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Ware falsch abgeladen


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Herrmann Geschrieben am 19 Juni 2006



Dabei seit
30 Juni 2005
4 Beiträge
Hallo Forum,

eine Frage an CMR'ler und Spediteure:

Wir haben eine Spedition in Rotterdam beauftragt einen Container für uns zu importieren, den Container auszuladen und die Paletten an insgesamt 3 Abladestellen in Deutschland anzuliefern.

Die Paletten-Nummern (angebracht an den Paletten) wurden sowohl in unseren Frachtaufträgen als auch auf den jeweiligen Lieferscheinen vermerkt.

Prompt wurden nun 2 Paletten vertauscht bzw. beim falschen Empfänger abgeladen.

Frage:
Wer ist nach den CMR- oder Speditionsbedingungen verantwortlich dafür, dass die richtigen Paletten am richtigen Ort abgeladen werden?

Wer muss die Kosten für den Austausch der Waren/Palette tragen?

Für eine baldige, fundierte Auskunft danke ich schon mal recht herzlich

Gruß
Herrmann

CARGOFORUM PARTNER

Mayerhofer Geschrieben am 20 Juni 2006



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Zitieren::
Frage:
Wer ist nach den CMR- oder Speditionsbedingungen verantwortlich dafür, dass die richtigen Paletten am richtigen Ort abgeladen werden?

So als plumpe Antwort meinerseits ist der Frachtführer für die richtige Zustellung der Paletten verantwortlich! Du möchtest jedoch eine fundierte Antwort haben.

Du schreibst
Zitieren::
Die Paletten-Nummern (angebracht an den Paletten) wurden sowohl in unseren Frachtaufträgen als auch auf den jeweiligen Lieferscheinen vermerkt.

Ist es 100% sicher, dass sie Paletten und die Angaben im Frachtbrief korrekt numeriert wurden?

Ist dies nicht der Fall, ist nach Artikel 17 CMR unter Punkt 4 der Frachtführer von seiner Haftung befreit, wenn der Verlust oder Beschädigung aus den mit einzelnen oder mehreren Umständen der folgenden Art verbundenen besonderen Gefahren entstanden ist:
e) ungenügende oder unzulängliche Bezeichnung oder Numerierung der Frachtstücke,

Im CMR wird nur von Verlust oder Beschädigung und von Lieferfristüberschreitung gesprochen. Wobei bei einer Falschauslieferung auch von Verlust gesprochen werden kann, auch wenn in deinem Fall die falschen Paletten ankamen.

Nach Artikel 3 haftet der Frachtführer für Handlungen und Unterlassungen aller Personen, derer er sich bei Ausführung der Beförderung bedient, wie für eigene Handlungen und Unterlassungen. Dies betrifft vor allem die von dem Hauptfrachtführer beauftragten Unterfrachtführer und von dem Unterfrachtführer seinerseits eingesetzten weiteren Unterfrachtführer. D.h., dass Frachtführer grundsätzlich auch für ein Fehlverhalten ihrer Subunternehmer haften, ohne dass sie auf deren Verhalten während des Transports Einfluss nehmen können.

Die Beweislast für die Haftung ist grundsätzlich so verteilt, dass der Geschädigte den Schaden, den Verlust, die Beschädigung und den Wert des Gutes sowie die Schadensentstehung während des Haftungszeitraumes beweisen muss. Dafür ist zunächst grundsätzlich ausreichend, den Sachverhalt detailliert vorzutragen und sich auf die unter Beweis zu stellende Erklärung des Empfängers, die Ware nicht erhalten zu haben, zu berufen.

Im Falle des völligen Verlustes des Transportgutes – z. B. Falschauslieferung – greift zu Gunsten des Geschädigten außerdem die Beweisvermutung gemäß Art. 20 Abs. 1 CMR ein, wonach das Gut als verloren betrachtet werden darf, wenn es nicht binnen dreißig Tagen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist oder, falls keine Frist vereinbart worden ist, nicht binnen sechzig Tagen nach der Übernahme des Gutes durch den Frachtführer abgeliefert worden ist.

Daraufhin ist die Sache des Frachtführers, die Ablieferung des Gutes zu beweisen. Dies wird jedoch schwierig sein, wenn der Subunternehmer keine oder nur unzureichende Auskunft erteilt.


Somit ist also der Frachtführer bei korrekter Bezeichnung und Kennzeichnung der Frachtstücke für die Kosten des Austausches der vertauchten Paletten verantwortlich.


Angaben ohne Gewähr!



Gruß
M.Mayerhofer

Herrmann Geschrieben am 21 Juni 2006



Dabei seit
30 Juni 2005
4 Beiträge
Hallo M. Mayerhofer,

danke für die wirklich sehr ausführliche Antwort . :D

Numerierung an den Paletten und die Einträge in den Frachtpapieren stimmten absolut überein.

Ich werde mich nun mal an meinen Spediteur wenden.

Gruß
Herrmann

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