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§ 421 HGB
Supply Chain Management SCM: Diskussionen, Lösungen und Best Practices für eine effektive Lieferkette. Unser Forum Supply Chain Management SCM behandelt Fragen wie, wie können Unternehmen ihre Lieferkette effektiver gestalten? Welche Rolle spielt SCM bei der Verbesserung der Kundenzufriedenheit und -loyalität? Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung von SCM? Was sind die wichtigsten Best Practices für ein erfolgreiches SCM?
Anastas |
Geschrieben am 26 April 2007
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Dabei seit 26 April 2007 2 Beiträge
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Hallo Kollegen!
Ich mache eine Ausbildung als Kaufmann für Speditions- und Logistikdienstleistungen und stehe kurz vor der Prüfung und brauche einige Erklärungen.
Der § 421 HGB hat es mir angetan, denn dort kann angeblich der Empfänger etwas gegenüber dem Frachtführer geltend machen.
Wie denn das und aus welchen Verträgen?
Die beiden haben doch gar kein Rechtsverhältnis!
Danke!
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michaelm |
Geschrieben am 26 April 2007
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Hallo Anastas,
welche Ansprüche ergeben sich für Dich, wenn Du den Paragraphen liest?
bundesrecht.juris.de/hgb/__421.html
Der Empfänger ist begünstigter Dritter aus einem Frachtvertrag, welcher ein Auftraggeber mit dem Spediteur geschlosen hat.
Kurz zusammengefasst kann der Empfänger
- die Ableiferung des Gutes verlangen
- bei Beschädigung, verspäteter Anlieferung oder Verlust Ansprüche aus dem Frachtvertrag geltend machen.
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Anastas |
Geschrieben am 26 April 2007
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Dabei seit 26 April 2007 2 Beiträge
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"Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen.."
Genau das verstehe ich nicht, was er denn für Anspürche geltend machen will, wenn er keinen Vertrag mit dem Frachtführer hat!
Danke!
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