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Unfallmerkblatt


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


flo84 Geschrieben am 04 Mai 2007



Dabei seit
31 März 2006
22 Beiträge
Hallo,

kann mir jemand 5 Aufgaben des Unfallmerkblatts nennen?

Mir sind bisher eingefallen:

- Hinweis auf Sicherheitsvorkehrung die zu treffen sind (Ausrüstung von KFZ und Fahrer)

- Zeigt die Gefahr an, die von dem Stoff ausgeht

- Gibt an welche Maßnahmen bei einem Unfall zu ergreifen sind

Danke für eure Hilfe.

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samochod Geschrieben am 04 Mai 2007



Dabei seit
03 Mai 2007
6 Beiträge
Hallo,
stehen doch eigentlich im ADR drin, muss man bloß nachlesen: Unterabschnitt 5.4.3.1:
-die Art der Gefahr, die von diesen Gütern ausgeht sowie die vom Fahrzeugführer zu treffenden Maßnahmen und die von ihm zu verwendende Schutzausrüstung
-die zutreffenden allgemeinen Maßnahmen, wie z. B. Warnung anderer Verkehrsteilnehmer und Passanten sowie Verständigung von Polizei und/oder Feuerwehr
-die bei kleineren Leckagen oder Undichtheiten zur Verhünderung größerer Schäden zu treffenden Maßnahmen (...)
-die ggf. für spezielle Güter zu treffenden besonderen Maßnahmen
-sofern zutreffend, die erforderliche Ausrüstung für allgemeine und/oder besondere Maßnahmen.

Ich denke, es sollte nicht schwer sein, daraus 5 Aufgaben des Unfallmerkblatts abzuleiten...

Viel Spaß dabei
Gruß Samochod

Mayerhofer Geschrieben am 10 Mai 2007



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Angaben über die Ladung
Angabe der Bezeichnung des Ladegutes wie im Beförderungspapier (Stoffbezeichnung, Klassifizierung und Kennzeichnung).

Eigenschaften des Ladegutes
Beschreibung der Ladung, beschränkt beispielsweise auf den Aggregatzustand, evtl. mit Angabe der Färbung und ggf. ob wahrnehmbarer Geruch vorhanden ist, um die Erkennung von Undichtigkeiten zu erleichtern.

Art der Gefahr
Es werden vor allem diejenigen Stoffeigenschaften genannt, die für die Gefahrenbeurteilung und Gefahrenabwehr für den Fahrzeugführer von Bedeutung sind:

Hauptgefahr, z.B. giftig, leicht entzündbar, ätzend, usw.
Zusatzgefahren einschließlich mögliche verzögerte Wirkung und Gefahren für die Umwelt.
Verhalten bei Brand oder Erwärmung, z.B. Zersetzung, Explosion, Entwicklung giftiger Dämpfe, usw.
Persönliche Schutzausrüstung
Sie lässt sich in Grundausrüstung (2 selbststehende Warnzeichen, Warenkleidung, Handlampe), spezielle Schutzausrüstung (Atemschutz, Schutz der Augen, Hände, Füße, Augenspülflasche, leichte Schutzkleidung) und Ausrüstung zum Schutz der Umwelt (Kanalisationsabdeckung, geeignete Schaufel, Besen, Bindemittel, Auffangbehälter für kleine Mengen) unterteilen.

Vom Fahrzeugführer zu treffende allgemeine Maßnahmen
Es handelt sich hierbei um Sofortmaßnahmen.


Vom Fahrzeugführer zu treffende zusätzliche und/oder besondere Maßnahmen
Der Fahrzeugführer sollte üblicherweise so geschult und unterwiesen sein, daß er bei geringfügigen Undichtigkeiten und Freiwerden von Stoffen (max. 5l Flüssigkeit/10kg Feststoff) die weder giftig noch flüchtig sind, die weitere Ausbreitung der freigewordenen Stoffe verhindert, wenn dies ohne Gefahr für Ihn selbst möglich ist.

Die Bekämpfung aller anderen Unfälle muß der Feuerwehr überlassen bleiben.

Feuer, Informationen für den Fahrzeugführer im Falle eines Brandes
Mit den im Fahrzeug mitgeführten Feuerlöschgeräten wird der Fahrzeugführer nur kleinere Brände (Entstehungsbrände) mit Erfolg selbst bekämpfen können.

Die Bekämpfung größerer Brände (Ladungsbrände) muß der Feuerwehr überlassen bleiben.

Erste Hilfe
An dieser Stelle des Unfallmerkblattes sind Informationen für den Fahrzeugführer für den Fall aufgenommen, dass er mit dem beförderten Stoff in Berührung gekommen ist.

Zusätzliche Hinweise
Die Unfallmerkblätter schließen mit dem Abschnitt „Zusätzliche Hinweise“ ab. Darin können zusätzliche, wichtig erscheinende Hinweise angebracht werden. Hier sollte auch eine Telefonnummer angegeben werden, über die fachmännischer Rat bezüglich des beförderten Stoffes eingeholt werden kann.

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