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Gefahrgut Luftfracht IATA DGR Label mit oder ohne Bezeichnung
Chris84 |
Geschrieben am 27 März 2014
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Dabei seit 12 Juni 2012 47 Beiträge
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Hallo,
wir planen grad unsere ersten Gefahrgutsendungen per Luft.
Jetzt stellt sich die Frage ob die Klasse 9 Labels "Miscellaneous" beinhalten müssen oder nur die "9"
Wäre nett wenn mir auch jemand die Stelle in den IATA DGR nennen kann wo ich dieses finden kann.
Es geht bei uns um Flüssigkeiten als ID8000. Gibt es da irgendetwas gravierendes zu beachten ausser den 30KG gross?
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CARGOFORUM PARTNER
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airliner |
Geschrieben am 27 März 2014
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Dabei seit 24 Januar 2005 590 Beiträge
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Hallo Chris84,
findest du in den IATA Gefahrgutvorschriften in Abschnitt 7 - Markierung und Kennzeichnung unter Punkt 7.3.18 Klasse 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, Abbildung 7.3.V. Dort steht lediglich die "9". Also ohne den Schriftzug Miscellaneous.
Ansonsten gilt es alles zu beachten was in den Gefahrgutvorschriften dazu steht. Setze voraus, dass ihr die entsprechenden Lehrgänge absolviert habt.
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Chris84 |
Geschrieben am 28 März 2014
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Dabei seit 12 Juni 2012 47 Beiträge
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Danke, die Schulungen haben wir ;)
Das Bild habe ich auch gesehen, war mir aber trotzdem nicht sicher, da manche Fluggesellschaften das ja haben möchten und uns interessiert wie es in der "Realität" aussieht.
Ob viele (alle) vorsorglich gleich Labels mit Schriftzug nehmen oder nicht.
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coin |
Geschrieben am 03 April 2014
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Dabei seit 24 November 2010 9 Beiträge
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Hallo Chris,
Nach IATA 7.2.2.4 kann der beschreibende Text auf Englisch oder sogar aud Englisch und inder Sprache des Ursprungslandes vermerkt sein. Die genauen Anforderungen kannst du in der genannten Referenz nachlesen.
Gefordert ist dies, wenn entwerder die Airline oder das Land dies verlangt. Ansonsten ist der Schriftzug optional und das Vorhandensein kein Ablehnungsgrund.
Gruß,
Coin
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Chris84 |
Geschrieben am 03 April 2014
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Dabei seit 12 Juni 2012 47 Beiträge
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Cargoman01 |
Geschrieben am 04 April 2014
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Dabei seit 08 April 2009 47 Beiträge
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Warum macht ihr euch das Leben so schwer?
Über den Abbildungen der Labels im Kap. 7 sind jeweils Länder-und Airlinabweichungen (Kap.2.8) zu finden.
Und lediglich die aufgeführten Länder und Airlines verlangen den Eintrag in Englisch.
Mittlerweile hat sich aber der "englische Schriftzug" in den Labels so eingebürgert....
@Chris: Sollte nur nochmal ergänzend zu deinen Ausführungen sein;-)
Grüße
Cargo
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Floridacargocat |
Geschrieben am 04 Mai 2014
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Dabei seit 04 Mai 2014 7 Beiträge
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Wuerde mir mal die PI Y963 genauestens ansehen, ob diese "sogenannten" ID 8000 Consumer Commodities den ICAO/IATA Definitionen und Bedingungen entsprechen. In vielen Faellen (insbesondere bei Versand von Kosmetika und aehnlichem) veraendert sich die Klassifizierung, sobald es per Flugzeug befoerdert wird.
Deshalb meine Empfehlung: Check, check, check.
Selbst grosse Markenhersteller machen hier Fehler (kuerzlich wurden Amazon als auch Unilever / Bestfood USA wegen erheblicher Maengel zu einer Strafzahlung aufgefordert, welche nicht mehr aus der Portokasse bezahlt werden kann).
Amazon: www.aircargoworld.com/...mazon/6262
Unilever: www.faa.gov/news/press...wsId=16094
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