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Transportrecht Kalkulation der Haftung bei Transportschaden
Leopold |
Geschrieben am 19 November 2013
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Dabei seit 19 November 2013 1 Beiträge
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Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Transportschaden. Ich würde gerne einen Vergleich zwischen HGB und Adsp aufzeigen und gerne wissen, ob meine Rechnung so richtig ist
Folgende Situation: Ein Container soll von a nach b transportiert werden. Der Warenwert beläuft sich auf insgesamt 22.500 Euro mit einem Gesamtgewicht von 1656kg. Nach Ablieferung beim Empfänger durch den Spediteur, wird festgestellt das über die Hälfte der Ware Schäden aufweist. Der Schaden beläuft sich auf und 12.000€.
1. Fall – keine individuellen Vereinbarungen- Anwendung deutsches Recht gemäß HGB
Der Schadensort ist unbekannter Natur ist, daher würde nach dem HGB das Frachtrecht nach § 407 HGB greifen, bei welchem in § 431 HGB die wertmäßige Haftungsgrundlage geregelt ist.
Dann lautet die Rechnung wie folgt:
883,2 kg * 8,33* SRZ( 1,1386)= 8376,74
Der Spediteur müsste also 8376,74 Euro an den Kunden zahlen.
2. Fall – Anwendung deutsches Recht, im Vorfeld wurde sich darauf geeinigt das nach ADSp gearbeitet wird.
Hier haftet der Spediteur nach §§ 429,430 HGB wie in Artikel 22 ADSp bestimmt. Der Haftungsbetrag bestimmt sich demnach aus Art. 23.1.3 ADSp, da es sich hier um einen multimodalen Transport unter Einschluss der Seebeförderung handelt, auf 2 SZR/kg.
883.2 kg *2*SRZ ( 1,1386)=2011,22 Euro
Der Spediteur müsste also 2011,22Euro an den Kunden zahlen.
Ist das so richtig, dass der Kunde nur einen so geringen Betrag durch den Spediteur erstattet kriegt?
Vielen Dank im Voraus!!
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