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Verkehrsfachwirt Grundlagenprüfung Gesetzes Texte mit in Prüfung


markus84 Geschrieben am 16 Februar 2014



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16 Februar 2014
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Hallo zusammen.
Ich habe am 13.03 meine Grundlagenprüfung Verkehrsfachwirt bei der IHK in Dortmund.
Gesten ist endlich die Einladung angekommen.
Auf dem beiliegenden Formular bzgl. der Hilfsmittelliste steht leider nur "siehe alle Qualifikationsbereiche". Unter alle Qualifikatiosnbereiche steht das nur Taschenrechner, Kugelschreiber, Lineal erlaubt sind.
Auf der HP der DIHK stehen bei allen anderen Bildungsgängen genau benannt welche Gesetztes Texte mit in die Prüfung genommen werden dürfen.
Nun zu meiner Frage: Darf ich meine Gesetztes Texte (HGB;GBG;Arbeitsgestz;Aktiengesetz;etc.) + Formelsammlung ( die ja eigentlich von der IHK gestellt wird) mit in die Prüfung nehmen?
Wie sah es bei der letzten Prüfung im Herbst 2013 aus?
Sind hier evtl. noch andere Leute die im März ihr Grundlagen Prüfung absolvieren?

Gruß

Markus

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froggirl Geschrieben am 17 Februar 2014



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Hallo!

Leider darf man nichts davon mitnehmen - auch die Formelsammlung ist nicht erlaubt (ich hatte im Herbst extra nachgefragt) ...

Viel Erfolg!!

markus84 Geschrieben am 17 Februar 2014



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3 Beiträge
Weißt du das aus eigener Erfahrung? Machst du/hast du auch den Verkehrsfachwirt gemacht?
Wo hast du nachgefargt? Bei deiner ansässigen Kammer?
Wie soll man denn die Prüfung bestehen wenn man nichts mit nehmen darf?

froggirl Geschrieben am 18 Februar 2014



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25 Beiträge
Ich habe im Herbst die Prüfung gemacht und vorher bei der IHK nachgefragt. Man kann die Formelsammlung zu bestimmten Weiterbildungs-Prüfungen mitnehmen - dazu zählt aber leider nicht der Verkehrsfachwirt.

Du kannst bei dir ja auch noch einmal nachfragen. Die IHK berät dich sicher gern.

markus84 Geschrieben am 18 Februar 2014



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3 Beiträge
Danke für deine Antowrt.
Sorry wenn meine ein wenig "patzig" rüber gekommen ist.
Versuche schon jemanden bei der IHK in Bonn, die wohl für die Prüfungsverwaltung zuständig sind, jemanden zu erreichen.
Bis Frühjahr 2013 war es ja scheinbar auch noch erlaubt Gesetzes Texte und Formelsammlung mit zu nehmen bzw. gestellt zu bekommen.
Finde das aber auch seitens der IHK ein bißchen viel verlangt das alles im Kopf zu haben.
Letztendlich muss man doch nur wissen wo es seht und wie man es anzuwenden hat.
War denn die Prüfung im Herbst im vergleich zu älteren "leichter" im Bezug auf Paragraphen und Formeln?

froggirl Geschrieben am 19 Februar 2014



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25 Beiträge
Die IHK verlangt ja nie, dass du die Paragraphen auswendig kannst - du solltest eben nur wissen, was in den Gesetzen steht und wie man das Wissen anwendet.
Was die Formeln angeht: die sollte man schon im Kopf haben. So viele sind das ja nicht und man kann sie auch gut ableiten, wenn man den Sinn dahinter verstanden hat, finde ich.

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