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1L Gefahrengut UN1993 nach Südkorea
Fragebert |
Geschrieben am 31 März 2014
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Dabei seit 31 März 2014 1 Beiträge
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Hallo liebes Forum,
Ich bräuchte eure Hilfe bei der Lösung eines Problems.
Meine Firma soll eine Probe eines unserer Produkte an einen koreanischen Hersteller zuschicken. Hierbei handelt es sich um 1L leicht entzündliche Flüssigkeit (beinhaltet unter anderem Ethanol & Propan).
Weitere Informationen wären:
ADR Klasse 3 (Gefahrnummer 33)
UN 1993
Verpackungsgruppe 3
Wie stellt man bei solchen Kleinstmengen sowas an? Was muss beachtet werden? Welche Firmen könnten da in Frage kommen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,
Fragebert
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CARGOFORUM PARTNER
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coin |
Geschrieben am 03 April 2014
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Dabei seit 24 November 2010 9 Beiträge
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Hallo Fragebert,
Um Gefahrgut als Luftfracht zu versenden, ist zwingend eine Schulung nach IATA DGR 1.5 erforderlich. Für Versender wäre dies eine Schulung Personalkategorie 1 - der Basiskurs beträgt in der Regel 5 Tage.
Dort lernst du alles über notwendige Dokumentation, Verpackung, Klassifizierung, Markierung, Kennzeichnung usw.
Sollte es sich hier um eine einmalige Sendung handeln, kann ich nur empfehlen, eine entsprechend zertifizierte Firma in der Nähe zu engagieren, die als Versender auftritt und alle Formalitäten erledigt.
Als "Kleinstmenge" ist 1L UN1993 in der Luftfracht übrigens nicht zu betrachten.
LG,
Coin
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scs6862 |
Geschrieben am 03 April 2014
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Dabei seit 11 März 2010 200 Beiträge
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Moin,
die 1.5 sagt zwar auch was über den "Shipper" aus, aber in der Praxis mag das etwas anders aussehen.
Was mich allerdings schwer wundert, ist die Aussage, besser die Frage, was zu tun ist. Wenn eine Firma offensichtlich mit Gefahrgütern handelt - "..eines unserer Produkte.. " MUSS es auch einen geschulten Gefahrgut-Beauftragten in eben dieser Firma geben - oder einen Externen. Und DER muss es - alles - wissen!
1 Liter 1993 - je nach definiertem Flammpunkt aufgrund Gemisch - ist, egal ob LKW, Schiff und schon gar nicht Flieger, KEINE "Kleinstmenge" - der Liter entzündet reicht aus....
Hieraus muss ich zunächst leider ableiten, dass Fragebert nicht ausreichend informiert ist. Muss er vielleicht auch nicht haben, aber dann schleunigst "ab mit der Fragestellung" an den Gefahrgut-Beauftragten - oder an den Luftfracht-Spedi....
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coin |
Geschrieben am 04 April 2014
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Dabei seit 24 November 2010 9 Beiträge
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Hallo scs6862,
Im Prinzip gebe ich dir Recht. Allerdings ist der Gefahrgutbeauftragte für die Luft eben NICHT vorgeschrieben und ein ADRler kennt sich nicht zwingend mit den durchaus weitreichenderen Bestimmungen der Luftfracht aus.
Eben auch deshalb gibt es ja die detaillierten Schulungsanforderungen für die unterschiedlichen Personalkategorien sowie gerade in Deutschland strenge Auflagen zur Zulassung der Schulungsanbieter sowie Trainer.
In diesem Fall ist also eine externe Firma / Luftfrachtspedition der beste Rat.
Gruß,
Coin
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