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Haftpflichtversicherung
Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?
Biene |
Geschrieben am 31 Januar 2007
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Dabei seit 23 Januar 2007 5 Beiträge
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Hallo zusammen!
Endlich habe ich mal ein Super Cargo Forum gefunden, muss sagen sehr informativ, aber trotzalledem habe ich direkt mal eine Frage und ich hoffe das ihr mir helfen könnt!!
Mache zurzeit eine Umschulung zur "Speditionskauffrau"!
In der Schule haben wir gerade über die Haftpflichtversicherung eines Spediteurs gesprochen.
In den Büchern und in den Gesetzestexten steht geschrieben, das GÜTERFOLGESCHÄDEN darin AUCH versichert sind, aber unser Lehrer erzählt uns, das die Güterfolgeschäden in dieser Versicherung NICHT mit versichert sind und er besteht drauf!
Kann mir jemand sagen wer Recht hat???
Vielen vielen dank im vorraus
Lg
Biene
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CARGOFORUM PARTNER
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Mayerhofer |
Geschrieben am 02 Februar 2007
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Willkommen im Forum Biene,
zuerst einmal Definieren wir den Güterfolgeschaden.
Infolge eines versicherten Sachschadens an den Gütern entsteht ein zusätzlicher finanzieller Schaden (z. B. Produktionsausfall). Nach den DTV-Güter 2000/2004 ist z. B. Versicherungsschutz über die Güterfolgeschadenklausel möglich.
Die Haftung des Spediteurs ist in Ziffer 23.3 der ADSp 2003 geregelt. Hierbei ist zu beachten, dass im Rahmen der Schadensregulierung die im HGB-Frachtrecht getroffenen Aussagen zur Haftung für Güterfolgeschäden, Verspätungsschäden und Vermögensschäden der Regelung in Ziffer 23.3 vorgehen.
Es kommt darauf an wie die Rechtsanwälte gerne sagen.
Denn, haftet der Spediteur wie ein Frachtführer (z.B. im Selbsteintritt) sind nach § 429 HGB Güterfolgeschäden nicht zu ersetzen.
Diese Bestimmungen sind AGB-fest ausgestattet. Es dürfen also keine abweichenden Vereinbarungen in den ADSp getroffen werden.
Ich denke, dass es sich hierbei um eine Auslegungssache handelt.
Vielleicht weiß jemand anderes mehr darüber...?
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Mayerhofer |
Geschrieben am 03 Februar 2007
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Nach einem BGH-Urteil vom 05.10.06 umfasse die vertragliche Haftung des Frachtführers keine Folgeschäden solange kein qualifiziertes Verschulden vorliegt!
Seit den ADSp 2003 werden die Haftung des Spediteurs auf Grundlage einer eigenen Verbandsempfehlung, der "DTV-Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter" versichert.
Dadurch können bestimmte Güterarten ausgeschlossen und Qualifiziertes Verschulden nur eingeschränkt versichert sein.
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Biene |
Geschrieben am 04 Februar 2007
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Dabei seit 23 Januar 2007 5 Beiträge
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Hi Mayerhofer
Vielen dank für Deine Antwort!
Danke Deiner ausführlichen Antwort, komme ich weiter.
Vielen dank!
Lg Biene
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