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Öffnen und verändern von Luftfrachtverpackung


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


Treamliner Geschrieben am 05 März 2014



Dabei seit
05 März 2014
4 Beiträge
Hallo zusammen,
Ich hoffe das ihr mir weiter helfen könnt?
Folgendes ich arbeite bei einem Spediteur im Lager wo wir Luftfracht auf Uld's aufbauen.In der Firma ist es normal das Fracht geöffnet wird um das Volumen der Verpackung zu reduzieren.
zB.ein Holzverschlag mit den Maßen 290x230x280 wird soweit bearbeitet das er auf ein 10 Ft Slave passt was er ja normal nicht täte.Meine Frage ist welchen Vorteil hat die Firma wenn sie das tut?
Hat der Kunde einen Wirtschaftlichen schaden?
An wenn kann ich mich wenden um das zu beenden?
Also die Kunden wissen nichts davon das die Fracht geöffnet wird.
Achso und auf Verpackungen wo Liquid Batteries sind werden die Aufkleber entfernt nur als ein weiteres Beispiel.
Danke euch schon mal im vorraus

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airliner Geschrieben am 05 März 2014



Dabei seit
24 Januar 2005
590 Beiträge
Hallo Treamliner,

ein sensibles Thema und langes Thema. Grundsätzlich sind Sendungen ja luftfrachtgerecht mittels einer Transportverpackung zu verpacken. Die Transportverpackung dient dann dazu das zu transportierende Gut zu schützen, kann aber selber auch mal Schaden nehmen. Das kann auch bei vorzunehmenden Ladungssicherungsmaßnahmen passieren. Zu labile Kartons können, zum Beispiel durch das Niederzurren der Netze auf die Palette, beschädigt werden. Wenn Du beim Bauen dabei bist kennst du das ja.

Es kommt auch vor, so sieht es bezogen auf dein genanntes Beispiel aus, dass eine bereits geplante Luftfracht-Sendung aufgrund der Maße nicht so ohne weiteres verladbar ist, aber bereits zum Transport ansteht. Dann ist es üblich, dass die Airline vorgibt, wo die noch verladbaren Grenzmaße liegen und der Spediteur dann in Absprache mit dem Verlader versucht die Verpackung zu modifizieren. Ab und an werden dann bei Paletten die Holzfüße weggeschlagen oder Teile eines Verschlages abgesägt.

Schönes Beispiel sind die klassischen Eurpaletten die der Kunde 167cm hoch baut und die dann nicht mehr im Lowerdeck verladbar sind. Da werden dann im Notfall gerne mal die Holzfüße entfernt. Allerdings sind sie dann nicht mehr so ganz staplerfähig.

Wenn das alles in Absprache mit dem Versender passiert und die Transportfähigkeit nicht leidet ist das ok. Anders sieht das aus wenn dem Verlader ohne sein Wissen die "Originalmaße" abgerechnet werden, um die Sendung dann "verkleinert" der Airline zu übergeben. Das sollen dann andere bewerten.

Das entfernen der Transporthinweise ist ohne Hintergrundwissen schwer zu bewerten.

Treamliner Geschrieben am 06 März 2014



Dabei seit
05 März 2014
4 Beiträge
Klar hier und da wird mal ein Karton gequetscht oder ein Fuß von der Palette geschlagen,ich meine das Fracht bewusst geöffnet wird um sie in den Dimensionen zu verändern.
Spielt das Zolltechnisch keine Rolle?

airliner Geschrieben am 06 März 2014



Dabei seit
24 Januar 2005
590 Beiträge
Was bedeutet denn "bewusst geöffnet"? Durch öffnen änderst du ja erstmal keine Masse der Sendung. Beschreib das doch mal etwas genauer.

Treamliner Geschrieben am 06 März 2014



Dabei seit
05 März 2014
4 Beiträge
Also wie oben in meiner Frage beschriebener Holzverschlag wurde geöffnet und runter geschnitten so das er auf ein 10ft uld passt wegen Contur.Die Maße sind der Firma natürlich vorab bekannt.Wir bekommen regelmäßig Fracht von bestimmten Kunden wo wir wissen das dort genug Luft ist zum Optimieren.Wie wird dem Kunden solche eine Fracht die im Dreh 1,5-3 to wiegt pro Verschlag und normal 2 Stellplätze in Anspruch nimmt berechnet(nach Bearbeitung nur noch ein Stellplatz).Ich habe im Export nachgefragt wieso man dem Kunden nicht Vorschlägen kann die Kisten sofort passend zu machen,als Antwort bekam ich das ich mich darüber nicht zu kümmern habe.

WiMa Geschrieben am 06 März 2014



Dabei seit
08 Oktober 2009
206 Beiträge
So wie Du es schilderst und ich verstehe, ist es ein "bescheissen" des Auftraggebers. Einmal wird der Kunde über den Tisch gezogen, da ihm ein höhere Frachtgewicht in Rechnung gestellt wird, als tatsächlich zu berechnen wäre.

Dann ist noch der versicherungstechnische Aspekt. Ich gehe einmal davon aus, der Versender wird gewußt haben, warum er die Verpackung so macht und nicht anders. Wird ein Verschlag oder Kiste verändert, dann würde ich einmal davon ausgehen, die Stabilität ist eine andere, als vor der Modifizierung. Sollte einmal was daneben ein Schaden auftreten und ein Surveyor begutachtet den Schaden und er kommt zur Ansicht, dass die Verpackung nicht entsprochen hat, dann kommt vorerst einmal der Kisten/Verschlägebauer zum Handkuss.

Das Entfernen von Hinweiszeichen / Gefahrengutmarkierung ist mehr als nur eine Bauchwehgeschichte. Sollte einmal ein Flugzeug abstürzen und eine Ware ohne entsprechender Markierung war an Bord - und da ist es dann schon fast egal, ob die Ware etwas mit dem Absturz zu tun hatte, oder nicht - dann ist game over. Bzw. wenn die Fracht über USA geroutet wird, muss nicht einmal für die USA bestimmt sein, und zufälligerweise meinen die Behörden dort, dass eben die Gefahrengutmarkierung fehlt, dann ist auch schon der zusätzliche 2-Jahresprofit von Abmessungsoptimierung in Strafen aufgegangen.

Mal ganz ehrlich, die Durchschnittsmarge an einer einzelne Sendung, ist wahrscheinlich bei den meisten Spediteure eher bescheiden. Jetzt ist die beschriebene Vorgangsweise eine Möglichkeit - so lange nichts passiert - den Profit zu erhöhen. Wenn Du unbedingt den Job brauchst, dann schau, dass Du eine schriftliche Anweisung bekommst, dass Du so vorgehen sollst - sollte irgendwann einmal was passieren oder vorkommen, kannst Du davon ausgehen, dass deine Vorgesetzten dir sicher nicht zur Seite stehen, sondern die Schuld auf die abschieben. Brauchst Du den Job nicht, oder kannst Du einen anderen finden, bei dem Du genügend verdienst, kündige lieber heute als morgen. Die geschilderte Vorgangsweise dürfte wohl die Kriterien von grob Fahrlässig und bewußt herbeigeführter Allgemeingefährung erfüllen. Mit solchen Leuten sollte man sich nicht abgeben. Handelt es sich um eine Niederlassung einer größeren Unternehmensgruppe mache Fotos, eine Sachverhaltsdarstellung und schicke diese direkt an den obersten Chef - die Chancen dass Du trotzdem gefeuert wirst, sind aber nach wie vor gut (also berate dich mit einem Gewerkschaftsvertreter). Handelt es sich um einen Zwergenladen - dann weis der Chef davon - da verlierst Du nur.

Sorry, dass ich dir nichts Besseres raten kann - aber mit der Firma hast Du die sogenannte Arschkarte gezogen. lg

Treamliner Geschrieben am 06 März 2014



Dabei seit
05 März 2014
4 Beiträge
Danke für deine ausführliche Antwort, ja die Firma ist für mich Geschichte wurde bereits gegangen die Firma ist einer der größten Logistiker Weltweit hatte schon einem der Obersten Chefs geschrieben sie zeigten erst Interesse aber das war vor einem halben Jahr seit dem kam nichts mehr.Ich wollte das nur nicht so stehen lassen weil ich seitens der Firma als Querolant hingestellt wurde weil ich die Missstände aufgezeigt habe,habe es Jahrelang mit angesehen und gemacht,dann der Arschtritt.

WiMa Geschrieben am 07 März 2014



Dabei seit
08 Oktober 2009
206 Beiträge
Tja, wenn es sich um einen der größten Logistiker weltweit handelt, haben die sicher eine ISO-900x Zertifizierung, sicher eine Open-Door-Policy, ein Compliance-Management-System, dann wird es schon in Ordnung sein.

Unter der Voraussetzung, dass die Story stimmt, kann man nur jeden Versender raten, schaut euch euren Spediteur persönlich an. Es ist ziemlich egal, ob der Laden megagroß oder zwergenklein ist - es kommt immer auf die Menschen an, die die Arbeit tatsächlich machen.

betterorange Geschrieben am 12 März 2014



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Ohne besonderen Auftrag hat niemand an den Kundenpackstücken irgend etwas zu verändern.
Das die Handlung des Logistikers vorsätzlich bzw. unterstellt grob fahrlässig ist haftet er auch für sämtlicvhe Güter- und Folgeschäden.

Ist ne Kiste drim bleibt das so und wenn zusammengepackt wird ist das ein nicht erlaubter Eingriff, es sei denn es gibt einen separaten Umschlagsvertrag in dem genau das zulässig ist.

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