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Info: Grenzüberschr. Güterverkehr bis 6 To. zulässig


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Mayerhofer Geschrieben am 01 Juli 2006



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14 Mai 2005
722 Beiträge
Nach dem GüKG benötigt man bei Einsatz von Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zul. GG als 3,5 t haben, die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen durchführen, nach § 1 I GüKG eine Erlaubnisurkunde (innerdeutsch) oder eine Gemeinschaftslizenz (EU).

In der Verordnung 881/92/EWG ist in Anhang II Nr. 3 jedoch festgelegt, dass die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger, sechs Tonnen nicht übersteigt oder deren zulässige Nutzlast, einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 Tonnen nicht übersteigt, von allen die Gemeinschaftslizenz betreffenden Regelungen und sonstigen Genehmigungspflichten befreit sind.

Das heißt konkret, dass Beförderungen von Deutschland in andere EU-Länder bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von sechs Tonnen nicht erlaubnispflichtig sind. Für Transporte, die in den genannten Gewichtsrahmen fallen, wird also weder eine EU-Lizenz benötigt, noch muss auf dem deutschen Streckenteil eine nationale Erlaubnis vorgewiesen werden.


Die Frage stelt sich nur, welcher Transportunternehmer nur Transporte zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten durchführt und keine im nationalen Bereich!?

Für Drittstaaten gilt die oben genannte Regelung jedoch nicht!


Zuletzt bearbeitet von Mayerhofer am 12 Nov 2006 - 13:49, insgesamt 3-mal bearbeitet

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mascottchen Geschrieben am 13 Juli 2006



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25 Juni 2006
13 Beiträge
Das hatte ich ja eigentlich erstmal vor, würde sich halt eher rechnen als die Solofahrten.

Schließlich muss man für die EU Lizenz ja auch noch 10.000 Euro pro Zugfahrzeug und 5.000 Euro pro Anhänger nachweisen.
Wozu soll das gut sein?
Transportversicherung ist ja ok, da will ich gar nix gegen sagen.
Eine Prüfung ablegen wegen Ladungssicherung und so ist auch absolut ok.

Aber warum zum Geier darf ich privat einen Lkw bis 7,5 to fahren, aber wenn ich Geld verdienen will, dann darf ich das nicht.
Stumpfsinnig...Sowas gibts in kaum einem anderen Gewerk.
Ein frischgebackener Handwerker darf aber mit nem 7,5 to durch die Gegend eiern, weil er ja keine fremde Ware sondern seine eigene befördert, das ich nicht lache...Die Ware bezahlt der Kunde, bzw gehört bis zur Bezahlung dem Baustoffhändler..

Beispiel: Hausmeisterservice: Da fummelt irgendwer an der Elektrik,an den Gasleitungen und wer weiss wo noch alles rum. Das macht ja nix.
Oder welcher Selbständiger wird jemals in einem anderen Gewerk aufgefordert nach 4 Std eine Pause zu machen oder gar nach 10 Std die Arbeit nieder zu legen?

So jetzt muss ich erstmal wieder runter kommen.

Sven

frankenstein Geschrieben am 14 Juli 2006



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11 August 2005
198 Beiträge
mascottchen wrote:
...aber wenn ich Geld verdienen will, dann darf ich das nicht.
Stumpfsinnig...Sowas gibts in kaum einem anderen Gewerk.
Im Güterkraftverkehr und im Straßenpersonenverkehr gibt es, ähnlich wie in manchen Handwerksberufen auch noch eine Meisterpflicht besteht, eben die Berufszugangsveraussetzungen.

mascottchen Geschrieben am 17 Juli 2006



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25 Juni 2006
13 Beiträge
Ist schon klar, aber ist es nicht urig, das man dann als Privater mit der Ablegung einer Prüfung eine Erlaubnis erhält z.B einen 7,5 to zu bewegen, aber als gewerblicher darf man das dann nicht?
In welchem Gewerk ist das so?
Wo erwerbe ich erst eine Erlaubnis um etwas legal zu erledigen, aber als Gewerbetreibender ist es dann nicht mehr gültig?
Als Angler fällt mir jetzt prompt noch die Deutsche Fischereiprüfung(Die Deutschland natürlich als einziges Land hat) ein(Die man übrigens alle 5 Jahre für teuer Geld verlängern lassen muss), Berufsfischer geht damit natürlich nicht.

Jetzt bin ich aber mal gespannt.

Sven
PS: Einige Politiker meinten letztes Jahr in irgendeinem Interview, das sich die Deutschen zu sehr anstellen, sie hätten locker eine 60-100 Std Woche.
Ärzte gehen gerade auf die Hinterbeine, weil sie 72 Std. AM STÜCK arbeiten müssen.

frankenstein Geschrieben am 17 Juli 2006



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11 August 2005
198 Beiträge
mascottchen wrote:
Ist schon klar, aber ist es nicht urig, das man dann als Privater mit der Ablegung einer Prüfung eine Erlaubnis erhält z.B einen 7,5 to zu bewegen, aber als gewerblicher darf man das dann nicht?
In welchem Gewerk ist das so?
Wo erwerbe ich erst eine Erlaubnis um etwas legal zu erledigen, aber als Gewerbetreibender ist es dann nicht mehr gültig?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, Du verwechselst hier was.

Als Privatperson kannst Du mit der entsprechenden FS-Klasse auch private Fahrten, z.B. mit einem 7,5-Tonner, durchführen.

Wenn Du jetzt aber gewerblichen Güterverkehr durchführen möchtest, bist Du ab 3,5 to zGg erlaubnispflichtig. Um diese Erlaubnis erteilt zu bekommen, musst Du die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllen, also fachl. Eignung, pers. Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit.

mascottchen Geschrieben am 18 Juli 2006



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25 Juni 2006
13 Beiträge
Hallo frankenstein,
Wieso verwechsele ich da etwas?
Was ich meinte ist folgendes: Wenn ich privat einen "Staplerschein" oder einen "Baggerschein" mache und ich mich irgendwann mal selbständig mache, dann gilt der nachwievor... Oder irre ich mich da jetzt?

Ich schrieb schon, das ich ja einen Lehrgang für Sinnvoll halte, eine Versicherung ebenfalls.
Aber was hat es mit Solvenz zu tun, ob man einen Anhänger dahinterhängt oder nicht? Ich für meinen Teil könnte mit 10-20 Prozent mehr Treibstoff die doppelte Menge Ware beförden, da könnte ich eher Solvent BLEIBEN, als bis 3,5 to.

ÖKOLOGISCH GESEHEN MACHT DIE EU LIZENZ ÜBERHAUPT KEINEN SINN.

Die Konsequenz aus der Regelung ist doch unter anderem auch, das ich eher mit höherem Tempo unterwegs bin um noch den einen anderen Auftrag im Monat dazu zu bekommen.

Die Frage ist doch eigentlich weshalb es einem privat erlaubt ist mit der alten Kl.3 einen LKW zu bewegen und weshalb gewerblich dann wieder nicht. (Immer unter der Voraussetzung, das die Ladung einem nicht selber gehört, wo ist da der Unterschied, der Handwerker holt die Baumaterialien ja auch mehr oder weniger in Kommis ab)
Oder: Wieviele Handwerksfirmen sind denn so tagtäglich mit nem Sprinter und einem Anhänger und 7 Personen in der Doka auf Montage? Und auf der Pritsche liegen die Bohlen und die Rüttelmaschine, aber weit und breit kein Gurt?

8O Ist es etwa nicht schlimm,wenn man privat die Ladung verliert? 8O

Wobei die Antwort ja nun mal auch wieder einfach ist, weil es mehreren Organisationen Geld bringt.

- der Bank die für das Geld eine Bürgschaft rausrückt.
- womöglich dem Gericht für die Eintragung ins Grundbuch
- in dem Fall dann natürlich auch noch dem Notar
- der IHK
- den Lehrgangsvorbereitern
- die Gebühren für das polizeiliche Führungszeugnis
- dem Landrats bzw Straßenverkehrsamt
- zu guter Letzt wieder der Polizei, falls mal eines der geforderten Papiere nicht auf dem Auto ist, oder am Ende nur in Fotokopie, oder irgendein Bösewicht hat sie einlaminiert, damit sie nicht dreckig wird, denn dann wirds ja auch richtig teuer.Da fragt man sich dann aber wirklich ob es nichts wichtigeres auf der Welt gibt...
ABER JETZT DANN DIE OBERKRÖNUNG:
Wenn jetzt alle Unterlagen vorgelegt werden:
Nun KANN das Straßenverkehrsamt eine EU Lizenz herausgeben, nicht wird oder muss, sondern KANN.

Jeder im Bekanntenkreis sagt wenn er diese Problematik hört als erstes:
Haste deinen Führerschein mal versoffen gehabt ? Oder weshalb darfst Du nur bis 3,5 to? Weitere Stimmen sagen dann auch gerne: Ich würde einfach damit fahren, das kontrolliert doch eh keiner.
:roll: Da sag ich dann meist nur drauf, ob Sie meinen das die Herren in Grün die Leute am Schulzentrum nur abfangen um einen Kaffee zusammen zu trinken... :twisted:

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