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Abrechnung mit MWSt. & ohne ?


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Letouriste Geschrieben am 21 Februar 2007



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12 Januar 2007
11 Beiträge
Hallo,

wenn ich (ansässig in D) einen Land-Transport von D nach Estland/Lettland/Litauen an meinen Kunden in D abrechne, berechne ich mit MWSt oder ohne ?

Grüße

Letouriste

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fragile Geschrieben am 21 Februar 2007



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Mit Mwst., da innerhalb der EU transportiert wurde.

Tron Geschrieben am 22 Februar 2007



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134 Beiträge
Das hängt meiner Meinung nach nicht damit zusammen das es ein innergemeinschaftlicher Transport war sondern vielmehr damit das in diesem Beispiel der Rechnungsempfänger und der Aussteller der Rechnung im gleichen Land Ihre Firma haben. Das würde sich ändern wenn zum Beispiel eine deutsche Spedition für eine polnische Firma einen Transport durchführt, die deutsche Spedition stellt die rechnung ohne MwSt. aus. "Schuldner der USt ist nach §12b Abs. 2 der Rechnungsempfänger"

fragile Geschrieben am 22 Februar 2007



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20 September 2006
169 Beiträge
Doch, ist davon abhängig. Wenn der Rechnungsempfänger in D sitzt und die Sendung von D in die USA geht gibt´s keine Mwst..

Es ist nur wichtig, in welche Richtung der Transport innergemeinschaftlich geht. Wäre er von Estland nach D gegengangen, hätte man Estländische Mwst. erheben müssen.

Tron Geschrieben am 22 Februar 2007



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20 März 2006
134 Beiträge
Wenn Du das meinst..... dann erkläre mir doch mal bitte wie ein deutsches Unternehmen mit der EST MwSt abrechnen soll????

Stefan1531 Geschrieben am 22 Februar 2007



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30 Juni 2006
495 Beiträge
fragile wrote:
Wäre er von Estland nach D gegengangen, hätte man Estländische Mwst. erheben müssen.

Falsch. Wenn Sie an einen Kunden mit einer Deutschen UST-ID abrechnen, müssen Sie die deutsche UST belasten. Wenn die Rechnung ein Kunde mit einer anderen EU-UST bezahlt, tritt hier wieder "reverse charge" ein, d.h. der Rechnungsempfänger muß die USt-VA direkt bei seinem inländischen Finanzamt machen.

Tron wrote:
Schuldner der USt ist nach §12b Abs. 2 der Rechnungsempfänger
§ 12b wovon ? StVO ?

Solche Pauschalaussagen sind gefährlich. Bei dem Thema "USt" greift hauptsächlich die 6. EU-Direktive, Artikel 15 und 21

betterlemon Geschrieben am 23 Februar 2007



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47 Beiträge
Stefan 1531 kann ich nur Recht geben.

Fakturierst Du an einen Beteiligten ohne UST ID Nummer (die natürlich überprüft wurde) ins Ausland, kann auf die Berechnung der MWST verzichtet werden.

Hat der Beteiligte im Ausland keine ID Nummer, Berechnung deutscher MWST.

Ist der rechnungsempfänger in D muss MWST beim innergemeinschaftlichen Transport berechnet werden.

Geht der Transport in Drittländer ist die Leistung MWST frei.

Im Import gibt es da auch noch eine Besonderheit.

Wir bieten unseren Kunden "ALL-INCLUSIVE" an. Also ab Werk bis ddu Inland.

Laut mehrfacher Auskunft des Steuerberaters und Prüfung durch`s Finanzamt ist unsere Verfahrensweise rechtens, keine MWST zu berechnen.

Hauptanteil der Leistung liegt ausserhalb der EU (in dem Fall es aus Asien, USA kommt)

Aaaber, bei der Eingangsverzollung werden die Kosten erfasst und entsprechend EUST - versteuert .

:D

Erderwärmer Geschrieben am 23 Februar 2007



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09 November 2006
28 Beiträge
Achtung!!!

auch ich kann nur vor dem leichtfertigen Umgang mit dem Thema MwSt warnen und darauf verweisen das Deutschland die komplizierteste Steuergesetzgebung weltweit hat. Die EU ist nicht unbedingt hilfreich in dieser Geschichte. Klarheit kann letztendlich ein Steuerberater der sich mit Außenhandel auskennt geben, oder eine Eingabe an das zuständige Finanzamt!

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