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Anwesenheit in Teilzeit Logistikmeister
yankie87 |
Geschrieben am 23 Januar 2014
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Dabei seit 23 Januar 2014 1 Beiträge
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Hallo liebe Liebenden :)
Kurze Info zu meiner Person: Ich bin jetzt seit 4Jahren ausgelernte Logistikfachkraft! Ich habe Früh- und Spätschicht im Wochenwechsel. In der Regel arbeite ich den Samstag wo ich Frühschicht habe und in der Spätschichtwoche nicht! Ich möchte jetzt den gepr. Logistikmeister machen und habe mich für Teilzeit bei der AHV in HH entschieden.(noch nicht angemeldet)
Folgendes Problem: Die Kurse sind mittwochs 18-21Uhr und samstags 8-13Uhr! In der Frühschichtwoche könnte ich nur den Mittwoch wahrnehmen und sehr selten samstags. In der Spätschichtwoche nur samstags.
Meine Frage: Wie ist das mit der Anwesenheitspflicht bei den Kursen, um für die Prüfungen zugelassen zu werden?
Danke schon mal im voraus :)
PS: Bitte keine Antworten mit "ich glaube"! Mir ist es wirklich ernst :)
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CARGOFORUM PARTNER
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ACX209 |
Geschrieben am 24 Januar 2014
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Dabei seit 25 Juni 2013 48 Beiträge
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Das steht doch in der Prüfungsordnung von der AHV, ansonsten einfach bei der AHV nachfragen!
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Rena |
Geschrieben am 29 Januar 2014
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Dabei seit 29 Januar 2014 10 Beiträge
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Ich hatte eine Weiterbildung bei der IHK München, dort musste man 80% anwesend sein damit man zur Prüfung zugelassen wird.
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Andrej87 |
Geschrieben am 13 Oktober 2014
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Dabei seit 13 Oktober 2014 6 Beiträge
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Um zu der Prüfung zugelassen zu werden musst du nicht mal ein Vorbereitungskurs belegt haben! Es wird nur empfohlen...
d.h die IHK prüft deine Anwesenheit nicht.
Solltest du aber Meisterbafög für den Vorbereitungslehrgang beantragen wollen, so schreibt das Bafög-Amt eine gewisse Anwesenheitspflicht vor...
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Logistik-Service-Bayern |
Geschrieben am 22 Oktober 2014
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Dabei seit 02 März 2012 13 Beiträge
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Andrej87 wrote: |
Um zu der Prüfung zugelassen zu werden musst du nicht mal ein Vorbereitungskurs belegt haben! Es wird nur empfohlen...
d.h die IHK prüft deine Anwesenheit nicht.
Solltest du aber Meisterbafög für den Vorbereitungslehrgang beantragen wollen, so schreibt das Bafög-Amt eine gewisse Anwesenheitspflicht vor... |
Andrej87 hat mit seiner Aussage zu 100% recht.
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