrieben am 30 September 2006





hello there,

einfachstes Bsp. Lieferklausel EXW:

der zollwert setzt sich hier zusammen aus:

Rechnungswert
+Fracht bis zur EU Außengrenze
-------------------------------------
= Zollwert

punkt 1: Rechnungswert -->> hier handelt es sich (bei EXW) rein um den Warenwert

punkt2 Fracht bis zur EU Außengrenze --> alle bis zum Eingangshafen angefallenen Kosten und Gebühren die angefallen sind und auch auf die Ware umgeschlagen werden. Also Bunkerzuschläge (BAF), Sicherheitsgebühren (ISPS), Lade Behandlungskosten (THC)... alles das was noch im freihafen zu zahlen ist um den container frei zu bekommen...
(Nicht in den Zollwert fließen aber die Lager und Standgelder wie Demurrage / Detention charge weil diese nicht üblich sind, steuerfrei zwar aber nicht für den zollwert bestimmt - der zoll akzeptiert das )

diese leistungen (i.d.regel steuerfrei) fallen mit in den ZOLLWERT.

ab Freihafen kommen weitere Kosten hinzu wie Transport und Speditionskosten die im "Binnenland" anfallen. Diese Kosten werdne für die Berechnung der EInfuhrumsatzsteuer nochmal dazu gerechnet. Das ist aber dann wiederum ein anderes Thema dass dich nur mehr verwirren würde.

es ist komplex deshalb machen das auch nicht wirklich viele ...

Mir selbst kommt das täglich unter und ich würdemir oft wünschen wenn diese materie einfacher zu erklären wäre. Ist sie aber nicht. eine gute "Eselsbrücke hat mir aber immer weiter geholfen. da es nicht nur um seeverkehre sondern auch um Land und flugverkehre bei den die Zollwertermittlung immer anders ausfallen kann.

(mein gott.... wenn ich was kann dann zollwertermittlung und Eustberechnung.. wird ne lange nachricht...)

DIe eselsbrücke:

Kosten von :

EXW-ODV = Zollwert
Kosten von ODV - ODE = EUST wert

EXW= Ab Werk (dürfte klar sein)
ODV= "Ort des Verbringens" (damit ist der Ort des Eintritts der Ware in das Gebiet der GEmeinschaft (EU) gemeint)
ODE= "Ort des Empfängers" (Endbestimmung der Ware / ABladestelle beim END-Empänger bzw. muss mann hier aufpassen auf wen verzollt wird ( wer die EInfuhrabgaben bezahlt ) !!

so

je nach lieferklausel sind demnach gewisse kosten bis "ODV" bzw. "ODE" bereits enthalten (!) -> dürfte klar sein oder ?

diese KOSten werden dann eben (bis zu einem gewissen teil oder ganz) aus dem Rechnungswert herausgerechnet.... (oder hinzu gerechnet)

Der Lehrkörper hat in diesem Fall nur die Theorie und kann die unter umständen nicht genau sagen welche kosten nun hinzu gerechnet werden MÜSSEN und welche kosten nicht zum tragen kommen für die Zollwert ermittlung.

Besorge dir unbedingt das Zusatzblatt zur Zollwertermittlung "DV.1"

hier ist zum größten teil beschrieben welche kosten (je nach lieferklausel) hinzugerechnet werden müssen, und welche kosten herausgerechnet werden dürfen. ( um Abgaben zu sparen)

das ist alles was mir spontan zum thema zollwertermittlung eingefallen ist

wenn du mehr wissen musst oder auch EUST ermittlung ein thema wird kannst du mich gerne in anspruch nehmen. ( am besten mit "Fallbeispiel")

liebe Grüße aus der Stadt die den zweitgrößten Binnen hafen besitzt.

Starcracft voyager ( nicht eingelogt weil passwort vergessen)
:idea:

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR DA SPONTAN VERFASST / MATERIE ZU KOMPLEX / EINZEFALLABHÄNGIGE BERECHNUNG ERFORDERLICH/

Laura89 Geschrieben am 17 Januar 2007



Dabei seit
17 Januar 2007
1 Beiträge
Ja, hallo. Wir machen gerade die Zollwertberechnung und ich check des irgenwie garnicht. Und ich hab im Februar die Zwischenprüfung.

Kann mir des irgendjemand genauer erklären ?

Mit ein Paar Aufgaben? Vielleicht.

Will des nämlich echt verstehen. :cry:

Starcraft_Voyager Geschrieben am 31 Januar 2007



Dabei seit
21 Februar 2006
85 Beiträge
ich versuchs:
zollwertermiitlung-
1. begrifflichkeiten abgrenzen:
Lieferklausel abchecken (ohne gehts nicht!)
a) kosten von exw (ab werk) bis odv (ort des verbringens = grenzeintritt in die EU)

Bsp: Lieferklausel EXW Sendung per LKW von der Türkei bis Hinteraglasterwaldmichelbuchfinken.

Zollwert setzt sich dann zusammen aus:
Rechnungswert + Fracht bis zur EU Außengrenze (seit kurzem ist dass Bulgarien)

du hast einen Warenwert von 20.000 eur und Frachtkosten von 2500,00 EUR.

gesamtstrecke 2000 Kilometer von Türkei bis Hinteraglasterwald........)

das sind dann zum bsp. 300 kilometer bis Bulgarien und 1700 Kilometer rest.

also 375,00 Frachtanteil bis zur Grenze Bulgarien (ODV) + 20000 Eur Warenwert = 20375,00 Eur Zollwert

so gesehen ganz einfach. oder ?

Starcraft_Voyager Geschrieben am 31 Januar 2007



Dabei seit
21 Februar 2006
85 Beiträge
Nachtrag und tip zur Vorbereitung:

"Begrifflichkeiten abgrenzen"
Incoterms pauken
Die Begriffe von EXW bis ODV sowie ODV bis ODE

wenn dass sitzt bite nochmal melden.

:roll:

Nazli Geschrieben am 31 Januar 2007



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10 April 2006
97 Beiträge
Ich kanns inzwischen :)

Muss Starcraft_Voyager Recht geben. Erst mal die Incoterms verstehen! Ohne die, klappt das ganze nämlich wirklich nicht :)

Viel Glück!

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