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Nachträgliche Zollanmeldung über Atlas
ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?
Heli |
Geschrieben am 16 Juni 2014
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Dabei seit 26 Februar 2011 62 Beiträge
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Hallo zusammen,
fragt bitte nicht wie aber unser Logistikdienstleister / Spediteur hat es tatsächlich geschafft mehrere Sendungen ohne ABD nach China zu verschiffen.
Seit dem letzten Atlas Release gibt es jetzt doch das Instrument einer nachträglichen Zollanmeldung - wäre dies nicht eine Möglichkeit diese Vorgänge zu "reparieren" (natürlich in Absprache mit unserem zuständigen Zollamt)
Grüße
Heli
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CARGOFORUM PARTNER
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roliP |
Geschrieben am 02 Juli 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Gab es Ausfuhrbegleitdokumente und sind die Waren bei der Ausgangszollstelle nicht gestellt worden oder wurden die Waren von Euch als Ausführer gar nicht zur Ausfuhr angemeldet?
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Hajot0508 |
Geschrieben am 13 Oktober 2014
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Dabei seit 15 September 2011 8 Beiträge
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Ich habe sogar einen Logisiktdienstleister, der es schafft, ohne ABD Luftfrachtsendungen in den IRAN zu versenden :-)
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waldorf |
Geschrieben am 17 Oktober 2014
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo Hajot,
statt (-: muss es wohl )-: heissen. Du bist als Ausführer verantwortlich.
PS: man ist sogar zur Abgabe einer nachträglichen Ausfuhranmeldung verpflichtet, Art. 795 ZKDVO.
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Hajot0508 |
Geschrieben am 17 Oktober 2014
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Dabei seit 15 September 2011 8 Beiträge
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WIR haben sehr wohl ein ABD erstellt, der Logistikdienstleister hat es nur nicht benutzt...und schwupp war die Sendung im Iran.
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Brooktor |
Geschrieben am 07 November 2014
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Dabei seit 13 August 2013 41 Beiträge
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Moin,
"das ABD nicht benutzt" bedeutet dann wohl, dass die Sendung am Ausgang nicht mit der MRN Ihrer Ausfuhranmeldung zum Ausgang gestellt wurde. Sie werden dann im Rahmen des automatisierten Follow Up nach 90 Tagen aufgefordert, den Verbleib der Ware nachzuweisen. Das können Sie tun und bekommen dann den Alternativausgangsvermerk. Oder Sie lassen es - eine rechtl. Verpflichtung zum Mitwirken besteht nicht. Unabhängig davon ist die Ahndung der Pflichtverstöße beim Ausgang zu betrachten.
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