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Terminal hat den CNTR nicht hergegeben


DieterB Geschrieben am 07 Juni 2014



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19 Oktober 2010
94 Beiträge
Moinnsen

wir hatten einen CNTR für einen Kunden am Terminal in Hamburg stehen.
Da eine Beschau durch die Pflanze durchgeführt werden musste, habe ich einen Verwahrerwechsle durchgeführt.

Am Freitag den 30.05. hatte der Zoll diesen genehmigt.

Der CNTR war aus der Verwahrung des Terminals raus, alles gut dachten wir.

Am Dienstag darauf war aber der CNTR wieder in Verwahrung des Terminals,
und die haben sich geweigert den zu übergeben.
Begründung: "Wir sind als Verwahrer am Terminal nicht registriert!"

3 Zöllner haben bestätigt, dass das auch gar nicht nötig ist.
Es gibt an diesen Terminal interene Richtlinien, wonach wir am diesem Terminal als Verwahrer registriert sein müssen, mit dem Terminal als Verwahrort.
Ich meine, die hätten das nicht tun dürfen, und haben uns den CNTR widerrechtlich festgehalten.
GL meint: wir können das Termianl nicht haftbar halten, drücken wir dem Kunden die Kosten auf.
Ich sehe das anders.
Wer hat dazu weiter führende Informationen?
Wäre ja nicht das Dingg gewesen, wären wir mal im Vorfeld darüber informiert gewesen.
Aber das Terminal hat eigenmächtig den Verwahrerwechsel wieder storniert, ohne uns zu informieren.

Dabei handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag,
das Terminal hat uns quasi genötigt diesen Vertrag abzuschliessen,
sonst hätten wir den CNTR nie bekommen.

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cobra9.0 Geschrieben am 10 Juni 2014



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19 März 2012
266 Beiträge
Hallo,

schau Dir mal das Antragsformular (Anlage) für die Zulassung von Verwahrorten an. Dort werden Angaben zum Verwahrort verlangt. Die Frage darin lautet "eigene Betriebsstätte" oder "fremde Betriebsstätte". Bei Angabe "fremde Betriebsstätte" wird zusätzlich die Zustimmungserklärung des Betriebsstätteninhabers zur Nutzung als Verwahrungsort verlangt. Insofern scheinen die Aussage der von dir zitierten Zöllner nicht ganz korrekt zu sein. Vielleicht solltest Du nach einmal mit der zuständige Stelle beim Zollamt sprechen.

Hintergrund ist, dass der Zoll ja immer wissen möchte, wo sich die Ware gerade befindet. Und an deinem Beispiel wird ja auch deutlich, warum das notwendig ist (Verwahrerwechsel am 30.5 ausgelöst, geplante Umfuhre 4 Tage später).

Inwieweit die Terminals - über 1 1/2 Jahre nach Freihafenauflösung - immer noch darauf hinweisen müssen, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich wäre allerdings davon ausgegangen, dass ATLAS einen nicht berechtigten Verwahrerwechsel systemseitig abfängt.
Gruß

DieterB Geschrieben am 10 Juni 2014



Dabei seit
19 Oktober 2010
94 Beiträge
Nur dass wir uns richtig verstehen:
Wie (die Spedition) waren dder Verwahrer, das Terminal hat eigenmächtig die Verwahrung storniert.

Ich selber habe den Antrag auf Verwahrerwechsel gestellt.
Auch die Betriebsstätte selber angemeldet (das sind WIR)
Und das schon vor ca 1,5 Jahren.
In dem Moment, wenn der Zoll uns die Ware in Verwahrung gegeben hat, ist das Terminal raus.

Zollseitig war alles paletti. nebenbei ist das nicht der erste Verwahrerwechsel,
aber das erste mal, dass sowas passiert.
Und wenn der Zoll uns die Ware zur vorübergehenden Verwahrung berlässt,
habe ich 45 Tage Zeit, ein Zollverfahren zu eröffnen.

Nein, hier hat das Terminal m. E. widerrechtlich gehandelt.
Und was sagt die GL?? drücken wir den Kunden die Kosten auf,
das Terinal können wir nicht haftbar halten.
Kunde sagt natürlich: Nö, zahle ich nicht.

cobra9.0 Geschrieben am 10 Juni 2014



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat Ihre Firma im Bezirk des Zollamtes Waltershof einen eigenen Verwahrort (=Standardverwahrort). Wenn dies so ist, dann bräuchten Sie - zumindest aus zollrechtlicher Sicht - keinen eigenen Verwahrort auf dem Terminal einzurichten. Insofern sind die Aussagen der Zöllner doch richtig.

Bleibt noch die haftungsrechtliche Verantwortung. Es gibt mindestens einen Terminalbetreiber in Hamburg, der die Auffassung vertritt, dass ein Terminal noch solange in der Verantwortung steht, solange sich die Waren noch im (mittelbaren) Besitz dieses Terminals befinden. Aus "Angst" vor der Entstehung etwaiger Zollforderungen, sichert sich dieser Terminalbetreiber mit einer entsprechenden Haftungsübernahmeerklärung ab. Ob dies gerechtfertigt ist oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass sich der Terminalbetreiber unrechtmäßig verhalten hat, dann sollten Sie das juristisch überprüfen lassen, ansonsten dürfte Sie das Thema - angesichts der Bedeutung des Betreibers - wohl öfters begleiten.

DieterB Geschrieben am 10 Juni 2014



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19 Oktober 2010
94 Beiträge
Genau

wenn die Ware vo Zoll in unsere Verwahrung übergeben wird, ist das Terminal sowieso raus aus der Nummer.
Jetzt haben die eigenständig die Verwahrung storniert.

Wäre ja nicht das Ding, hätte man uns vorher darüber informiert.
Allerdings mussten wir einen privatrechtlichen Vertrag mit denen schliessen, sonst hätten wir die ware gar nicht bekommen.
Hier die Argumentation des Terminals:

Zitieren::
Sehr geehrte Damen und Herren,

alle Kunden die am CTA einen Verwahrerwechsel bzw. einen Verwahrort

haben möchten müssen sich auch beim CTA registrieren lassen.

Sie sind bei uns leider noch nicht registriert, somit wird der

Verwahrerwechsel aus Atlas bei uns nicht verarbeitet.

Für die Zustimmung zur Nutzung des Verwahrortes benötigen wir bitte

Folgendes von Ihnen:


- ein Schreiben

- inkl. Ihre EORI-Nummer und Niederlassungsnummer

- falls vorhanden, Ihre AEO-Nummer. Wenn keine AEO-Zertifizierung

vorliegt, dann bitten wir Sie die angehängte Sicherheitserklärung auszufüllen.

Notwendig ist das nicht, wir (die Spedition) sind ja der Verwahrort.

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